Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Kann ein Widerspruch nach § 315 BGB verjähren ?
RR-E-ft:
@Cremer
Wie praktisch. :wink:
Lassen sich die Aussagen in diesem Werk etwa auch praktisch bestätigen, ggf. an welcher Stelle nur mit Einschränkungen oder etwa gar nicht:
https://kobra.bibliothek.uni-kassel.de/bitstream/urn:nbn:de:hebis:34-2006091814521/3/HaslingerDissertation.pdf
:D
Cremer:
@Fricke,
sind mir leider heute abend 223 Seiten zu viel :evil:
RR-E-ft:
@Cremer
Muss doch nicht heute Abend sein.
Die Lektüre ist nicht unspannend, insbesondere Seite 23 - 33 ff.
Man erfährt u. a. etwas für Preisspaltungen, um die Konsumenten-Rente voll abzuschöpfen. Für ein und die selbe Leistung werden verschiedene Preise verlangt (Privatkundentarif, Geschäftskundentarif, Nachtstromtarif...).
Klassische Preisspaltung 1. Grades übrigends: Ölpreisbindung der Gaspreise.
alx:
ahh, schon wieder was spannendes :wink:
Cremer:
@alx,
wo ????
Habe ich was versäumt :wink: :wink: :wink:
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