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Autor Thema: Gaspreisansetzung Oktober 2004?  (Gelesen 25077 mal)

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Offline ktown

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Gaspreisansetzung Oktober 2004?
« am: 14. Dezember 2006, 13:21:54 »
Mir geistert seit langem zwei Gedanken im Kopf rum, auf die ich bisher keine Lösung weiß.

1.) Im März nächsten Jahres bekomme ich ja meine nächste Jahresschlußrechnung. Nun habe ich dieses Jahr (fragt mich nicht wieso) bei der korrektur der Schlußrechnung den Gaspreis von 2005 (also 3 Preissteigerungen zurück) angesetzt. Erst danach hatte ich hier wie auch auf anderen Seiten von diesem Stichtag in 2004 erfahren. Darf ich nun, obwohl ich in diesem Jahr die Preise von 2005 zur Grundlage gemacht habe, bei der nächsten Jahresabrechnung nun die Preise von 2004 ansetzen?

2.) (Gedanke) Nehmen wir mal die Utopie an, dass die gaspreise unter dem Wert von 2004 fallen würde. Letztlich mach ich mich doch dann unglaubwürdig, wenn ich dann plötzlich die Preise akzeptieren würde. Wie müßte man sich dann verhalten?
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung. ;)

Offline DieAdmin

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Gaspreisansetzung Oktober 2004?
« Antwort #1 am: 14. Dezember 2006, 18:39:30 »
Zitat von: \"ktown\"
2.) (Gedanke) Nehmen wir mal die Utopie an, dass die gaspreise unter dem Wert von 2004 fallen würde. Letztlich mach ich mich doch dann unglaubwürdig, wenn ich dann plötzlich die Preise akzeptieren würde. Wie müßte man sich dann verhalten?


Also die Preise von 2004 sind auch nicht akzeptiert. Diese zahlt man schließlich auch nur unter Vorbehalt, bis der Versorger den Nachweis erbracht hat, das entweder seine Preise der Billigkeit entsprechen oder er zu einseitigen Preisanpassung berechtigt ist.

Und würde tatsächlich 1 Versorger unter das Preis-Niveau fallen,kommt das Bundeskartellamt, um zu kontrollieren, das dieser Preis kein Dumping-Preis ist.

Offline Monaco

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Gaspreisansetzung Oktober 2004?
« Antwort #2 am: 14. Dezember 2006, 19:52:49 »
@Evitel2004

Ob wir im Gasbereich jemals auch nur in die Nähe von Dumping-Preisen kommen, wage ich stark zu bezweifeln.

Etwas realistischer ist dabei die Annahme, dass man ggf. irgendwann einmal unter das Preisniveau vom Herbst 2004 fallen könnten, auch wenn das derzeit eher unwahrscheinlich scheint. Aber darüber sollten wir uns aktuell weniger Gedanken machen.

Probleme damit haben lediglich Neukunden, die sich auf einen 2004er Preis wohl nicht beziehen können. Beim Sondervertrag sind die Anfangskonditionen ungünstiger, beim Allgemeinen Tarif gibt es keine wirkliche Preisbasis. Diese hätten (als spätere Sondervertrags-Widersprüchler) ggf. bei leicht fallenden Preise Probleme.


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline DieAdmin

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Gaspreisansetzung Oktober 2004?
« Antwort #3 am: 14. Dezember 2006, 20:00:59 »
Zitat von: \"Monaco\"
@Evitel2004

Ob wir im Gasbereich jemals auch nur in die Nähe von Dumping-Preisen kommen, wage ich stark zu bezweifeln.

Etwas realistischer ist dabei die Annahme, dass man ggf. irgendwann einmal unter das Preisniveau vom Herbst 2004 fallen könnten, auch wenn das derzeit eher unwahrscheinlich scheint. Aber darüber sollten wir uns aktuell weniger Gedanken machen.


@Monaco,

ich bezweifel dies auch. Aber trotzdem wurde die Frage gestellt

Ich denke schließlich auch nicht, dass ich es noch erleben werde, mich auf einen Raumschiff beamen zu lassen, schaue aber trotzdem STAR TREK :wink:

Offline RR-E-ft

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Gaspreisansetzung Oktober 2004?
« Antwort #4 am: 14. Dezember 2006, 21:47:43 »
@ktown

Man kann bekanntlich auch rückwirkend kürzen, weil durch die Zahlung nichts anerkannt wird. Dumm dran ist nur, wer mitgeteilt hat, dass er nur die alten Preise - aber immerhin diese - anerkennt.

Im übrigen ruhig aktuelle Angebote checken:

http://anbieterwechsel.strom-magazin.de/news/energie-schutzbrief-vom-bund-der-energieverbraucher_18789.html

Offline ktown

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Gaspreisansetzung Oktober 2004?
« Antwort #5 am: 17. Dezember 2006, 19:58:48 »
@RR-E-ft: Versteh jetzt nicht ganz???? Ich hab bei meiner Jahresabrechnung im Mai diesen Jahres den ersten Preis von 2005 zur Grundlage der Abrechnung genommen. Hab ich nun damit diesen Preis somit "anerkannt" und kann nun für 2006 nicht auf den Preis von 2004 zurück?
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung. ;)

Offline RR-E-ft

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Gaspreisansetzung Oktober 2004?
« Antwort #6 am: 17. Dezember 2006, 21:59:26 »
@ktown

Wenn man dummerweise geschrieben haben sollte, dass man nur die 2005er Preise anerkennt, dann wird man diese anerkannt haben und kann dann eben nicht bis auf die 2004er Preise zurück, sonst schon.

Wenn man also die 2005er Preise anerkannt haben sollte, gäbe es ein Problem.

Offline Schöfthaler

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Gaspreisansetzung Oktober 2004?
« Antwort #7 am: 17. Dezember 2006, 22:23:49 »
@RR-E-ft

Selbst wenn jemand versehentlich mal "anerkannt" hatte - kann er nicht zu einem späteren Zeitpunkt (z.B. aufgrund Zurkenntnisnahme neuer Fakten?) diese Anerkennung widerrufen und die Unbilligkeit einwenden?
E.R.N.A. - Energie-Rebellen Neckar-Alb
http://www.E-R-N-A.de

Offline RR-E-ft

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Gaspreisansetzung Oktober 2004?
« Antwort #8 am: 18. Dezember 2006, 02:49:25 »
@Schöfthaler

Derjenige, für den sich diese Frage stellt, sollte sich an einen Rechtsanwalt wenden, um weiter auf sicheren Wegen zu wandeln.

Eine generelle und pauschale Aussage lässt sich nicht treffen.

Aus kommt auf die Umstände des Einzelfalles an.

Offline ktown

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Gaspreisansetzung Oktober 2004?
« Antwort #9 am: 20. März 2007, 08:03:01 »
So heute teilte die Gasanstalt über die Presse mit, das die Preise zum 01.05 um 7,8% gesenkt werden. Nun sind wir bald soweit, es ist noch eine Differenz von 0,43 cent zwischen meinem Einspruchspreis und dem ab 1.05 gültigen Preis. Also so unwahrscheinlich war meine utopischer Gedankengang nun wohl doch nicht.
Also stell ich nochmal die Frage: Wie soll man sich als Gaspreisrebell verhalten wenn wirklich der aktuelle Preis unter dem selbst angesetzten Preis fallen würde?
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung. ;)

Offline RR-E-ft

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Gaspreisansetzung Oktober 2004?
« Antwort #10 am: 20. März 2007, 11:44:34 »
@ktown

Wie man auf eine Gaspreissenkung reagieren sollte, ist umfassend dargestellt.

Woher wollen Sie wisen, dass der verringerte Gaspreis der Billigkeit entspricht, also keinen unangemessen hoch einkalkulierten Gewinnanteil (mehr) enthält?

Bitte informieren Sie sich über die Möglichkeiten von Gastarifkunden bzw. Tarifkunden und Sondevertragskunden.

Offline ktown

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Gaspreisansetzung Oktober 2004?
« Antwort #11 am: 20. März 2007, 12:13:11 »
Beispiel:
Festgesetzer Preis von mir: 0,042 EUR/kWh
neuer (fiktiver) Preis der Gasanstalt: 0,039 EUR/kWh
Es ist klar das es noch nicht so ist. Derzeit liegt der Preis bei 0,046EUR/kWh
Ich würde also ab dem Zeitpunkt wo der Arbeitspreis unter meinem Festgesetzten fallen würde wie immer Einspruch einlegen nur mit dem Unterschied, dass ab dann die 0,039 EUR/kWh angesetzt wird und nicht meine 0,042 EUR/kWh.
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung. ;)

Offline RR-E-ft

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Gaspreisansetzung Oktober 2004?
« Antwort #12 am: 20. März 2007, 13:32:30 »
@ktown

Offensichtlich haben Sie sich noch nicht in zureichendem Maße kundig gemacht, sonst wüssten Sie wohl, dass es dem Kunden rechtlich nicht zusteht, seinerseits einen Preis einseitig festzusetzen.

Bitte informieren Sie sich also zunächst unter Verwendung der Suche- Funktion.

Offline ktown

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Gaspreisansetzung Oktober 2004?
« Antwort #13 am: 20. März 2007, 13:35:18 »
Vielleicht war festsetzen das falsche Wort.  :oops:   Aber ich muß doch bei meiner Jahresabrechnung einen Preis (unter Vorbehalt) zugrunde legen um die Abrechnung zu überprüfen?
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung. ;)

Offline e-Stromer

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Gaspreisansetzung Oktober 2004?
« Antwort #14 am: 22. März 2007, 05:28:31 »
@ktown

… woher – aufgrund welcher Grundlagen? - sollte ich die mir
von meinem Versorger zugesandte Abrechnung überprüfen können?
Woher soll ich wissen, welche Preise billig sind?
 
Ich reduzierte meine ‚Zahlung’  auf Null, und dies tue ich bis auf weiteres -
ich bin ein geduldiger Verbraucher. Unter Vorbehalt zu zahlen,
ergäbe für mich keinen Sinn, weil ich meine Rückforderungen ja selbst einklagen müsste.

Gespannt bin ich, ob und wann mir meine StW ihre billigen Preise liefern werden
– unterlegt mit ihrer nachvollziehbaren Kalkulation über Jahre rückwirkend -  
und ob sie mir außerdem auch endlich ihre Satzung, Eigenbetriebsverordnung usw. zusenden.

So ich deren Schreiben (mit Erklärungen und Begründungen der verallgemeinerten bekannten Phrasen,
völlig ungenügend, nicht nachvollziehbar und konkret nachprüfbar, trotz Mammutlänge)
an Einwender bezüglich § 315 las, denke ich, sie werden es unterlassen,
mir dasselbe zu senden, zumindest kam bis dato nichts bei mir an.

Generell wollte ich gerne vom Gericht die billigen Preise geprüft und festgestellt haben.
Ich warte einfach ab, ob meine StW das auch wollen.
Ich bin zuversichtlich: so oder so werden *mein Versorger und ich gut miteinander auskommen*
– vorher kam nur er gut (r)aus – ich weniger !

Mich interessiert ganz besonders DAS Urteil im Juni!

Gruß Stromer

 

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