Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Kann ein Widerspruch nach § 315 BGB verjähren ?

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ktown:
Wie sieht es denn eigentlich mit der Verjährung für die Energieversorger aus bezüglich der gekürzten Gelder durch die Endkunden? Wenn dieses Spiel nun....sagen wir mal die nächsten 5-6 jahre noch so dauert, ohne das es eine gerichtliche Festlegung gibt. Kann der Energieversorger dann immer noch die kompletten 6 Jahre fordern, wenn sich dann plötzlich herausstellen würde, dass seine Kalkulation korrekt gewesen wären?

RR-E-ft:
@ktown

Mit einer gerichtlichen Festlegung ist aus bekannten Gründen nicht zu rechnen.

Man muss schon abwarten und das Geld beiseite legen oder aber zügig selbst klagen, um für Klarheit zu sorgen.

Wenn man selbst verklagt werden sollte, dann kann man sich Gedanken darüber machen, ob die Forderung des Versorgers ggf. verjährt oder verwirkt ist. Dies wird der eigene Anwalt, dessen man sich sicherlich bedient, selbst zu prüfen haben.

Bis dahin stellt sich die Frage nicht.

Fakt ist, dass Ansprüche aus 2004 noch nicht verjährt sein können

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