Ruhig Blut! :cool:
Du bist Tarifkunde, das ist gut.
Gehe so vor wie ich oben beschrieben habe:
Nimm einen Musterbrief:
http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=645&file=dl_mg_1161856598.docund passe ihn an Deinen Fall an. Dabei würde ich alle Preiserhöhungen seit 2004 als unbillig bestreiten und vor das Wort Preisforderung noch "gesamte" einfügen, sicher ist sicher. Damit zweifelst Du den Gesamtpreis als unbillig an.
Dein freiwilliger Zahlbeitrag unter Vorbehalt ist Grundpreis + Jahresverbrauch x Tarif von Ende 2004 (nachschauen!). Eigene Rechnung erstellen und beilegen.
Den unteren Abschnitt bzgl. Abschlagszahlungen würde ich stark vereinfachen und einfach anhand der eben ausgerechneten Jahresrechnungssumme geteilt durch 12 einen monatlichen Abschlag errechnen und diesen "vorschlagen" als Abschlagszahlung unter Vorbehalt.
Ich würde allerdings im Gegensatz zum Musterbrief nicht versuchen, eine Rückzahlung, sofern sich eine ergibt, mit zukünftigen Abschlägen zu verrechnen - das ist zumindest hier im Forum umstritten (§§Aufrechnungsverbot). Du kannst sie ja mal fordern, und ansonsten dahingehend nichts mehr unternehmen. Auch frühere Rechnungsbeträge kannst Du nicht von zukünftigen Zahlungen abziehen. Die könntest Du höchstens zurückklagen - aber das lohnt nicht das Prozessrisiko.
Den Brief mit der eigenen Rechnung beigelegt per Einschreiben mit Rückschein zum Versorger schicken.
Sodann überweist Du nur den von Dir errechneten Zahlbetrag (falls sich nicht eh eine Rückzahlung für Dich ergeben hat), und richtest einen Dauerauftrag für den Abschlag ein.
Fertig!Das ist für Gas schon mal alles, auf Post vom Versorger brauchst Du anschließend eigentlich nicht mehr reagieren, wenn Du keine Lust zum Diskutieren hast. Erst auf Gerichtliches musst Du reagieren.
Das Gleiche kannst Du auch für Strom machen, wobei manche meinen, beim Strom gäbe es ja schon Wettbewerb und Wechselmöglichkeit, und deshalb ist §315BGB hier nicht anwendbar - einige Gerichte haben aber die Anwendbarkeit trotzdem zugestanden. Hier ist das Risiko etwas höher als beim Gas, meine ich.
Wenn Du das ganze auch für Strom machst, dann auf jeden Fall getrennt vom Gas: also extra Brief, extra Gegenrechnung, extra Abschlag, extra Überweisungen.
So, ich hoffe, das Rezept hilft Dir.
Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie einen Anwalt oder Verbaucherberater
ciao,
sh