hallo, @ktown,
Du schreibst:
<@e-Stromer: Ich denke eine vollkommene Einstellung der Zahlungen war nicht im Sinne des Erfinders. Wenn ich das alles richtig verstanden habe, dann könnte ihnen gerade deswegen der Gasversorger dann doch das Gas abdrehen.>
Nein, nein, da hab ich keine Sorge, denn
die StW dürfen Gas gar nicht abstellen - siehe AVBGasV und die einschlägige Rechtsprechung -
sonst würden sie es ja tun - sie hüten sich - sie wissen schon, warum (nicht)!
Auch taten und tun sie es nicht bei anderen Rebellen.
Dabei wäre es doch \'sooo genial\' - für die StW ;-)
>>> einfach ihre billigen Preise zu nennen und mit mir zu verhandeln (!)
oder gerichtlich konkret feststellen zu lassen, gell!

Wenn deren Preise billig wären nach § 315 BGB, würden sie doch die Offenlegung
ihrer Kalkulation herausrücken - oder?
und dann... wenn die Billigkeit festgestellt ist,
zahle ich diese sogar promt - versprochen ;o)
Den Gaspreis haben die innerhalb von - ziemlich genau 10 Jahren -
von ca. 3,9 Pfennig auf ca. 4,9 Ct unberechtigterweise einseitig erhöht.
Ob solche Handhabung \'im Sinne des Erfinders\' ist? Deren sicherlich... vorerst...
Und nun rechne mal, ktown ;-) ... und auch, ob Dein Realeinkommen in
ebensolchem Maße gestiegen ist.
Die StW reagieren ja schon gar nicht. Anders wäre es kundenfreundlich und ehrlich,
dazu insbesonders mit dem \'Inhalt\':
"Mit den Gaszahlungen unserer Kunden werden \'die-sich-in-roten-Zahlen-befindlichen-Nebenbetriebe\' finanziert ;-)
Gruß