Energiepreis-Protest > enviaM
enviaM (Chemnitz/Cottbus)
DieAdmin:
Hier mal weiterere Threads zur enviaM
Aus dem alten Forum: http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=574
und dann noch dieser:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4434
zimpel:
Hallo,
ich erhielt heute Post von enviaM, worin man mir als Abnehmer von Wärmespeicherstrom (Sondervertrag) eine Preisgarantie bis 2008 auf einen gegenüber dem aktuellen Niedrigtarif um 23,8% bzw. Hochtarif um 15,6% erhöhten Nettopreis mitteilt.
Gleichzeitig lagen dem Schreiben "Allgemeine Regelungen zur Stromlieferung für Wärmespeicheranlagen" bei.
Nun legte man vor wenigen Wochen bei enviaM großen Wert darauf, dem Bundeskartellamt und mir klarzumachen, dass mit mir als Sondervertragskunden ein individuelles Vertragsverhältnis besteht (und deshalb 315 BGB nicht greife), weswegen besonders die zugesandten "Allgemeinen Regelungen..." meine Gesichtszüge irgendwo zwischen Grinsen und Stirnrunzeln gefrieren ließen.
Gegen die Preiserhöhung legte ich Widerspruch ein, da sie selbst sowohl nach der (meiner Auffassung nach wegen Einseitigkeit der Leistungsbestimmung bei gleichzeitiger Nichterfüllung des Transparenzgebotes unzulässigen) Preisanpassungsklausel aus dem geltenden Sondervertrag (jährliche Erhöhung max. 10% netto) als auch den neuen "Allgemeinen Regelungen..." (jährliche Erhöhung max. 15% netto) unzulässig wäre. Gleichzeitig legte ich gegen den Gesamtpreis Widerspruch wegen Unbilligkeit nach §315 BGB ein.
Ich erklärte dem Versorger, dass ich die beiliegenden "Allgemeinen Regelungen..." bezüglich des bestehenden Sondervertrages für nichtig erachte, da das bestehende Vertragsverhältnis eine einseitige Anpassung der bisherigen, als Vertragsbestandteil von den Parteien unterzeichneten Bestimmungen nicht zuläßt.
Fragen: Habe ich mich richtig verhalten? Was muß bzw. kann ich sonst noch tun? Das Bundeskartellamt hält sich bei Sondervertragskunden für nicht zuständig.
Irgendwie wird das Verhalten des Versorgers immer konfuser. Selbst die Dame im Callcenter wusste sich nicht anders zu helfen, als mir mit meiner Ablehnung Recht zu geben, als ich fragte, wie sie sich wohl verhalten würde, wenn ihr Vermieter versuchen würde, ihr einseitig ausgedachte neue Bestimmungen zum Mietvertrag unterzuschieben.
--
Viele Grüße,
Holger Zimmermann
Monaco:
@Zimpel
"Konfus" ist sicher eine treffende Bezeichnung. Mit derartigen Phänomenen hat jedoch nicht nur enviaM zu kämpfen. Offensichtlich wird der Gegenwind der Kunden und die Erwartungen der Anteilseigner immer stärker/höher. Beides ist leider unvereinbar, was schon einmal in Konfusion enden kann ...
Da schlimmste, was Ihnen passieren kann, ist, das enviaM Ihren Vertrag kündigt und Sie dann ggf. in die Grundversorgung zurückfallen. In dieser ist dann bis zum Billigkeitsnachweis zunächst einmal gar nichts fällig.
Da Ihr "alter" Vertrag nicht gekündigt ist, ein Recht zu einseitigen Preisanpassungen (§307 BGB) nicht gegeben ist - und falls es ein solches Widererwarten doch geben sollte, die Preisanpassungen ggf. nicht der Billigkeit (§315 BGB) entsprechen, können Sie zunächst einmal gelassen von den "alten" Bedingungen ausgehen.
Ohne schriftliches Anerkenntnis wird ja die Vertragsänderung auch nicht wirksam. Daher sollten Sie auch weiterhin von den bisher von Ihnen akzeptierten Bedingungen ausgehen können.
Wie verlässlich die Aussagen von enviaM sein können, soll nur mein Beitrag vom 20.01.2007 (3 Beiträge zurück) verdeutlichen: Schauen Sie doch einmal in die neuen Bedingungen für Sonderkunden. Dort wird Ihnen bestätigt, wie man die Ankündigung zur Änderung der Preisklausel letztlich umgesetzt hat. Nämlich gar nicht. Die Verpflichtung zur Preisanpassung (bei sinkenden Preisen) fehlt weiterhin. Damit ist die Klausel jedoch auch weiterhin nichtig. enviaM nimmt dies offensichtlich bewusst auch so hin.
Dann muss man sich aber auch nicht wundern, wenn die Schar der kritischen Kunden weiterhin steigt.
In diesem Sinne und
mit freundlichen Grüßen
Monaco.
zimpel:
@Monaco
Zunächst danke für die Antwort.
--- Zitat von: \"Monaco\" ---"Konfus" ist sicher eine treffende Bezeichnung. Mit derartigen Phänomenen hat jedoch nicht nur enviaM zu kämpfen. Offensichtlich wird der Gegenwind der Kunden und die Erwartungen der Anteilseigner immer stärker/höher. Beides ist leider unvereinbar, was schon einmal in Konfusion enden kann ...
--- Ende Zitat ---
Mein Problem ist, dass ich als Privatmann im Unterschied zum EVU mir keine Abteilung mit Firmenadvokaten halte, die sich derlei Zeug ausdenkt bzw. es begutachtet. Die Rechtssprechung ist auch relativ uneinheitlich und nur durch Fachleute zu durchdringen. Außerdem passierte im juristischen Sinne seit meinem Widerspruch gegen die vor einem Jahr getroffene Preiserhöhung gar nichts (es gibt nicht einmal eine gültige Mahnung und auch die Sperrandrohung ist einfach \'verpufft\'), so dass ich meinerseits derzeit keine Veranlassung sehe, mir umgehend einen Anwalt zu nehmen.
--- Zitat ---Da schlimmste, was Ihnen passieren kann, ist, das enviaM Ihren Vertrag kündigt und Sie dann ggf. in die Grundversorgung zurückfallen. In dieser ist dann bis zum Billigkeitsnachweis zunächst einmal gar nichts fällig.
--- Ende Zitat ---
Das sehe ich auch so. Müßte dann nicht der billige Preis der letzte gültige Preis aus dem gekündigten Sondervertrag sein, denn für den vorherigen Sondervertrag musste es ja seitens enviaM auch eine Kalkulationsgrundlage geben, an der ändert sich ja nichts?
--- Zitat ---Da Ihr "alter" Vertrag nicht gekündigt ist, ein Recht zu einseitigen Preisanpassungen (§307 BGB) nicht gegeben ist - und falls es ein solches Widererwarten doch geben sollte, die Preisanpassungen ggf. nicht der Billigkeit (§315 BGB) entsprechen, können Sie zunächst einmal gelassen von den "alten" Bedingungen ausgehen.
--- Ende Zitat ---
Insbesondere erfolgte die Festsetzung des ursprünglichen Preises im Sondervertrag völlig einseitig und nicht durch \'Verhandlung\', so dass dadurch gegebenenfalls $315 BGB greift. Schwierig wird sein, es zu beweisen.
--- Zitat ---Ohne schriftliches Anerkenntnis wird ja die Vertragsänderung auch nicht wirksam. Daher sollten Sie auch weiterhin von den bisher von Ihnen akzeptierten Bedingungen ausgehen können.
--- Ende Zitat ---
Ein solches erwartet enviaM offensichtlich nicht, denn ich bekam als Formblatt nur die erwähnten "allgemeinen Regelungen..." (was für mich in etwa den Charakter von AGBs hat) und nichts zur Unterschrift vorgelegt. Vielleicht baut man hier einfach auf die Dummheit oder Nachlässigkeit der Kunden?
--- Zitat ---Wie verlässlich die Aussagen von enviaM sein können, soll nur mein Beitrag vom 20.01.2007 (3 Beiträge zurück) verdeutlichen:
--- Ende Zitat ---
die Beiträge in diesem Thread habe ich mit Interesse gelesen.
--- Zitat ---Schauen Sie doch einmal in die neuen Bedingungen für Sonderkunden. Dort wird Ihnen bestätigt, wie man die Ankündigung zur Änderung der Preisklausel letztlich umgesetzt hat. Nämlich gar nicht. Die Verpflichtung zur Preisanpassung (bei sinkenden Preisen) fehlt weiterhin. Damit ist die Klausel jedoch auch weiterhin nichtig. enviaM nimmt dies offensichtlich bewusst auch so hin.
--- Ende Zitat ---
Richtig. Außer dem Sonderkündigungsrecht des Kunden, falls 15% (vorher 10%) jährliche Steigerung des Nettopreises überschritten werden (eine Kündigung aus wichtigem Grund wäre m.E. in dem Fall sowieso möglich), ist alles beim alten. Mangels bundesweit agierender Anbieter für Wärmespeicherstrom hat aber der regionale Anbieter ein viel stärkeres Monopol, als bei der Grundversorgung, weshalb kein Kunde wirklich kündigen kann (was besonders pervers ist bei Nichtanwendbarkeit des §315 BGB auf Sonderverträge, bei denen ich mich dem Versorger im Grunde noch stärker ausliefere, wie in der Grundversorgung).
--- Zitat ---Dann muss man sich aber auch nicht wundern, wenn die Schar der kritischen Kunden weiterhin steigt.
--- Ende Zitat ---
Ich bin über den Zustand des Kritikers schon hinaus und beginne darüber nachzudenken, welche Handlungsalternativen es gibt:
- Versuchen, über die Verbraucherzentrale die Preisanpassungsklausel abmahnen zu lassen und im Erfolgsfall seit dem Verjährungszeitpunkt zuviel gezahltes Entgelt zurückfordern
- Alternativen Anbieter für Wärmespeicherstrom suchen (leider kaum Auswahl, aber für EWS Schönau würde ich aus Idealismus schon ein paar ct/kWh mehr hinblättern)
- die enviaM-Sondervertragskunden in Sachsen organisieren und vereint versuchen, den Versorger zur Räson zu bringen
- Komplettumbau der Heizung meines EFH (Öl/Gas scheinen ja keine echten Alternativen zu sein, das ist wie die Wahl zwischen Pest und Cholera)
- Aufbau einer Solar- und/oder Windkraftanlage, um über die Einnahmen aus der Einspeisung die Strompreiseerhöhung zu kompensieren (Eigenbedarfsdeckung erscheint mir nicht wirtschaftlich, das müßte man aber genau durchrechnen)
- Bildung von Rücklagen für zukünftige Preissteigerungen durch herkömmliche Finanzanlage (doch welche risikoarme Anlageform bietet genug Rendite, um den Preisanstieg der letzten Jahre zu kompensieren?)
Viele Grüße und nochmals danke.
nachod:
Hallo,
auch ich habe heute von EnviaM die Erhöhung des Wärmespeicherstromes um ca 13 Prozent erhalten. Gleichzeitig wird mir ein neuer Vertrag beigelegt, die für den Verbraucher noch schlechter sind
Ich werde auf jeden Fall widerspruch einlegen.
Die Frage ist jedoch, auf was soll sich der Widerspruch beziehen ?
§315 BGB ??????
Was ist wenn es tatsächlich einen anderen Lieferanten für Wärmestrom für das Envia Netzgebiet gibt ?? Dann sagt doch EnviaM glatt wechseln Sie doch.
Monaco wie haben Sie das genau gemacht ???
Vielen Dank im Voraus
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