Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Stadtwerke verrechnen Aussenstände mit Abschlagszahlungen
Froggi:
hallo,
habe meinem Versorger (EWR Remscheid) die Aufforderung um Korrektur der JA eingereicht. (Strom und Gas wird zusammen abgerechnet).
Jetzt schreibt er mir, dass er die Rechnung auf keinen Fall korrigieren wird, weil sie immer die Zahlungseingänge mit der jeweils ältesten, offenen Forderung verrechnen. Außerdem schreibt er, dass er meine willkürlichen Berechnungen nicht akzeptiert, und darauf vertraut, dass nach entsprechenden Gerichtsurteilen die Forderungen geltend gemacht werden können.
Soll ich jetzt wirklich einfach gar nichts zahlen, auch die unstrittigen Beträge nicht? Dazu muss ich anmerken, dass ich in 2005 selbst ein geringes ausstehendes Gas-Guthaben, das mir der Versorger nicht ausgezahlt hat, bei den Abschlägen gekürzt hatte. Gegen Strom habe ich noch keinen Widespruch eingelegt.
Froggi
okieh:
so viele Umstände hätte ich mir gar nicht erst gemacht.
Da Ihr die Rechnung eh mit den alten Preisen neu berechnet, dürfte es doch ein leichtes sein, die Abschläge, die der EV ansetzt mit denen zu ersetzen, die Ihr tatsächlich geleistet habt. Warum also auf einer Rechnungsberichtigung bestehen, wenn Ihr sie selbst dann ohnehin nicht anerkennt aufgrund unbilliger Preise????
Die Verzögerungstaktik mit der Rechnungsberichtigung durch den EV bringt imho nichts als Risiko, weil Ihr damit auch den eigentlich anzuerkennenden Betrag nicht begleicht und damit angreifbar werdet.
Ist imho das gleiche wie ne zu hohe Mietminderung. Kann schnell nach hinten losgehen.
Berechnet ALLES neu, ersetzt die vorliegenden Werten mit denen, die Eurer Auffassung nach zutreffend sind, übergebt Euer Einspruchsschreiben zusammen mit der genauen Ermittlung des Zahlbetrages dem EV und fertig ist der Lack. Danach sind die im Zugzwang aber sie können der Abschlagsverwendung NICHTS entgegenbringen, weil Ihr die Verwendung bei Überweisung unmißverständlich festgelegt habt.
Just my 2 Cents....
Froggi:
Müßte ich unter Umständen sogar das Guthaben aus JA 2005 (20 Euro), dass ich mit der darauffolgenden Abschlagszahlung verrechnet habe, dem Versorger zurückzahlen? :o
okieh:
das muss imho jeder selber wissen, wie weit er sich da aus dem Fenster lehnt.
wenn als Beispiel Dein Guthaben 20 EUR beträgt, Du monatlich 80 EUR zahlen musst, aber im Wege der Aufrechnung den ersten Abschlag um 20 EUR gekürzt hast und nur 60 EUR überwiesen hast, könntest Du
a) die kompletten 80 EUR als gezahlten Abschlag ansetzen (60 cash, 20 verrechnet)
b) 60 EUR als geleisteten Abschlag ansetzen. Dann hat der EV Dein Guthaben wieder im Sack.
Diese Verrechnung ist etwas umstritten
Welcher Preis f. Ermittlung d. Abschlag / Verjährungsfrist
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