Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Stadtwerke verrechnen Aussenstände mit Abschlagszahlungen

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transarena:
Wir hatten unsere Unbilligkeit gegenüber unserem Gasversorger mitgeteilt.

Jetzt werden die alten Aussenstände des Jahres 05 mit unseren neu gezahlten monatlichen Abschlägen 06 verrechnet.

Wir hatten auf jeder Überweisung der Abschläge extra geschrieben, Monatliche Abschläge dürfen nicht mit ausstehenden Forderungen Ihrerseits verrechnet werden.

Trotzdem wird dieses von den Stadtwerken gemacht.

Ist das zulässig ???

Wer kann Hinweise geben?

Monaco:
@transarena

Das ist natürlich nicht in Ordnung!

Weisen Sie einfach jede weitere Zahlungserinnerung/Mahnung mit Hinweis auf das Aufrechnungsverbot zurück.

Im Rahmen der Jahresschlussrechnung, die dann einen Teil Ihrer Abschläge für das laufende Rechnungsjahr wahrscheinlich nicht berücksichtigt, können Sie den Schlussrechnungsbetrag dann sogar zunächst ganz verweigern, weil Ihr Versorger ggf. gegen §30 ABGasV verstoßen hat.

Das Nichtberücksichtigen von Abschlägen ist m.E. ein eindeutiger und offensichtlicher Rechnungsfehler. Bis zur Klärung ist dann zunächst nichts mehr fällig.


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

RuRo:
Vieles, was heutzutage gemacht wird, ist nicht zulässig, wird aber trotzdem getan.

Nach m.E. bekommt das Ganze erst eine Relevanz, wenn der Versorger wirklich den Kopf rausstreckt und gerichtlich gegen seine 315er-Kunden vorgeht.

Der Verbraucher, der bei allen seinen Überweisungen angegeben hat, wofür die Zahlung zu verwenden ist, sollte auf der sicheren Seite sein.

Kokuna:
Genau so etwas ist mir mit meiner Jahresabrechnung für 2006 jetzt auch passiert.
Ich habe meine Monatsabschläge jeweils pünktlich unter Angabe des Verwendungszweckes: Abschlag Monat/Jahr, Vertrags-Nr. gezahlt.
Eine Zahlungsfrist für eine dem Versorger nach entstandene Restforderung aus 2005 wurde mir bis April 06 genannt. Ich rührte mich daraufhin nicht und hörte bisher nichts mehr von meinem Versorger. - Bis jetzt die Jahresabrechnung kam. Von meinen geleisteten Abschlagszahlungen für 2006 zieht er einfach die Restforderung aus 2005 ab (die m.E. eh nicht rechtens ist).
Ich habe dem Versorger jetzt eine neue Rechnung für 2006 aufgestellt (wie im letzten Jahr schon mit den Preisen von Sept. 04) und aus meiner Neuberechnung ergibt sich nicht eine Nachzahlung von 402,-- Euro sondern nur eine von 10,60 Euro.

Ein erneutes Schreiben mit Unbilligkeitseinwand geht natürlich in den nächsten Tagen wieder an meinen Versorger heraus. Muss ich jetzt noch irgendwas dazu schreiben wegen der Verrechnung der angeblichen Restforderung aus 2005?

Es grüßt Kokuna

Monaco:
@Kokuna

Sie sollten zunächst warten, bis ihr Versorger eine neue - korrekte -Rechnung erstellt hat. Dabei darf er durchaus mit seinen Preisen rechnen, allerdings sollten alle zweckgebundenen Abschläge darin berücksichtigt sein.

Ist dies nicht der Fall, weisen Sie die Rechnung stets nur mit Verweis auf §30 ABGasV als offensichtlich falsch zurück. Bis zur Richtigstellung ist dann erst einmal nichts fällig.

Und erst wenn die Richtigstellung (Berücksichtigung ihrer tatsächlichen Abschläge für das betroffene Rechnungsjahr) erfolgt ist, machen Sie Ihre Gegenrechnung auf. Bis dahin gibt es ja keine korrekte Rechnung, auf die man seine gegenrechnung beziehen kann. Unter dem Motto: Immer schön eins nach dem anderen ...

Ihr Versorger wird begeistert sein und möglicherweise ins grübeln kommen, wie er nun vorgehen soll. Und Sie halten Ihre Trümpfe weiter in der Hand.

Mit freundlichen Grüßen


Monaco.

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