Energiepreis-Protest > EnBW

Sondervertrag \"Erdgas-Comfort\" (EnBW) läuft aus!

<< < (3/8) > >>

mauszuhaus:

--- Zitat von: Cremer ---@frankie,

warten Sie doch mal ab, was der Versorger anbieten wird.

Meine Frage hierzu ist: mache ich einen juristischen Fehler, wenn ich auf so einen  Vertragsvorschlag mit neuen Bedingungen etc. gar nicht reagiere, oder ist das unerheblich?
Info: ich zahle derzeit Preisbasis 2004 per Dauerauftrag. Habe übrigens bisher noch keine Nachforderung von der EnBW bekommen(!)
--- Ende Zitat ---

Cremer:
@mauszuhaus,

so pauschal kann man es eindeutig nicht sagen/bestimmen.

Da kommt es ggf.  auf den einzelnen Fall drauf an.

wie ist der bei Ihnen?

mauszuhaus:

--- Zitat von: \"Cremer\" ---@mauszuhaus,

Da kommt es ggf.  auf den einzelnen Fall drauf an.
wie ist der bei Ihnen?
--- Ende Zitat ---


Lieber Herr Cremer, im Prinzip liegt mein Fall ganz einfach. Mein Sondervertrag Erdgas-Comfort, der ein paar Cent günstiger ist als der Zonentarif, lief tatsächlich im Januar 07 aus. Der Neue Vertrag - zu gleichen Preisen- hat aber unannehmbare Bedingungen (Die Preise können ... wie EnBW es will ... angepasst werden usw.).
Andererseits habe ich 2005 Einspruch erhoben und kürze seitdem auf den Stand von 2004. Das werde ich auch weiter tun. Aber es stellt sich die Frage, ob ich auf den neuen Vertragsvorschlag eingehen sollte? Zum Beispiel mit erneutem Widerspruch gegen die Preise? Oder sollte ich die Schlechterstellung abwarten?
Bin sehr dankbar für einen guten Rat!
Grüße nach Bad Kreuznach!

Cremer:
@mauszuhaus,

So ähnlich war es bei mir auch.

16.8.06 Mitteilung über Vertragsänderung: "Sie brauchen nichts weiter als abzuheften." In den Vertragsbedingugnen steht allerdings im § 11: Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Anerkenntnis beider Parteine..

Also widersprach ich am 13.9.06.

Dann kam am 23.9.06 die Kündigung mit Vertragsvorlage eines neuen Vertrages zum 1.1.07 und mit gleichzeitiger Androhung, wenn ich nicht unterschreibe wird zum Grundtarif/Haustarif versorgt.

Dem widersprach ich zum 22.12.2006 nach  § 226 Schikaneverbot, § 246 Treu und Glauben u.s.w.

Deshalb sieht der Versorger mich in keinem Vertragsverhältnis, deshalb möchte ich die Abschlagszahlungen auf Null € setzen.

mauszuhaus:

--- Zitat von: Cremer ---@mauszuhaus,

So ähnlich war es bei mir auch....

Lieber Herr Cremer,
vielen Dank für Ihre ausführsliche Darlegung.
Ich möchte gerne mein Schreiben an die EnBW reinstellen mit der Frage, ob das so bleiben kann. Oder müßte da noch was wichtiges dazu?

An EnBW Gas
Vertrags-Nr. V8132267313

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihrem Vorschlag, meinen bisherigen Erdgasliefervertrag durch einen von EnBW neu festgesetzten Vertrag zu ersetzen, möchte ich widersprechen. Ich sehe mich durch die einseitig getroffenen Festlegungen benachteiligt.
Was die Preisbestimmungen betrifft, so gilt weiterhin mein Einspruch vom 20.01.2005. Ein Nachweis über die Erforderlichkeit und die Angemessenheit Ihrer Preisforderung durch eine nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlagen ist immer noch nicht erfolgt oder von einem Gericht rechtskräftig festgestellt worden. Insofern gilt der Unbilligkeitseinwand nach § 315 Abs.3 BGB.   Zur Wirkung des Unbilligkeitseinwandes verweise ich auf die gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2003, 3131 f.; LG Köln, RdE 2004, S. 306 und Entscheidung vom 5. Juli 2005, X ZR 60/04).
Andererseits ist mir bewußt, dass ich für die bezogene Energie einen angemessenen Preis bezahlen muss. Bis dieser feststeht, zahle ich weiterhin unter Vorbehalt folgenden Betrag:   Monatlich 127,--Euro
Mit freundlichen Grüßen

Gruß
mauszuhaus
--- Ende Zitat ---

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln