@MonacoZunächst danke für die Antwort.
"Konfus" ist sicher eine treffende Bezeichnung. Mit derartigen Phänomenen hat jedoch nicht nur enviaM zu kämpfen. Offensichtlich wird der Gegenwind der Kunden und die Erwartungen der Anteilseigner immer stärker/höher. Beides ist leider unvereinbar, was schon einmal in Konfusion enden kann ...
Mein Problem ist, dass ich als Privatmann im Unterschied zum EVU mir keine Abteilung mit Firmenadvokaten halte, die sich derlei Zeug ausdenkt bzw. es begutachtet. Die Rechtssprechung ist auch relativ uneinheitlich und nur durch Fachleute zu durchdringen. Außerdem passierte im juristischen Sinne seit meinem Widerspruch gegen die vor einem Jahr getroffene Preiserhöhung gar nichts (es gibt nicht einmal eine gültige Mahnung und auch die Sperrandrohung ist einfach \'verpufft\'), so dass ich meinerseits derzeit keine Veranlassung sehe, mir umgehend einen Anwalt zu nehmen.
Da schlimmste, was Ihnen passieren kann, ist, das enviaM Ihren Vertrag kündigt und Sie dann ggf. in die Grundversorgung zurückfallen. In dieser ist dann bis zum Billigkeitsnachweis zunächst einmal gar nichts fällig.
Das sehe ich auch so. Müßte dann nicht der billige Preis der letzte gültige Preis aus dem gekündigten Sondervertrag sein, denn für den vorherigen Sondervertrag musste es ja seitens enviaM auch eine Kalkulationsgrundlage geben, an der ändert sich ja nichts?
Da Ihr "alter" Vertrag nicht gekündigt ist, ein Recht zu einseitigen Preisanpassungen (§307 BGB) nicht gegeben ist - und falls es ein solches Widererwarten doch geben sollte, die Preisanpassungen ggf. nicht der Billigkeit (§315 BGB) entsprechen, können Sie zunächst einmal gelassen von den "alten" Bedingungen ausgehen.
Insbesondere erfolgte die Festsetzung des ursprünglichen Preises im Sondervertrag völlig einseitig und nicht durch \'Verhandlung\', so dass dadurch gegebenenfalls $315 BGB greift. Schwierig wird sein, es zu beweisen.
Ohne schriftliches Anerkenntnis wird ja die Vertragsänderung auch nicht wirksam. Daher sollten Sie auch weiterhin von den bisher von Ihnen akzeptierten Bedingungen ausgehen können.
Ein solches erwartet enviaM offensichtlich nicht, denn ich bekam als Formblatt nur die erwähnten "allgemeinen Regelungen..." (was für mich in etwa den Charakter von AGBs hat) und nichts zur Unterschrift vorgelegt. Vielleicht baut man hier einfach auf die Dummheit oder Nachlässigkeit der Kunden?
Wie verlässlich die Aussagen von enviaM sein können, soll nur mein Beitrag vom 20.01.2007 (3 Beiträge zurück) verdeutlichen:
die Beiträge in diesem Thread habe ich mit Interesse gelesen.
Schauen Sie doch einmal in die neuen Bedingungen für Sonderkunden. Dort wird Ihnen bestätigt, wie man die Ankündigung zur Änderung der Preisklausel letztlich umgesetzt hat. Nämlich gar nicht. Die Verpflichtung zur Preisanpassung (bei sinkenden Preisen) fehlt weiterhin. Damit ist die Klausel jedoch auch weiterhin nichtig. enviaM nimmt dies offensichtlich bewusst auch so hin.
Richtig. Außer dem Sonderkündigungsrecht des Kunden, falls 15% (vorher 10%) jährliche Steigerung des Nettopreises überschritten werden (eine Kündigung aus wichtigem Grund wäre m.E. in dem Fall sowieso möglich), ist alles beim alten. Mangels bundesweit agierender Anbieter für Wärmespeicherstrom hat aber der regionale Anbieter ein viel stärkeres Monopol, als bei der Grundversorgung, weshalb kein Kunde wirklich kündigen kann (was besonders pervers ist bei Nichtanwendbarkeit des §315 BGB auf Sonderverträge, bei denen ich mich dem Versorger im Grunde noch stärker ausliefere, wie in der Grundversorgung).
Dann muss man sich aber auch nicht wundern, wenn die Schar der kritischen Kunden weiterhin steigt.
Ich bin über den Zustand des Kritikers schon hinaus und beginne darüber nachzudenken, welche Handlungsalternativen es gibt:
- Versuchen, über die Verbraucherzentrale die Preisanpassungsklausel abmahnen zu lassen und im Erfolgsfall seit dem Verjährungszeitpunkt zuviel gezahltes Entgelt zurückfordern
- Alternativen Anbieter für Wärmespeicherstrom suchen (leider kaum Auswahl, aber für EWS Schönau würde ich aus Idealismus schon ein paar ct/kWh mehr hinblättern)
- die enviaM-Sondervertragskunden in Sachsen organisieren und vereint versuchen, den Versorger zur Räson zu bringen
- Komplettumbau der Heizung meines EFH (Öl/Gas scheinen ja keine echten Alternativen zu sein, das ist wie die Wahl zwischen Pest und Cholera)
- Aufbau einer Solar- und/oder Windkraftanlage, um über die Einnahmen aus der Einspeisung die Strompreiseerhöhung zu kompensieren (Eigenbedarfsdeckung erscheint mir nicht wirtschaftlich, das müßte man aber genau durchrechnen)
- Bildung von Rücklagen für zukünftige Preissteigerungen durch herkömmliche Finanzanlage (doch welche risikoarme Anlageform bietet genug Rendite, um den Preisanstieg der letzten Jahre zu kompensieren?)
Viele Grüße und nochmals danke.