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Langfristige Strategie

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Monaco:
@martinus11

Sie haben doch gar keinen Grund ungeduldig oder gar "sauer" zu werden.

Es gäbe wohl zahlreiche Kunden, die sich für "gesparte" 500,00 € die Rechnung selbst ausrechnen/schreiben würden und dabei sogar noch in Frieden gelassen werden.

Möglicherweise ist das die Unternehmensstrategie der Zukunft. Ohne Rechnungs- und Mahnwesen. "Kasse des Vertrauens" sozusagen.


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Martinus11:
@Monaco

Sauer bin ich nicht, aber es ist halt irgendwie beunruhigend, wenn eine Sache solange "ungeklärt" ist. Im Allgemeinen mag ich klare Verhältnisse.

Nicht dass meine Erben eines Tages mit einer Forderung über 10000 Euro konfrontiert werden  :)

Ist denn abschätzbar, wann es ein abschließendes, rechtskräftiges Urteil des höchsten Gerichtes in einer Preisklage geben könnte?

Grüße,

Martinus11

RR-E-ft:
@Martinus11

Es wird keine abschließende rechtsfräftige Entscheidung über Ihren konkreten Fall geben, wenn es nicht zu einem Gerichtsverfahren darüber kommt.

Wie in anderen Fällen entschieden wird, ist für Ihren konkreten Fall belanglos.

Wenn Sie Klarheit wollen, müssen Sie also selbst klagen oder geduldig abwarten, ob und ggf. wann Sie selbst verklagt werden.

Anders geht es eben nicht.

Nächste Termine für BGH- Entscheidungen 20.12.06 und 16.01.07 (beide betreffen Gastarifkunden):

Verhandlungstermin BGH zu § 315 BGB Gastarifkunden


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Cremer:
@Martinus11,

ooooh, es gibt doch ungeduldige Leute  :wink:  :wink:  :wink:

"Abwarten" heist die Direktive 8)

Schließlich will derVersorger doch Geld haben, nicht Sie  :!:  :!:  :!:

Fidel:
Moin:

@Martinus11


--- Zitat ---
Nicht dass meine Erben eines Tages mit einer Forderung über 10000 Euro konfrontiert werden  :)

--- Ende Zitat ---


Wenn Sie das eingesparte Geld gut verzinst anlegen und Ihren Nachfahren hinterlassen, dann haben diese sicherlich auch nichts gegen eine geerbte Forderung von 10.000 EUR einzuwenden.

Andere Strategie: Wenn Sie ansonsten über keine wesentlichen Vermögensgüter verfügen, dann verjuxen Sie das eingesparte Geld kurz vorm Ableben und empfehlen Sie Ihren Erben, den Nachlass auszuschlagen. ;-)

Gruß
Fidel

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