Energiepreis-Protest > E.ON Bayern

Abschlagszahlung mit frühren Zahlungen Verrechnen

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RR-E-ft:
@RuRo

Zu dem Thema ist alles gesagt.

Der Hinweis auf § 390 BGB überzeugt indes nicht:

Es ist nicht ersichtlich, welche Einrede des Versorgers dem Anspruch auf Rückzahlung in Folge Überzahlung entgegenstehen könnte.

Daran liegt es nicht, sondern am Aufrechnungsverbot des bisherigen § 31 AVBV, nunmehr § 17 Abs. 3 GVV.

taxman:

--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---Am Aufrechnungsverbot des bisherigen § 31 AVBV, nunmehr § 17 Abs. 3 GVV.
--- Ende Zitat ---


Ich denke, dass ich den Fragenden darauf aufmerksam gemacht habe!

Grüße
taxman

Zottel:
Hallo,

ich habe nach einem Telefonat mit Herrn Richter ebenfalls die Abschlagszahlungen gekürzt. (Strompreis auf Basis 2004)

Die neuen Abbuchungen meines EVUs beginnen am 01.03.2007, ich sehe mich schon bei meiner Bank die Abbuchung zurück zu holen und nen Dauerauftrag einzurichten.

Bisher sprechen Sie mir jedenfalls die Anwendbarkeit des §315 auf meinen Vertrag grundsätzlich ab.

Bei unten stehendem Link habe ich mal deren Begründung aufgeführt.
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=5480&start=0&postdays=0&postorder=asc&highlight=

neusser2005:
Hallo,

ich habe die Jahresabrechnung für 2006 bekommen und in dieser wird der von mir einbehaltene Betrag aus der Jahresabrechnung 2005, mit den Abschlagszahlungen für 2006 von den Stadtwerken Neuss verrechnet. Da ich leider nicht aufgepasst habe und es leider zu einer Überzahlung(für 2006) gekommen ist, frage ich mich, ob ich nicht auch diese Überzahlung plus dem Betrag den die SWN mit den Abschlägen verrechnet hat, von der Forderung der SWN abziehen kann ?
Was meinen die Expert hier dazu ?

Gruß

neusser 2005

RR-E-ft:
@neusser2005

Die Frage ist schon oft beantwortet.

Es kommt darauf an, ob im Vertrag ein Aufrechnungsverbot vereinbart ist, welches der Aufrechnung entgegenstehen könnte.

Man muss eben tunlichst aufpassen, dass es zu keinen Überzahlungen kommt und auch die Abschlagszahlungen den Preisen und dem aktuellen Verbrauch anpassen.

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