Hallo,
..... hier mal eine grundsätzliche Frage zu der MWSt.-Erhöhung zum 1.1.2007.
Meine EVU -Strom und Flüssiggas - rechnen ja nicht zum Jahresende ab, sondern zum 30.4. (Flüssiggas) eines Jahres bzw. irgendwann im August eines Jahres (Stromversorger). Wie verhält es sich hierbei mit der erhöhten MWSt.? Ich habe den beiden EVU\'s die Zählerstnde vom 31.12.2006 gegen 23:45 Uhr abgelesen und mitgeteilt.
Gehe ich recht in der Annahme, daß für den Verbrauch bis einschl. 31.12.2006 noch der alte MWSt.- Satz von 16 % gültig ist? Auch wenn die EVU\'s erst Monate später die Rechng erstellen?
Vielen Dank für die regen Antworten bereits im Voraus.
MFG
Ready XL