Hallo zusammen,
wie verhält man sich denn am besten, um einen Widerspruch gegen die Gaspreiserhöhungen in folgender Situation zu betreiben (bzw. ist ein Widerspruch hier überhaupt sinnvoll?):
1.) Regionaler Gasversorger (Mainova)
2.) Parallel zur Erhöhung des Arbeitspreises um 17,9% wurde der Grundpreis um 45 % gesenkt.
Hierbei stehen zwei Fragen im Vordergrund:
1.) Die Billigkeit der Arbeitspreis-Erhöhung (Mainova kauft ja selbst überhöht ein, kann also wahrscheinlich die eigene Kostensteigerung
nachweisen). Wie ich hier im Forum gelesen habe, ist das anscheinend dünnes Eis. Oder kann man einen Versorger praktisch zwingen, nicht jede
Preiserhöhung seines Lieferanten zu akzeptieren?
2.) Die Höhe der Abschlagszahlungen bzw. des akzeptierten Gesamtpreises. Im bereits eingelegten Widerspruch wurd die Zahlung der bisherigen Preise +2% angeboten, aber abgelehnt. Wie ergibt sich der korrekte neue Endpreis? Einfach alte Preise (Grund- und Arbeitspreis) verwenden oder den neuen niedrigen Grundpreis + den alten Arbeitspreis + 2% auf den Arbeitspreis?
Meine Befürchtung ist, dass der gesenkte Grundpreis zur Akzeptanz der neuen Preisgestaltung verführen soll. Sowie dann der hohe Arbeitspreis
akzeptiert ist, kann man den Grundpreis wieder erhöhen...
Da es hier nicht um mich geht, sondern einen nicht rechtsschutzversicherten Verwandten, möchte ich juristische Auseinandersetzungen möglichst vermeiden.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir hier weiterhelfen könnten. Vielen Dank schon mal!