Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Sondervertragskunden/Rückforder./Sch.ersatz/Verjährung
nomos:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Die Regelung ist abstrakt generell und deshalb im Gesetz zutreffend.
Für den konkreten Fall muss man sie indes auch richtig lesen.
Der den Anspruch begründendende Umstand ist die erfolgte Zahlung selbst, die Person des Schuldners ist identisch mit dem Zahlungsempfänger. Mehr sollte man wohl nicht wissen müssen.
Davon, dass ein Chirurg eine eitrige und stinkende Pestbeule öffentlich als solche geißelt, hat auch keiner etwas. Es kommt vielmehr darauf an, dass dieser Spezialist mit kühlem Kopf professionell seiner handwerklichen Kunst nachgeht, als notwendig erkannte Schnitte schnell und sauber führt.
--- Ende Zitat ---
@RR-E-ft, was ist bei dieser Materie und den diversen Interpretationen schon einfach? Die Fachleute (Juristen) tragen da einen erheblichen Teil bei.
Ich bin noch nicht ganz überzeugt, dass so der Wille des Gesetzgebers zum Tragen kommt. Die Zahlung ist ein Umstand, aber es ist im Gesetzestext von \"den den Anspruch begründenden Umständen\" die Rede. Die Kenntnis oder Nichtkenntnis, dass bei der Zahlung kein Rechtsgrund vorlag, sehe ich auch als Umstand.
Richtig, der Erfolg des Arztes liegt in der Beseitigung des Übels, wie er das Übel letztendlich bezeichnet ist die Nebensache. Es kann aber zur Verständigung beitragen, wenn er gelegentlich auf die \"professionelle\" Sprache verzichtet und die Dinge beim allgemeinen Namen nennt.
RR-E-ft:
@nomos
Die Diskussion ist müßig. Wer zu spät kommt, wird sicher erfahren, was gemeint ist. ;)
nomos:
@RR-E-ft, ob hier wer zu spät kommt, wird die Erfahrung zeigen. Ansonsten müsste man sich vor Gericht nicht streiten.
Die Einstellung \"Seinem Schicksal und den Gesetzen kann man nicht entrinnen\" teile ich nicht. Nichts ist ohne Einfluss. Daher halte ich die Diskussion grundsätzlich nicht für müßig. Es ist etwas nicht mehr in Ordnung, wenn die erklärte Absicht des Gesetzgebers sich nach der Gesetzesnovellierungen ins Gegenteil kehrt.
Es ist etwas mit der Gesetzen nicht in Ordnung, wenn Juristen und Gerichte später erklären (müssen), und das nicht selten unterschiedlich, was da beschlossen wurde und manch handelnder Politiker dann überrascht ist, was er da mitbeschlossen hat.
Die Notwendigkeit einer Diskussion und Forderung nach klaren und allgemein verständlichen Gesetzen und Verordnungen zeigt sich immer öfter.
RR-E-ft:
--- Zitat ---Original von nomos
Die Notwendigkeit einer Diskussion und Forderung nach klaren und allgemein verständlichen Gesetzen und Verordnungen zeigt sich immer öfter.
--- Ende Zitat ---
...ebenso wie die ungebremste Diskussionsfreude.
Allein: Womit sollten Juristen noch ihr täglich Brot verdienen, wenn es jeder könnte? ;)
Was in concreto zu sagen war, ist gesagt.
Wer meint, dass ein Anspruch bestehen könnte, der muss einen solchen klären lassen und kann sich bei bestehender Möglichkeit der Klärung nicht darauf berufen, dass er keine Kenntnis hatte. Man sollte § 199 Abs. 1 Ziff. 2 BGB getrost bis zu Ende lesen.
--- Zitat ---oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste
--- Ende Zitat ---
berghaus:
@nomos
Vielen Dank für Deine klaren Worte und dafür, dass Du die Diskussion zum Thema Verjährung damit am Leben erhälst.
Die Gesetzestexte sind ja oft nicht leicht zu verstehen und es ist schwer, sie richtig auszulegen.
Da sollen dann die Juristen helfen.
Aber solche Orakelsätze von RR-E-ft wie:
--- Zitat ---........die Person des Schuldners ist identisch mit dem Zahlungsempfänger. Mehr sollte man wohl nicht wissen müssen.
.....Die Diskussion ist müßig. Wer zu spät kommt, wird sicher erfahren, was gemeint ist.
--- Ende Zitat ---
immer versehen mit Seitenhieben auf die Unwissenden und Zweifelnden helfen da auch nicht richtig weiter.
berghaus
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln