Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Kann ein Widerspruch nach § 315 BGB verjähren ?

<< < (2/3) > >>

RR-E-ft:
@Cremer

Wie praktisch. :wink:

Lassen sich die Aussagen in diesem Werk etwa auch praktisch bestätigen, ggf. an welcher Stelle nur mit Einschränkungen oder etwa gar nicht:

https://kobra.bibliothek.uni-kassel.de/bitstream/urn:nbn:de:hebis:34-2006091814521/3/HaslingerDissertation.pdf

 :D

Cremer:
@Fricke,

sind mir leider heute abend 223 Seiten zu viel  :evil:

RR-E-ft:
@Cremer

Muss doch nicht heute Abend sein.

Die Lektüre ist nicht unspannend, insbesondere Seite 23 - 33 ff.

Man erfährt u. a. etwas für Preisspaltungen, um die Konsumenten-Rente voll abzuschöpfen. Für ein und die selbe Leistung werden verschiedene Preise verlangt (Privatkundentarif, Geschäftskundentarif, Nachtstromtarif...).

Klassische Preisspaltung 1. Grades übrigends: Ölpreisbindung der Gaspreise.

alx:
ahh, schon wieder was spannendes  :wink:

Cremer:
@alx,

wo ????

Habe ich was versäumt  :wink:  :wink:  :wink:

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln