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HILFE!! RWE behauptet wir hätten zu zweit 13000KW verbraucht

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Christian Guhl:
Strom GVV :
§ 17 Zahlung, Verzug
"(1) Rechnungen und Abschläge werden zu dem vom Grundversorger angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig. Einwände gegen Rechnungen und Abschlagsberechnungen berechtigen gegenüber dem Grundversorger zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur,
1.soweit die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht oder
2.sofern
 a)der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum ist und
b)der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt
und solange durch die Nachprüfung nicht die ordnungsgemäße Funktion des Messgeräts festgestellt ist."
Ich würde folgendermaßen vorgehen :
1.Mit Hinweis auf § 17 StromGVV die Zahlung verweigern.
2.Wie beschrieben auf Fehlersuche gehen.
3.Wen nichts festgestellt wurde, den Zähler überprüfen lassen.
Die Prüfung kann auch selbst vornehmen :
Alles ausschalten, bis auf einen Verbraucher, dessen Leistungsaufnahme bekannt ist. Nach 1 Stunde müßte der Zähler genau diesen Wert anzeigen,sonst stimmt etwas nicht.
Ist nicht irgendwo im Bekanntenkreis einen Elektriker, der bei der
Suche nach der Fehlerquelle behilflich sein kann. Sonst mal beim  ortsansäßigen Elektrofachbetrieb nachfragen.Die Welt wird das auch nicht kosten.

Monaco:
@Christian Guhl

Die Frage wäre nur, ob die neue Verordnung in diesem Fall bereits Anwendung findet?


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

HHeinz:
Die Frage ist, ob es sinnvoll ist mit 1 (Zahlung verweigern). zu beginnen wenn 2 (Fehlersuche) noch nicht durchgeführt wurde.
Da ich selber einen ähnlich gelagerten Fall hatte (Zählersprung von 49999 direkt auf 60000 und damit ein Mehrverbrauch von 10000 kw/h) durfte ich mich mit einer ähnlichen Problematik beschäftigen.
Die Eichfrist ist ein Gummiparagraph. Nicht jeder Zähler muß geeicht werden sondern es reicht aus wenn innerhalb der Eichfrist ein Modell aus der Bauserie erneut geeicht wird (zumindest ist dies mein Wissensstand von Anfang 2006, hat sich also evtl. geändert), Zähler aus der selben Serie werden automatisch "mitgeeicht".  
Leider meiner Meinung nach eine Gesetzeslage die nicht berücksichtigt, das die Stromanbieter inzwischen weitgehend privatisiert wurden.
Eine so hohe Abweichung sollte sich sehr leicht ermitteln lassen (innerhalb weniger Stunden, auch ohne Elektriker).
Ich weiß, dies ist vielleicht eine Ansicht mit der man hier nicht viele Freunde gewinnt aber ich bin mir nicht sicher ob man Verbrauchern die schon bei der korrekten Ermittlung Ihres Stromverbrauchs Probleme haben, sofort den Einspruch gegen die Strompreise nahelegen sollte. Insbesondere wenn man mit seinem Versorger gerade noch eine "offene Rechnung" zu begleichen hat. Das mag für alte Hasen inzwischen Routine sein aber es gibt doch etliche Fallstricke die es zu beachten gilt.

Christian Guhl:
Die Frage wurde gestern hier eingestellt. Die Kontrolle mit dem Ausschalten der Geräte hätte schon durchgeführt werden können.Wieviel Strom ist denn von gestern bis heute verbraucht worden? Nach dem Jahresverbrauch hätten es ja so ca. 33 kwh sein müssen. Eigentlich hätte @reza schon einen ganzen Schritt weiter sein können. Wenn man schnell ist, kann man natürlich erst den Fehler suchen und dann Einspruch einlegen.Jeder Tag, der vergeht, kostet ungefähr 6,-€ an Strom, von dem man nicht weiß, wo er bleibt.
Innerhalb einer Stunde könnte man schlauer sein. Ich persönlich habe noch nie gehört, daß ein Zähler tatsächlich defekt gewesen wäre.Meistens ist es unkontrollierter Verbrauch. Auch 6000 kwh sind viel zu viel. Bei 2 Personen liegt der Durchschnitt bei der Hälfte. Listen Sie doch mal auf, welche Geräte Sie haben.Die Leistungsaufnahme (Watt)kann man an den Geräten ersehen.
Dann überlegen Sie, wie lange das Gerät täglich läuft.
Watt x Laufzeit in Std./1000 = kwh
Dann sehen Sie, wie hoch der Gesamtverbrauch pro Tag sein kann.
Das vergleichen Sie mit dem Zählerstand. Und schon wissen Sie, ob der Zähler falsch läuft oder einfach der Verbrauch tatsächlich so hoch ist.

Cremer:
@HHeinz,

ähnlicher Fall bei meiner Mutter, der Gaszähler hatte in dem Abrtechnungszeitraum 2004 einen zu geringen Verbrauch angezeigft, nur noch ca. 30%. Daraufhin haben die Stadtwerke diesen von sich aus ausgetauscht.

Will damit sagen, dass die Versorger auch Softwareprogramme haben, die den Verbrauch in einer gewissen Spannweite in etwa an Hand der angegebenen Daten (Kesselleistung, Gradtagszahlen etc.) kontrollieren.

Sonst wären die nicht gekommen und hätten den Zähler ausgetauscht. Meine Mutter hat jetzt wieder den "normalen Verbrauch"

So könnte es auch hier in diesem Fall bei dem Stromzähler vielleicht sein. Man muss sich mit dem Versorger unterhalten.

Ablesefehler kommen auch vor, z.B. bei den Wasserzählern, die noch die Zahnrädchen mit Zeigern haben. Da sind mal schnell 1000 qm Wasser zuviel abgelesen.

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