Energiepreis-Protest > E.ON Bayern
Abschlagszahlung mit frühren Zahlungen Verrechnen
nationalparkoetzi:
Hallo, ich habe mich nun stundenlang durchs Forum gelesen,aber keine schlüssige Antwort gefunden. In der Energiedepesche 4/06 und auf Seite 1700 ist von Claus Richter berichtet, der zuviel gezahlte Abschläge der letzten 3 Jahre verrechnet hat??!! Laut zahlreicher Beiträge ist das nicht erlaubt - aber doch machbar :?: :!: Danke für die Antworten. Gruß
Norbert
taxman:
--- Zitat von: \"nationalparkoetzi\" ---Hallo, ich habe mich nun stundenlang durchs Forum gelesen,aber keine schlüssige Antwort gefunden. In der Energiedepesche 4/06 und auf Seite 1700 ist von Claus Richter berichtet, der zuviel gezahlte Abschläge der letzten 3 Jahre verrechnet hat??!! Laut zahlreicher Beiträge ist das nicht erlaubt - aber doch machbar :?: :!: Danke für die Antworten. Gruß
Norbert
--- Ende Zitat ---
Es liegt am Versorger dies kulanterweise zuzulassen. Einen Rechtsanspruch hat man darauf nicht.
Aber probieren geht über studieren! :D
Grüße
taxman
nationalparkoetzi:
Hallo, danke für die Antwort, ich werd\'s probieren und über das Ergebniss berichten. Vielleicht ermutigt das den einen oder anderen zum gleichen Schritt.
Free Energy:
Hallo taxman
witziger Weise steht dies auch im aktuellen Flyer " Wer zahlt ist selber Schuld " auf Seite 3 so drin, siehste hier :
http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/Aktionsflugblatt/site__1708/
Ich habe bisher auch immer angenommen, dass das gem § 31 AVBGasV verboten war.
Aber in der neuen GGVV steht auch nichts mehr von "unbestrittenem Guthaben"
Es stellt sich also die Frage, darf man verrechnen, oder darf man nicht ?
Gruß
Free Energy
RuRo:
@Free Energy
Eindeutig NEIN
Siehe hier:
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__390.html
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