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Autor Thema: Weitergabe der Mehrwertsteuer-üblicher Einspruch?  (Gelesen 12672 mal)

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Offline Fidel

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Weitergabe der Mehrwertsteuer-üblicher Einspruch?
« Antwort #15 am: 18. Dezember 2006, 20:03:43 »
Moin:

@Joebi

Zitat

Die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 % auf 19 % beträgt 18,75 %.

Rechengang : 19 - 16 x 100  : 16 = 18,75

                     16 x 18,75 %  + 3 = 19 Prozent


Habe ich da etwa die letzte Mathematikreform nicht mitbekommen? Meiner Berechnung zufolge ergibt

19 - 16 x 100  : 16 = -81

Das von Ihnen errechnete Ergebnis ergibt sich auf diese Weise:

(19 - 16) x 100  : 16 = 18,75

Gruß
Fidel

Offline RR-E-ft

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Weitergabe der Mehrwertsteuer-üblicher Einspruch?
« Antwort #16 am: 18. Dezember 2006, 20:57:18 »
@Fidel

Möglicherweise kann man die neuen Bruttopreise folgendermaßen bestimmen:

neuer Preis= alter Preis : 1,16 x 1,19

wobei es um die Bruttopreise geht, die Nettopreise sich ja gar nicht ändern.

Monaco hat es doch vorgerechnet.

Wenn aus 100 EUR dann 102,59 EUR werden, beträgt die effektive Preiserhöhung ca. 2,59 Prozent.

Offline Free Energy

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Weitergabe der Mehrwertsteuer-üblicher Einspruch?
« Antwort #17 am: 19. Dezember 2006, 23:00:42 »
Hallo Herr Fricke,

auch uns ist nicht klar, ob diese MwSt.- Erhöhung nun gezahlt werden sollte, oder sogar gezahlt werden muss, oder nicht und ob man deswegen dann erneut Widerspruch einlegen sollte.

Wie sehen sie die Lage ? ?

Gruß

Free Energy

Offline Lutz

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Weitergabe der Mehrwertsteuer-üblicher Einspruch?
« Antwort #18 am: 20. Dezember 2006, 09:24:31 »
@ Free Energy,

ich habe die Mitteilung von meinem EVU (ESB) erhalten, dass durch die Umsatzsteuererhöhung die Abschläge (= mein errechneter Betrag) unverändert bleiben. Lediglich die Teilbeträge für Netto (weniger) und Umsatzsteueranteil (mehr) verändern sich.

Gruß
Lutz

 

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