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Hallo, ich habe mich nun stundenlang durchs Forum gelesen,aber keine schlüssige Antwort gefunden. In der Energiedepesche 4/06 und auf Seite 1700 ist von Claus Richter berichtet, der zuviel gezahlte Abschläge der letzten 3 Jahre verrechnet hat??!! Laut zahlreicher Beiträge ist das nicht erlaubt - aber doch machbar :?: :!: Danke für die Antworten. GrußNorbert
Am Aufrechnungsverbot des bisherigen § 31 AVBV, nunmehr § 17 Abs. 3 GVV.
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