Energiepreis-Protest > EnBW

Sondervertrag \"Erdgas-Comfort\" (EnBW) läuft aus!

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taxman:

--- Zitat von: \"ESG-Rebell\" ---Gehen Sie einfach davon aus, dass ihr Gasversorger - frei von jeglichen moralischen Werten - mit allem Mitteln versuchen wird, Sie über den Tisch zu ziehen und dass alle Verträge und Angebote jeglicher Art ausschliesslich die Vertragssituations Ihres Gasversorgers verbessern werden. Dann werden Sie fast automatisch richtig reagieren  :wink:
--- Ende Zitat ---


Selten so gelacht !!!!!  :D  :D  :D  :D

frankie:
Ich habe noch ein bisschen in den Links von HHeinz nachgelesen.
Verstehe ich das jetzt richtig: Ich lasse mich in den Zonentarif einstufen, und da das ja dann ein einseitig festgelegter Preis ist, kann ich dagegen  Einspruch wegen Unbilligkeit einlegen und die Rechnungssumme auf Null kürzen und das Geld bis zum Zeitpunkt der Festsetzung eines billigen Preises einbehalten?
Dann hätte sich meine Situation ja tatsächlich verbessert.

Cremer:
@frankie,

warten Sie doch mal ab, was der Versorger anbieten wird.

Wenn kein Vertrag zu stande kommt, haben Sie einen vertragslosen Zustand und leisten dann keine Abschläge an den Versorger. Eröffnen Sie ein Konto und leisten die Abschläge dorthin, denn irgendwann wird ja der Versorger mal reagieren und wenn er ein Gericht anruft.

HHeinz:
Meiner Meinung nach heißt es genau das, zumindest teilweise.
Sollte es irgendwann, aus welchen Gründen auch immer zu einem negativen Gerichtsurteil kommen kann es, meiner Meinung nach, passieren, daß man die ausstehenden Summen des Grundversorgungstarifes bezahlen muß. Dieser ist i.d.R. höher als irgendwelche "Spezialangebote" der Versorger.
Bei einer Totalverweigerung wird der Versorger evtl. etwas tiefer in die Trickkiste greifen. Soviel ich weiß praktiziert das aber u.a. RA Fricke aus Jena, der ja auch hier sehr aktiv ist.
Ich selber bin ein wenig mißtrauisch da die Politik zwar öffentlichkeitswirksam die hohen Energiepreise anprangert aber anschließend über die Stadtwerke oft fleißig mitkassiert. Wenn das nicht mehr funktioniert, und gerade durch Totalverweigerer steigt der Druck massiv, könnte der Gesetzgeber eine Entscheidung herbeiführen die nicht unbedingt zum Wohle der Verbraucher ausfallen wird.
Für mich bleibt allerdings die Frage warum der Vertrag laufzeitlimitiert ist, wenn sich das Wichtigste, nämlich der Preis, trotzdem den Marktgegebenheiten anpasst. Würde mich selbst interessieren ob das so in Ordnung ist.

Cremer:
@HHeinz,

sollte vielleicht doch irgendwann ein BGH zu dem Schluss kommen, die Gaspreise wären billig und die Gaspreiserhöhung gerechtfertigt, so können m.E. die Versorger nicht auf dem Grundversorgungstarif pochen.

Da steht § 1 des EnWG entgegen.

"so günstig wie möglich"

Da kann dann der Versorger ein eigenes Verfahren ggf. anstrengen, wenn man nach Sonderverträgen die Preise neu auf den aktuellen Preisen berechnet.

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