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EVH - Energieversorgung Halle
Cremer:
@eislud,
Die Verordnung zum Erlass von Regelungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung im Energiebereich wurde am 26. Oktober vom Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Michael Glos unterschrieben.
Veröffentlicht wurde die Verordnung im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006, Teil I Nr. 50, ausgegeben zu Bonn am 7. November 2006.
Bei uns im Hause lag sie am Freitag, 10.11.2006 vor.
Dann war Wochenende.
Daran sehen Sie, dass es terminlich einfach zu knapp ist.
Deshalb werden in Gesetzen und Verordnungen Übergangsfristen vereinbart.
Damit erhalten die Betroffenen, hier die EVU\'s auch Zeiträume entsprechend reagieren zu können.
eislud:
@Cremer
Danke für die ausführlichen Antworten.
Ich stimme auch mit Ihnen überein, dass den EVUs entsprechende Übergangsregelungen zur Verfügung gestellt werden müssen. Das ist ja auch über den § 23 GVV geschehen.
Das ist alles in Ordnung.
Die Übergangsregelungen beziehen sich aber nur auf bestehende Verträge, wie Sie ja auch bereits geschrieben haben. Und hier liegt meines Erachtens eben der Knackpunkt.
Für neue Verträge ab Inkrafttreten der GVV sollten diese Übergangsregelungen nicht gelten, weil der § 115 EnWG sich ausschließlich auf bestehende Verträge bezieht.
Und hier kommt dann wieder das Gleichbehandlungsgebot ins Spiel.
Die Fragen die zur Klärung stehen sind also:
1. Gilt die Übergangsregelung in der GVV auch für neue Verträge?
Wenn nein, dann sind Preisanpassungen der beschriebenen Art für neue Verträge nicht wirksam, weil die Frist nicht eingehalten wurde.
2. Wieweit gilt dann das Gleichbehandlungsgebot für Kunden mit bestehenden Verträgen?
Gruss eislud
Monaco:
@eislud
Ich denke, dass die Übergangsregeln nach §23 StromGVV in erster Linie für die neuen Verträge gelten . Das kommt m.E. ziemlich unmissverständlich so auch zum Ausdruck. Damit hätten sich dann auch die Fragen nach einem Gleichbehandlungsgebot und dessen Folgen erledigt. Und so macht diese Regelung m.E. auch nur Sinn.
Zusammengefasst gilt dann:
Sowohl für Alt- wie auch für Neuverträge:
bis 30.06.07 = alte Regelung (Wirksam ab nächstem Tag)
ab 01.07.07 = neu Regelung (Wirksam nach 6 Wochen zum Monatsanfang).
Ich möchte hier nicht die Frage provozieren, wie mit beabsichtigten Preisänderungen zum 01.07.2007 oder 01.08.2007 umzugehen ist ...
Dies bedüfte u.U. einer Übergangsregelung für die Übergangsregelung ...
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
RR-E-ft:
http://www.stadtwerke-halle.de/index.asp?MenuID=1421&NewsID=1387&ArchiveYear=2007&NewsLocation=1&TotalNews=6&Source=1163
RR-E-ft:
http://www.hallanzeiger.de/lokalnachrichten/news_id061138/evh_strompreise.htm
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