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Autor Thema: Verfahren OLG Dresden wegen überhöhter Gaspreise (Riesa)  (Gelesen 6441 mal)

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Offline RR-E-ft

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VERFAHREN
15.01.2007, 14:50 Uhr

Riesa: Stadtwerke und Landeskartellbehörde wollen sich im Gasstreit einigen

Im Gaspreis-Streit zwischen den Stadtwerken Riesa und dem sächsischen Wirtschaftsministerium bahnt sich eine außergerichtliche Einigung an. Auf Antrag beider Seiten setzte der Kartellsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden am Montag das Verfahren wegen aus.

Dresden (ddp-lsc/sm) - Es gilt daher als wahrscheinlich, dass die Stadtwerke deutlich weniger als die vom Ministerium festgelegten rund 166.000 Euro an die Kunden zurückzahlen müssen. Bundesweit handelt es sich um das erste kartellrechtliche Verfahren, in dem ein Unternehmen zur Rückzahlung verpflichtet wurde.

Unmittelbar vor dem gemeinsamen Antrag von Stadtwerken und Ministerium auf Aussetzung des Verfahrens hatte der Kartellsenat dem Gasversorger nahe gelegt, sich mit der Gegenseite "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" auf einen "gewissen Rückzahlungsbetrag" zugunsten der Verbraucher zu einigen. Der Vorsitzende Richter Ulrich Hagenloch betonte, dass der Bescheid der Kartellbehörde zwar "seine Tücken" habe. Allerdings erscheine das Ergebnis der Prüfer auch nicht "erkennbar falsch". Ein Indiz dafür sei die nach dem Prüfungszeitraum deutlich geringer ausfallende Preiserhöhung der Stadtwerke im Vergleich zu anderen Gasanbietern.

Im August 2006 war das Ministerium in seiner Eigenschaft als Landeskartellbehörde nach einer stichtagsbezogenen Überprüfung der Gaspreise zu dem Ergebnis gekommen, dass die Stadtwerke von November 2005 bis März 2006 zu viel Geld für Gas verlangt hatten. Gegen die Rückzahlungsverfügung legten die Stadtwerke Beschwerde ein.

Nach Angaben des Leiters der Landeskartellbehörde, Raimund Huber, sind von einer möglichen Rückzahlung etwa 6000 Kunden der Stadtwerke betroffen. Befragt nach einer Schmerzgrenze für die anstehenden Verhandlungen mit den Stadtwerken betonte er, es sei "nicht Sinn der Sache, es mit einem Satz Briefmarken für jeden Riesaer Bürger abzutun". Auf die außergerichtliche Einigung setze die Behörde, weil sie kein Interesse daran habe, sich mit den Stadtwerken noch zwei Jahre lang bis vor den Bundesgerichtshof zu streiten.

Der Rechtsbeistand der Stadtwerke, Dieter Gersemann, äußerte sich verhalten zu einer möglichen Rückzahlung. Aus Sicht des Unternehmens sei das Ministerium gar nicht befugt, eine Zahlung an die Bürger anzuordnen: "Dass Geld an die Kunden fließt, schließen wir aus." In dieser Frage müssten die Streitparteien auch nicht dem Wunsch des Gerichts folgen. Nach Gersemanns Darstellung könnten indes bei einem Kompromiss die Stadtwerke die Summe an das Ministerium überweisen und dieses das Geld an die Kunden auszahlen.

Bleibt eine Einigung beider Seiten bis Ende Februar aus, wird das Gerichtsverfahren wiederaufgenommen. Der Senat würde dann am 20. März seine Entscheidung fällen, kündigte Hagenloch an.

Von Tino Moritz



Siehe auch hier:

http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=17754


Fazit:

Die Kartellbehörden sind offensichtlich nicht bereit, den Streit durch die Instanzen durchzufechten.

Das Procedere scheint absurd, wenn verlangt wird, die Kartellbehörde solle das Geld an die Verbraucher auskehren.

Gaskunden müssen sich selbst mit § 315 BGB zur Wehr setzen, Rechnungen und Abschlagsbeträge kürzen, um Überzahlungen von Anfang an sicher zu verhindern.

Wer unter Vorbehalt vollständig zahlt und denkt, er bekomme ohne eigenes Gerichtsverfahren als Kunde sodann freiwillig etwas zurück erstattet, ist deshalb deutlich auf einem Irrweg.

Statt die Rechnungsbeträge nach Unbilligkeitseinwand einfach zu kürzen, muss er hiernach Prozesskosten für Gericht und Anwalt vorschießen und selbst alsbald klagen, wenn er Überzahlungen zurück erhalten wollte, oder das Geld für immer abschreiben.

In keinem einzigen Fall konnten Kartellbehörden - trotz ihrer weitergehenden Informations- und Erkenntnisquellen - bisher dafür sorgen, dass Verbraucher Geld zurück bekommen.

Offline RR-E-ft

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Verfahren OLG Dresden wegen überhöhter Gaspreise (Riesa)
« Antwort #1 am: 01. März 2007, 13:14:27 »
Quelle: www.strom-magazin.de

Zitat
AUßERGERICHTLICH
01.03.2007, 12:30 Uhr

Gasstreit zwischen Stadtwerke Riesa und Kartellbehörde beigelegt

Der Streit zwischen den Stadtwerken Riesa und der sächsischen Kartellbehörde um überhöhte Gaspreise ist beigelegt. Beide Seiten schlossen in dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Dresden (OLG) einen Vergleich, wie das Wirtschaftsministerium am Mittwoch auf Anfrage mitteilte.

Dresden/Riesa (ddp.djn/sm) - Die Stadtwerke schreiben demnach bestimmten Kundengruppen verbrauchsabhängig Geldbeträge für den Zeitraum vom 1. November 2005 bis 22. Januar 2006 gut. Dem Vernehmen nach zahlen die Stadtwerke insgesamt rund 90 000 Euro an Kunden zurück.

Es handelte sich um das erste kartellrechtliche Verfahren bundesweit, in dem ein Unternehmen zur Rückzahlung verpflichtet wurde. Die Landeskartellbehörde, die dem Wirtschaftsministerium untersteht, war im August 2006 zu dem Ergebnis gekommen, dass die Stadtwerke von November 2005 bis März 2006 zu viel Geld für Gas verlangt hatten. Das Ministerium erteilte daraufhin eine kartellrechtliche Missbrauchsverfügung, gegen die die Stadtwerke Beschwerde einlegten.

Ursprünglich sollten die Stadtwerke rund 166 000 Euro an die Kunden zurückzahlen. Die Frist für eine außergerichtliche Einigung wäre am Mittwoch abgelaufen.

Offline Schwalmtaler

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Verfahren OLG Dresden wegen überhöhter Gaspreise (Riesa)
« Antwort #2 am: 02. März 2007, 09:00:51 »
Hallo Herr Fricke und @all,

einerseits freue ich mich für die Betroffenen, das eine Rückzahlung erfolgen wird/soll.
Andererseits stelle ich mir die Frage, wie die Kartellbehörde einem Vergleich für die Betroffenen annehmen kann.  Muss/kann das nicht jeder Verbraucher selbst entscheiden?
Da die Preise ja nun als zu hoch anerkannt wurden, würde ich die Rückzahlung annehmen, aber trotzdem auf die Ermittlung eines "billigen" Preises gem BGB bestehen. Oder erkenne ich mit Annahme der Rückzahlung den dabei zugrunde liegenden Preis als billig an?

Gruß
Schwalmtaler

Offline RR-E-ft

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Verfahren OLG Dresden wegen überhöhter Gaspreise (Riesa)
« Antwort #3 am: 02. März 2007, 12:53:56 »
@Schwalmthaler

Bitte nicht vergessen, dass Kartellrecht und Billigkeitskontrolle zwei paar Schuhe sind.

Die Kunden können natürlich weiter wie bisher kürzen.

Offline Schwalmtaler

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Verfahren OLG Dresden wegen überhöhter Gaspreise (Riesa)
« Antwort #4 am: 02. März 2007, 13:16:48 »
d.h. also, das einige Kunden Geld zurückerhalten und weiter wie bisher gekürzte Abschläge zahlen?! Also kein Anerkenntnis des Verbrauchers, das ist gut!!! :D

Offline RR-E-ft

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Verfahren OLG Dresden wegen überhöhter Gaspreise (Riesa)
« Antwort #5 am: 03. März 2007, 00:38:35 »
@Schwalmtahler

Natürlich kein Anerkenntnis.

Ürsprünglich hatte die Kartellbehörde eine weit höhere Forderung aufgemacht und danach einen Deal geschlossen....

Ersichtlich sind die Möglichkeiten der Kartellbehörden derezeit eng begrenzt, weshalb es einer deutlichen Schärfung des Kartellrechts bedarf.

Wo die Kartellbehörde einen Preismissbrauch beweisen muss, muss der Versorger gegenüber einem Kunden die Billigkeit beweisen.

Das sind zwei paar Schuhe.

Die Kartellbehörde hat nicht geprüft, ob etwa gem. § 307 BGB überhaupt eine vertragliche Grundlage für einseitige Preiserhöhungen besteht.

Die Fragen §§ 307 und 315 BGB können deshalb nur in Zivilprozessen geklärt werden.

 

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