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Autor Thema: Widerspruch - Rate gekürzt - trotzdem Guthaben -was tun  (Gelesen 6519 mal)

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Offline QE.2

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Widerspruch - Rate gekürzt - trotzdem Guthaben -was tun
« am: 14. November 2006, 20:05:31 »
Hallo
Also wie schon angedeutet, habe ich 2004 der Preiserhöhung widersprochen und natürlich auch den Weiteren. Dann hatte ich den Abschlag neu berechnet und eben gekürzt. Nun sind beide Kinder ausgezogen und ich habe bei der kürzlichen Jahresabrechnung nach meiner Rechnung ca. 330€ gut. Gibt es eine Möglichkeit da ran zu kommen, denn auf meine Aufforderung das Guthaben zu überweisen, reagiert die Erdgas Südsachsen nicht. Ich habe auch ein von der Erdgas Südsachsen errechnetes Guthaben von ca. 90€ und das wurde mir überwiesen.

Viele Grüße

QE.2

Offline kamaraba

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Widerspruch - Rate gekürzt - trotzdem Guthaben -was tun
« Antwort #1 am: 14. November 2006, 20:41:34 »
Nein! Pech gehabt, das Geld ist weg.
Sie hätten die Abschlagszahlungen bereits im Vorfeld soweit kürzen müssen, so dass auf jeden Fall eine Nachzahlung rausgekommen wäre.
Also auf ein Neues!
Verbrauch kontrollieren, Abschläge festlegen und am Ende der Abrechnungs-
periode eigene Rechnung aufmachen und dies auch alles schriftlich Ihrem Versorger mitteilen.

Gruss aus Karlsruhe

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Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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Offline Monaco

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Widerspruch - Rate gekürzt - trotzdem Guthaben -was tun
« Antwort #2 am: 16. November 2006, 17:15:34 »
@QE.2

Falls ihre Abschläge im Lastschriftverfahren eingezogen wurden, gibt es eventuell doch noch eine Möglichkeit. Sie lassen die letzten Lastschriften zurückbuchen und überweisen dann den aus Ihrer Sicht noch offenen Differenzbetrag. Das geht u.U. auch noch über die vermeintliche 6-Wochen-Frist hinaus.

Wenn Sie die Abschläge jedoch selbst überwiesen haben, geht das leider nicht. Auch ein Verrechnen mit Abschläge der neuen Periode geht (eigentlich) nicht. Wenngleich mancher das auch schon gemacht haben soll. Letztlich ist dieser Weg aber wohl nicht korrekt.


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline QE.2

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Widerspruch - Rate gekürzt - trotzdem Guthaben -was tun
« Antwort #3 am: 17. November 2006, 07:48:17 »
Ja, leider, ich hätte aufpassen sollen. Als ich den Widerspruch gemacht habe, hat die Erdgas Südsachsen die Einzugsermächtigung nicht mehr haben wollen. Also mußte ich alles per Überweisung einzahlen. Teures Lehrgeld.

Gruß QE.2

Offline Sylene

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Widerspruch - Rate gekürzt - trotzdem Guthaben -was tun
« Antwort #4 am: 17. November 2006, 15:48:42 »
Also ich denke das Geld ist nicht wirklich futsch..man kann bei Guthaben ja einfach die nächsten Zahlungen solange kürzen bis das Guthaben aufgebraucht ist, oder? Wer sagt denn hier das Gegenteil?

Lt. BGB ist das an sich legitim..es zählt hier das allgemeine bürgerliche Recht und nicht das der Versorger! Ich würde es einfach tun und nicht so devot sein . Man kann ja ein Schreiben machen indem man die Auszahlung nochmal anmahnt und sich vorbehält, dass wenn bis zum Tag X keine Auszahlung erfolgt ist man bequemerweise das Guthaben von künftigen Überweisungen abzieht und fertig. Der Anspruch verfällt nach BGB ja an sich nur durch Verjährungsfristen und nicht erfolgte Mahnungen od. ä.

Grundsätzlich ist es schlau ein kurzes Schreiben aufzusetzen in dem man klarmacht, dass man nach wie vor die geforderten Preise als unbillig rügt und weiterhin nur vorbehaltlich zahlt...dann kann man im Nachhinein immer wieder prüfen und abziehen. Bei Vorbehalt kann man zahlen was man will und am Ende dann verrechnen.

Gruß
Sylene

Offline Cremer

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Widerspruch - Rate gekürzt - trotzdem Guthaben -was tun
« Antwort #5 am: 20. November 2006, 16:05:39 »
@Sylene,

nein,

wie bereits Monaco und kamaraba geschrieben haben
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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