Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...
Langfristige Strategie
Martinus11:
--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---@Martinus11
Es wird keine abschließende rechtsfräftige Entscheidung über Ihren konkreten Fall geben, wenn es nicht zu einem Gerichtsverfahren darüber kommt.
Wie in anderen Fällen entschieden wird, ist für Ihren konkreten Fall belanglos.
Wenn Sie Klarheit wollen, müssen Sie also selbst klagen oder geduldig abwarten, ob und ggf. wann Sie selbst verklagt werden.
Anders geht es eben nicht.
Nächste Termine für BGH- Entscheidungen 20.12.06 und 16.01.07 (beide betreffen Gastarifkunden):
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4879
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
--- Ende Zitat ---
Belanglos? Endgültige, völlige Klarheit kann ich natürlich nur haben, wenn ich selbst beim BGH Erfolg hätte. Aber wenn dort in anderen, gleichgelagerten Fällen in meinem bzw. unserem Sinne entschieden wird, dürfte das meinen EVU vermutlich ebenfalls zu einer Klarheit bringenden Aktion "motivieren". Oder bleiben die dann trotzdem stur bzw. stellen sich blöd und verlangen die erhöhten Preise?
Grüße,
Martinus11
Martinus11:
--- Zitat von: \"Fidel\" ---Moin:
@Martinus11
--- Zitat ---
Nicht dass meine Erben eines Tages mit einer Forderung über 10000 Euro konfrontiert werden :)
--- Ende Zitat ---
Wenn Sie das eingesparte Geld gut verzinst anlegen und Ihren Nachfahren hinterlassen, dann haben diese sicherlich auch nichts gegen eine geerbte Forderung von 10.000 EUR einzuwenden.
Andere Strategie: Wenn Sie ansonsten über keine wesentlichen Vermögensgüter verfügen, dann verjuxen Sie das eingesparte Geld kurz vorm Ableben und empfehlen Sie Ihren Erben, den Nachlass auszuschlagen. ;-)
Gruß
Fidel
--- Ende Zitat ---
Da haben Sie Recht. War ja auch nicht so ernst gemeint mit dem Schulden erben...(siehe Smiley dahinter).
Grüße,
Martinus11
superhaase:
--- Zitat von: \"Martinus11\" ---... Oder bleiben die dann trotzdem stur bzw. stellen sich blöd und verlangen die erhöhten Preise?
--- Ende Zitat ---
Das bleibt abzuwarten. Oder man befragt einen Wahrsager. ;)
Aber auch dann kann es Dir wurscht sein. Du zahlst weiterhin weniger (viellleicht dann noch weniger), und gut ist. Wenn der Versorger mehr will, muss er etwas unternehmen, nicht Du.
Also cool bleiben und zurücklehnen.
ciao,
sh
RR-E-ft:
@Martinus11
Beim BGH werden nur Rechtsfragen geklärt, also ob § 315 BGB Anwendung findet und ggf. wie der Billigkeitsnachweis zu erfolgen hat.
Ob beim eigenen Versorger vor Ort die Preise der Billigkeit entsprechen, hängt von Tatsachen ab, die der BGH gerade nicht klärt.
Der BGH wird nicht sagen:
Die Gaspreise in Deutschland sind zu hoch oder die Gaspreise in Deutschland sind angemessen.
Schon gleich gar nicht wird der BGH einen angemessenen Gaspreis bestimmen.
Da sind leider viele vollkommen unrealistische Erwartungen im Raum, die nur enttäuscht werden können.
Es geht gerade nicht um billige Gaspreise, sondern um die Frage der Billigkeit einseitiger Leistungsbestimmungen in laufenden Vertragsverhältnissen, diesmal bei Erdgastarifkundenverträgen.
Für Sondervertragskunden bedeutet dies nicht, dass Versorger etwa bei gem. § 307 BGB unwirksamer Klausel überhaupt die Preise im laufenden Vertragsverhältnis einseitig erhöhen können. Darüber muss der BGH erst auf die Revison nach dem Urteil des OLG Dresden entscheiden.
Niemand kann wissen, ob es dem eigenen Versorger gelingt, den Billigkeitsnachweis im konkreten Prozess zu führen. Das hängt auch entscheidend vom eigenen Prozessverhalten ab.
Das ist immer eine Frage des Einzelfalles und deshalb braucht man grundsätzlich zu Klärung schon ein eigenes Gerichtsverfahren.
Es ist dafür nicht unbedingt notwendig, jedesmal bis zum BGH durchzufechten.
Was nun Ihre persönliche langfristige Strategie sein sollte, lässt sich so nicht sagen, allenfalls:
Bleiben Sie weiter glücklich und gesund.
Martinus11:
@RR-E-ft:
Danke.
Martinus11
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