Energiepreis-Protest > EnBW

Sondervertrag \"Erdgas-Comfort\" (EnBW) läuft aus!

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frankie:
Hallo erstmal.

Ich habe das erstemal im November 2005 gegen die Gaspreiserhöhung wegen Unbilligkeit geltend gemacht. Seitdem bezahle ich nur den damals noch gültigen Preis.
Dummerweise bin ich 2002 in den Sondervertrag "Erdgas-Comfort" eingestiegen, der automatisch nach fünf Jahren Laufzeit (also bei mir zum 2.2.2007) ausläuft.
Jetzt kann ich nach Angaben der EnBW nur den Sondervertrag neu abschließen (allerdings zur jetzt gültigen Preistabelle) oder in den EnBW-Zonentarif (Grundversorgung Erdgas) einsteigen (ebenfalls zur jetzt gültigen Preistabelle).
Ich würde also sämtliche Einsprüche (insgesamt drei) gegen Gaspreiserhöhungen aus den letzten 14 Monaten über Bord werfen.
Oder gibt´s da eine andere Möglichkeit?
Ich habe gelesen, daß der Versorger keinen Vertrag kündigen darf, nur mit dem Hintergund, einen teureren abzuschließen, aber gilt das auch für meinen Fall?

HHeinz:
Bei einem Sondervertrag ist i.d.R. zumindest der anfangs vereinbarte Preis zu bezahlen, bei der Grundversorgung gibt es derzeit Einige, die sogar gar keine Zahlungen mehr leisten.
Wenn ich das richtig verstanden habe muß daher ein Wechsel in den Grundversorgungstarif nicht unbedingt ein Nachteil sein.
Details z.B. hier
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4582
hier insbesondere
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?p=19185#19185

Cremer:
@frankie,

durchforsten Sie doch bitte die Bestimmungen zu dem Vertrag genau.

Was steht da bezgl. Verlängerung des Vertrages drin?

Was wird nach Ablauf des Vertrages geregelt?

Ich bin mir sicher, so etwas in den Besonderen Verragsbestimmungen zu finden.

frankie:
@ Cremer

Es steht (leider?) eindeutig darin: "Der Vertrag endet spätestens nach Ablauf von 5 Jahren.
Ansonsten nichts von Vertragsverlängerung über diese 5 Jahre hinaus.

ESG-Rebell:

--- Zitat von: \"frankie\" ---Es steht (leider?) eindeutig darin: "Der Vertrag endet spätestens nach Ablauf von 5 Jahren.
Ansonsten nichts von Vertragsverlängerung über diese 5 Jahre hinaus.
--- Ende Zitat ---

Da Sie aber weiterhin auf die Belieferung mit Gas angewiesen sind, haben Sie sehr wahrscheinlich Anspruch auf Belieferung mit Gas zum allgemeinen Tarif.

Die EnBW wird wahrscheinlich versuchen, Sie mit den höheren Preisen des allgemeinen Tarifs abzuschrecken und zur Unterschrift unter einen neuen Sondervertrag zu bewegen.
Damit akzeptieren Sie im Zweifel natürlich die derzeit noch hohen Preise auf unbestimmte Zeit :shock:
Gegen den so vereinbarten Preis werden Sie später kaum Unbilligkeit einwenden können.

Gehen Sie einfach davon aus, dass ihr Gasversorger - frei von jeglichen moralischen Werten - mit allem Mitteln versuchen wird, Sie über den Tisch zu ziehen und dass alle Verträge und Angebote jeglicher Art ausschliesslich die Vertragssituations Ihres Gasversorgers verbessern werden. Dann werden Sie fast automatisch richtig reagieren  :wink:

Gruss,
ESG-Rebell

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