Die Aussage "der Tank sei seiner" ist etwas wenig. Viel hatten schon geglaubt, der Tank sei ihr Eigentum, aber sie waren nur nutzungsberechtigt.
Also ohne eine sichere Aufklärung der Eigentumsverhältnisse können sie nichts tun. Vom freien Händler werden sie kein Gas bekommen, weil er nicht sicher sein kann, ob der Tank wirklich ohne vertragliche Bindung ist. Wenn der Tank unter Vertrag ist, dann müssen sie wissen, welche Firma. Denn nur diese Firma wird ihnen Gas liefern.
Prüfung des Tanks:
alle 2 Jahre erfolgt eine sog. Sichtprüfung. Das erledigen die freien Händler in der Regel bei der Befüllung des Tanks und für sehr wenig bis gar keine Euros.
Alle 1o Jahre erfolgt die sog. große Prüfung. Hier wird der Tank von einem TÜV-Gutachter inspziert. Erdtanks müssen dazu in der Regel noch leer sein (also evtl. abgesaugt werden). Bei oberirdischen Tanks kann die Prüfung auch bei befülltem Tank stattfinden. Die vorbereitenden Arbeiten erledigt eine dazu autorisierte Firma, die in der Regel auch die Absprache mit dem TÜV macht.
Ob das Absaugen wiklich Mehrkosten verursacht, hängt von der beauftragten Firma ab. Es gibt Firmen, wo das Absaugen keine Extrakosten verursacht. Im übrigen genügt es nicht, zu sagen, der Tank sei leer und er könne also so einfach geöffnet werden.
Jeder Tank hat eine Art Nummernschild. Dort sind auf einer Metalltafel diverse Daten eingraviert. So auch das Herstellungsdatum. Also kann man nachvollziehen, wann die 2 jährigen, bzw. die 10 jährigen Prüfungen stattfinden sollten. In der Verschlussschraube des Sicherheitsvetiles ist seitlich eine Jahreszahl eingraviert. Dieses Ventil sollte alle 10 Jahre gewechsellt werden.
Also machen sie ihrem Vermieter Dampf. Wovür kassiert er denn seine Miete. Letztlich ist er, sollte er wirklich Eigentümer sein, auch für den Tank verantwortlich. Wenn nicht, dann ist es eben eine Vertragsfirma. Ganz so lax sollte man im Umgang mit seiner Haustechnik nicht sein.
H. Watzl