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Abrechnungsmodus laut Umrechnung BdEV

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Onkel-Olli:
Hi Allgemein12_Deutschland,

also nach der DIN 51 622, die man hier nachlesen kann, http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=343&search_artikel_id=343 sollte der obere Brennwert von Flüssiggas bei 28,123 kWh liegen.

Eventuell behauptet Dein Anbieter ja "besseres" Gas anzubieten, dass einen höheren Brennwert hat? Keine Ahnung ob das technisch möglich oder sinnvoll ist, wäre aber eine schöne Begründung.

Die Differenz zwischen Umrechnung und Jahresabrechnung lässt sich somit natürlich nicht erklären. Frag doch einfach mal bei Deinem Anbieter. Auf\'s Jahr gesehen können sich hierbei (evtl. "unbeabsichtigter" Berechnungsfehler?) schon, je nach Verbrauch, 100 - 150 Liter zusammenplempern also 40,- bis 60,- €.


Grüße

Onkel-Olli
der "Vertragshai"

Allgemein12:
@ Onkel_olli
Von mir aus können die den Brennwert auf 150 kwh/qm festlegen. Solange man bei der Umrechnung von qm-Preis auf kwh-Preis mit dem selben Brennwert arbeitet.

Die Gasanbieter versuchen das Prozedere der thermischen Abrechung als unendlich schwer darzustellen, dabei geht es nur darum, die örtliche Höhenlage in der Zusatndszahl z darzustellen und damit eine kundenspezifische Abrechnung zu erreichen.

Wenn man den Inhalt der thermischen Abrechnung versteht, dann sieht man, ob man den Gasverbrauch nach qm oder nach kwh abrechnet ist eigentlich egal, solange bei der Berechnung des kwh-Preises aus dem qm-Preis der gleiche Faktor verwenbdet wird.

Trickst man hier ein wenig rum, kann man schon mal ein paar Euro pro Kunde gewinnen. Zumal ich denke, dass viele Kunden gar nicht wissen, dass bei besagtem Anbieter mit 2 differenten Faktoren gearbeitet wird. Den Brennwert für die thermische Abrechung kann man auf der Jahresabrechung ablesen (28,56). Den Brennwert, mit dem man den kwh-Preisx ermittelt hat, kann man sich nur selber ausrechnen. Und bei dieser Berechnung stellt sich plötzlich heraus, der ist mit 28,48 geringer. So kann man still und heimlich eine kleine Preiserhöhung realisieren, die man nicht anzeigen muss und wo auch keiner widerspricht.

An einen unbeabsichtigten Rechenfehler glaube ich an dieser Stelle nicht.

MfG
Allgemein12_Deutschland

Onkel-Olli:
@ Allgemein12_Deutschland,

der Rechenfehler war eigentlich eher ironisch gemeint.

Nach Deiner Schilderung "Den Brennwert für die thermische Abrechung kann man auf der Jahresabrechung ablesen (28,56). Den Brennwert, mit dem man den kwh-Preisx ermittelt hat, kann man sich nur selber ausrechnen. Und bei dieser Berechnung stellt sich plötzlich heraus, der ist mit 28,48 geringer. " halte ich einen Rechenfehler (durchaus beabsichtigt) tatsächlich für möglich, kommt darauf an, wer an welcher Stelle wie, ob und überhaupt, rundet! Das kann einiges bringen, natürlich meist im Sinne des Anbieters.

Denen ist natürlich klar, dass auch die Zahl in der zweiten Stelle nach dem Komma, einen nicht unerheblichen Einfluss hat. Wenn man alles mit 1.000 multipliziert, rückt die ganze Sache in die 2. Stelle vor dem Komma und dann wird\'s schon viel interessanter.

Ob die Abrechnung für Dich dann günstiger oder ungünstig ausgefallen ist, kann ich nicht einschätzen, keine Ahnung was da wie berechnet wird. Rein theoretisch kann ich mit einem höheren Brennwert mehr verbrauchte kWh errechnen, aber wenn ich dann einen geringeren Preis je kWh verwende wirds doch billiger? Klar wenn man in beiden Fällen den niederen Wert ansetzt, wärs in jedem Fall günstiger.

Ob es technisch sinnvoll und machbar ist den Brennwert zu erhöhen wär hier die Frage. Bei 150 kWh/ m³ dürfte sich das ungefähr so auswirken, als würde man einen normalen Motor mit Nitro oder Lachgas befeuern. War aber sicher auch nur rein ironisch gemeint.

Grüße,

Onkel-Olli
der "Vertragshai"

Ready XL:
Hallo zusammen,

...also mein Lieferant führt auf der Abrechnung den kWh Wert pro Kubikmeter Flüssiggas auf. Das Heißt , er hat schon "umgerechnet".

Seit geraumer Zeit muß der Verbrauch nach DVGW Arbeitsblatt G 685 nach einzeln zu ermittelnden thermischen Umrechnungsfaktor errechnet werden.

Und das tut so gut wie kein Lieferant. Demnach ergibt sich hierbei ein richtiger "Abzockfaktor".

Gruß
Ready XL

Allgemein12:
@Onkel-Olli
@Ready XL

Die thermische Abrechnung ist eine eigentlich gan einfache Sache, die aber von den Anbietern gern dramatisiert wird. Hier wird kundenspezifisch eine Zustandszahl z berechnet, die von der Höhenlage der Abnehmerstelle, dem Luftdruck, dem Druck am Gaszähler, der Temp. am Gaszähler abhängig ist. Damit die Rechnerei einfach bleibt, spielt der Luftdruck keine Rolle, der Druck am Gaszähler wird als konstant 50 mbar angenommen und die Temp. am Gaszähler ist konstant 15°C (natürlich auch angenommen). Das einzige, was wirklich bei den Kunden variiert, ist die Höhenlage der Abnahmestelle. Nun wird nach einer fertigen Formel (habe ich leider nicht im Kopf) die Zustandszahl z errechnet.

Bei der Abrechnung passiert folgendes:

Abrechnung nach Kubikmetern (wird nicht angewendet, weil zu einfach):
abgelesener Verbrauch * z * qm-Preis ( netto) = Netto-Preis

Abrechnung nach kwh (so erfolgt die Abrechnung):
abgelesener Verbrauch * Brennwert1 * z * kwh-Preis (netto) = Netto-Preis

kwh-Preis (netto) = qm-Preis (netto) / Brennwert2 (fiktiv)

Solange der Brennwert1 = Brennwert2 sind, ergibt sich druch einsetzen des kwh-Preises in die Formel der thermischen Abrechnung, dass beide Methoden das gleiche Ergebnis liefern. Verringern wir aber den Brennwert2, fällt das ergebnis für den Lieferanten günstiger aus. Und deshalb wird das auch so gemacht.

MfG
Allgemein12_deutschland

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