Wie immer ist zu unterscheiden:
1. Tarifkunde:
Nein, denn die gesamte Forderung ist bis zur gerichtlichen Feststelleung eines billigen Preises nicht fällig. Alles was Du zahlst ist freiwillig und eine rein willkürlich festgelegte Summe, die Du in keiner Weise begründet "ausrechnen" kannst. Natürlich darf Du freiwillig 3% mehr zahlen, ändert aber nichts an der Rechtslage.
2. Sondervertragskunde:
a:
Wenn im Vertrag ein Bruttopreis vereinbart war, musst Du nur diesen Anfangs-Bruttopreis zahlen, da aufgrund der unwirksamen Preisänderungsklauseln alle weiteren Erhöhungen ja der Grundlage entbehren.
b:
Wenn im Vertrag ein Nettopreis vereinbart war, bleibt nur der Nettopreis unverändert, dann kommt die neue MWSt. oben drauf und Du musst mehr zahlen.
ciao,
sh