Energiepreis-Protest > enviaM
enviaM (Chemnitz/Cottbus)
Monaco:
@nachod
Mich dürfen Sie in dieser Frage nicht als Masstab nehmen. Denn ich werde in der Grundversorgung beliefert, Sie dagegen auf Grundlage eines Sondervertrages. Für Sie gilt im Westentlichen das Gleiche, wie für Zimpel.
Sind denn die Strompreise nach diesen massiven Erhöhungen eigentlich noch wesentlich günstiger als im Allgemeinen Tarif bzw. einem "normalem" Sonderabkommen?
Falls nicht, haben Sie eigentlich gar nichts (mehr) zu verlieren. Dann können Sie gewissermaßen fast ohne Risiko kämpfen. Denn Strom nach dem Allgemeinen Tarif oder normalen Sonderverträgen bekommen Sie beinahe von überall.
Wenn Sie sich dem Preisdiktat jedoch beugen, werden Sie auch zukünftig fast jeden Preis akzeptieren müssen. Und gerade das wollen wir doch nicht.
Zudem haben die meisten Versorger ein riesiges und teures Problem: Energiespitzen. Diese treten aber vorwiegend tagsüber auf, kaum nachts. Deshalb kann Nachtstrom auch so günstig angeboten werden. Eine Abkehr von diesem Mechanismus wäre u.U. auch für Ihren Versorger eher zum Nachteil.
Legen Sie daher Widerspruch nach §307 BGB (Intransparenz der Preisgleitklausel) ein und rügen Sie die Preiserhöhungen zusätzlich nach §315 BGB als unbillig.
Befolgen Sie ggf. auch Zimpels Hinweise, nach denen die Preisanpassung möglicherweise sogar gegen die Festlegungen im Vertrag verstoßen.
Und unterschreiben ie bloß nichts voreilig ...
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
Cremer:
@nachod,
zur Zeit gibt es bundesweit keinen anderen Lieferanten für Wärmestrom bzw. als den örtlichen Netzbetreiber.
zimpel:
@nachod
Ich schließe mich den Ratschlägen von Monaco an, ich habe in meinem Antwortschreiben formuliert:
- Widerspruch gegen die Preiserhöhung wegen nach §307 BGB und §9 AGBG unzulässiger Preisanpassungsklausel
- Nichtanerkenntnis der ggf. ebenfalls erhaltenen "Allgemeine Regelungen zur Stromlieferung für Wärmespeicheranlagen"
- Widerspruch wegen Unbilligkeit der Preiserhöhung und des Gesamtpreises nach §315 BGB
Die jeweiligen Begründungen lasse ich mal weg, da sie sicher vom Einzelfall und der Vorgeschichte abhängen und nicht pauschal übernommen werden können.
Hinsichtlich der Preisanpassungsklausel und der erhaltenen "Allgemeinen Regelungen..." werde ich mich zusätzlich an die Verbraucherschutzzentrale Sachsen wenden.
@monaco
Die Preise für Wärmespeicherstrom nähern sich immer mehr den Preisen im allgemeinen Tarif an. Von \'günstigem\' Nachtstrom kann man mittlerweile nicht mehr sprechen, außer, man meint den Einkaufspreis des Stromlieferanten.
Anmerkung: Ich meine, hier liegt einiger Stoff zur Argumentation bzgl. Unbilligkeit drin, wenn sich herausstellt, dass die Tarife für Wärmespeicherstrom überproportional angestiegen sind. Dann müßte sich die Preisentwicklung durch Marktmechanismen, also z.B. überproportionaler Anstieg der Nachfrage nach Nachtstrom begründen lassen. Interessant ist diesem Zusammenhang, ob die Preise an der Strombörse durch die reale Nachfrage gebildet werden.
Lustig ist auch die Argumentation von EnviaM, die geht wörtlich so:
--- Zitat ---Zur Frage des Wettbewerbes ist auszuführen, dass es selbstverständlich andere Stromanbieter für Ihre Abnahmestelle gibt. Insoweit ist außer Betracht zu lassen, dass gegebenenfalls bundesweit keine anderen Anbieter für Wärmespeicherstrom agieren. Selbstverständlich stünde es Ihnen frei, einen anderen Versorger zu einem anderen Tarif zu wählen. Dass EnviaM Vergünstigungen für Wärmespeicheranlagen anbietet, kann ihr nicht zum Nachteil gereichen.
--- Ende Zitat ---
Dass sie hierbei ein im Einkauf günstigeres Produkt weitervermitteln wird unterschlagen und der Sondervertag einfach mit Tarifen der Grundversorgung verglichen. Das finde ich rotzfrech, vor allem wenn ich daran denke, wie mir vor 10 Jahren mit Engelszungen die Vorzüge des Nachtstroms angepriesen wurden.
--
Viele Grüße.
nachod:
Hallo,
der Preis für Wärmespeicherstrom ist seit 2003 immer stärker gestiegen als der allg. Tarif. Jetzt ist der allg. Tarif brutto bei 19 Cent und Nachtstrom bei 12 Cent. Ich kann aber nur von 22 bis 6 Uhr Strom beziehen und darf nur Speicheröfen sowie Warmwasserboiler betreiben.
Die EnviaM hat mir die Anlage 2001 genehmigt. Es gab damals noch genügend Kapazität im Kraftwerk. (wird heut nicht anders sein)
Der Bedarf an Wärmespeicherstrom ist deutlich zurückgegangen, da sowas heute kaum noch einer einbaut, aber Altanlagen häufig durch Gas ersetzt werden.
Zimpel, seit wann haben Sie Widerspruch eingelegt ??
Wie sehen dann Ihre Abrechnungen von der EnviaM aus ??
Ich habe einen hochwärmegedämmten Neubau und verbrauche nur ca 6000 KW pro Jahr. Die Erhöhung wäre für mich somit kein Problem. Ich will mich denen aber nicht kampflos ausliefern. Deshalb lege ich widerspruch ein. Was ich mich nur Frage, was macht ein durschnittshaushalt mit vielleicht 15000 KW (Altbau) Verbrauch. Der bekommt eine Abrechnung über 1850 Euro. Wahnsinn !!!!!!!!!
MFG
Nachod
zimpel:
@nachod
Erster "zaghafter" Widerspruch erfolgte durch mich in 2004, danach Zahlung unter Vorbehalt der Rückforderung. Zweiter Widerspruch Februar 2006, seitdem zahle ich entsprechend gekürzte Abschläge. Die Abrechnung 2006 war durch enviaM auf Basis der letzten Preiserhöhung kalkuliert. Diese habe ich entsprechend korrigiert und die ohnehin vorliegende Erstattung mit dem ersten Abschlag verrechnet (worauf enviaM mir prompt eine Mahnung schickte, bei der man das Guthaben aus der Erstattung "vergaß"!).
Ich bin für Heizung + Warmwasser auf Wärmespeicherstrom angewiesen, nachdem ich mich beim Neubau meines EFH 1995 insbesondere nach entsprechender Beratung durch eine für die damalige WESAG als Vertragspartner agierende Elektroinstallationsfirma für diese Variante entschieden habe. Wenn heute privat betriebene Wärmespeicheranlagen für die Versorger mangels Neugeschäft ein "Auslaufmodell" sind, ist für mich die Frage, ob die Vorgehensweise der Versorger gegenüber ihren Nachtstrom-Kunden Ursache oder Folge dieses Problems ist. Egal, wie die Antwort ausfällt, befürworten kann ich das Verhalten meines EVU in keiner Weise.
--
Viele Grüße.
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