Energiepreis-Protest > EnBW

Sondervertrag \"Erdgas-Comfort\" (EnBW) läuft aus!

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jroettges:

--- Zitat von: \"mauszuhaus\" ---... zahle ich weiterhin unter Vorbehalt folgenden Betrag: Monatlich 127,--Euro
--- Ende Zitat ---

Was bringt eine Vorbehaltszahlung, wenn man dann bei der Abrechnung feststellt, doch zuviel gezahlt zu haben?
Der Versorger rückt das Geld nicht freiwillig wieder heraus und es zurückzuklagen ist gefährlich und teuer.

Warum nicht
- auf der Basis eines alten Preises (zB. von vor dem 1. Widerpruch)
- eine eigene Rechnung aufmachen
- mntl. Pauschalen überweisen statt abbuchen zu lassen
- den eigenen Verbrauch überwachen
- zum Abrechnungstermin eine Punktlandung hinlegen

mauszuhaus:

--- Zitat von: \"Cremer\" ---@mauszuhaus,

zum erneuten Widerspruch auch den neuesten Musterbrief verwenden.
darauf achten, dass Sie "gegen die Preishöhe an sich als auch gegen die Preissteigerungen widersprechen...."
--- Ende Zitat ---


Verstehe ich richtig: Auf das neue Vertragsangebot gar nicht eingehen, sondern nur mit Musterbrief der Rechnung widersprechen und warten, wie EnBW reagiert? Im Prinzip entspricht das ja meine allererste Frage. Habe mein Schreiben jetzt entsprechend umgeändert.
>>> Kann ich das so auch an die anderen Gaspreisprotestler weitergeben, die mich derzeit häufig fragen?
Beste Grüße
Samstag

Cremer:
@mauszuhaus,


so sehe ich das auch.

haenle:
Die angekündigten Preissenkungen auf Grund der Heizölkopplung lassen Festpreisverträge ungeeignet erscheinen.

Bitte dazu die Pressemeldung der VZ-BaWü vom 30.01.2007 zu den Festverträgen lesen.

http//www.vz-bawue.de/UNIQ117067184330736/link295072A.html

Gas-Sonderverträge mit Festpreisvereinbarung
Mögliche Gaspreissenkung nicht nutzbar

Zunehmend bieten Gasanbieter ihren Kunden Sonderverträge mit Festpreisvereinbarung an. Die Verbraucherzentrale rät zur Skepsis Sollten die Gaspreise im Rahmen der Liberalisierung sinken, zahlen Festpreiskunden über die gesamte restliche Vertragslaufzeit den alten, hohen Preis.
Wer jetzt einen solchen Sondervertrag abschließt, stimmt per Unterschrift der Preisforderung des Gasversorgers ausdrücklich zu. Weder eine Anpassung an möglicherweise sinkende Gaspreise, noch ein Widerspruch wegen nicht angemessenen Preises sind möglich, solange man an den Vertrag gebunden ist. Demgegenüber haben Kunden im Grundversorgungstarif ein gesetzliches Recht zum Widerspruch gegen unangemessene Gaspreise. Das hat der Gesetzgeber gerade erst in der neuen Grundversorgungsverordnung bestätigt.
Die Verbraucherzentrale warnt derzeit vor dem Abschluss von Gas-Sonderverträgen. Ihre Laufzeit kann ein bis fünf Jahre betragen, ohne dass Preissenkungen festgeschrieben würden. Grundsätzlich machen Festpreisverträge nur in Zeiten niedriger Preise Sinn. Dass gerade baden-württembergische Haushalte besonders viel für ihr Gas bezahlen, belegt eine aktuelle Untersuchung des Bundeskartellamts. Gaskunden, die sich gegen hohe Gaspreise wehren möchten, finden hilfreiche Informationen unter www.vz-bw.de/gaspreise.

javascriptemoticon(\'!\')Ansonsten ist dringend anzuraten prüfen zu lassen, ob bei Auslaufen des Comfortvertrags nicht ein Rückfall in den zuvor bestehenden Sondervertrag der alten Art SH \'74 z.B. verlangt werden kann, sofern dieser bestand! Warum soll man in einen teureren Tarif gezwungen werden können? Dazu hat man ja wohl ehedems keinen Sondervertrag abgeschlossen. Bei Heizstromverträgen wurden ja ebenfalls Versprechungen des besonderen Preisvorteils gemacht!

mauszuhaus:
Zitat:
Wer jetzt einen solchen Sondervertrag abschließt, stimmt per Unterschrift der Preisforderung des Gasversorgers ausdrücklich zu. Weder eine Anpassung an möglicherweise sinkende Gaspreise, noch ein Widerspruch wegen nicht angemessenen Preises sind möglich, solange man an den Vertrag gebunden ist. Demgegenüber haben Kunden im Grundversorgungstarif ein gesetzliches Recht zum Widerspruch gegen unangemessene Gaspreise. Das hat der Gesetzgeber gerade erst in der neuen Grundversorgungsverordnung bestätigt.
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Sachlage ist:

Die Erdgas-Comfort Verträge der EnBW waren terminiert: "Der Vertrag endet spätestens nach Ablauf von 5 Jahren" steht da drin.
Jetzt schickt die EnBW zum zweiten Mal einen Vertragsvorschlag mit 4-wöchiger Frist zum Unterschreiben.  Dass unterschreiben nicht in Frage kommt, ist klar (s. Zitat),

die Frage ist aber:

==> Setze ich mich als Kunde, der nicht reagiert, ins Unrecht?
==> Ist es besser, zu anworten, auch wenn man nicht weiß, zu welchen juristischen Konsequenzen die Korrespondenz dann führt?
==> Wo finde ich eventuell einen Musterbrief, der auf diese Situation entsprechend angepasst werden kann?

Danke für Hinweise!

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