Energiepreis-Protest > E.ON Bayern

Abschlagszahlung mit frühren Zahlungen Verrechnen

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neusser2005:
die Frage mag schon oft beantwortet sein aber da die Stadtwerke Ihre Forderungen aus der Jahresabrechnung 2005 mit den Abschlägen verrechnet müsste mir doch daselbe gestattet sein ! oder ?
Das ich zukünftig bei den Abschlagszahlungen besser aufpassen werde versteht sich von selber !

RR-E-ft:
@neusser2005

Bitte, gern geschehen.

Schön, wenn sich etwas von selbst versteht.

Das Aufrechnungsverbot, etwa gem. § 31 AVBV, betrifft Forderungen gegen Ansprüche des EVU, nicht umgekehrt.

Was dem einen recht ist, ist dem anderen mithin nicht unbedingt billig.

Deshalb gilt es zunächst zu prüfen, was diesbezüglich ggf. vertraglich vereinbart ist.

Bei Suche zum Thema Aufrechnungsverbot hätte sich die Frage möglicherweise erübrigt.

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