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Autor Thema: HILFE!! RWE behauptet wir hätten zu zweit 13000KW verbraucht  (Gelesen 19800 mal)

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Offline Reza

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Hallo, wir haben vom RWE eine Rechnung für 13000KW bekommen und sollen zusätzlich zu den hohen Monatlichen Rechnung über 150,-Euro noch 1500,- nachzahlen.
Wir haben eine 2 personen Haushalt und haben bisher für 6000KW bezahlt was schon zu hoch war und jetzt sollen wir angeblich 13000KW verbraucht haben.
Ich habe den Zählerstand überprüft und das stimmte, wir haben aber keine geräte de hohen Strom Verbrauchen und wenn ich die sicherungen abschalte läuft der zähler nicht mehr so das ich jetzt weiß das wir auch nicht angezapft werden.
Die Rechnung soll bis September 2006 sein aber wie ich grade nachgeschaut habe haben wir laut zählerstand von September bis jetzt im Dezember 2500KW verbraucht....wie ist das möglich??????
Kann das sein das der Zähler zu schnell dreht und defekt ist???
Ich weiß absolut nicht was ich da machen soll und wäre über eine hilfe sehr dankbar.

Offline Christian Guhl

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HILFE!! RWE behauptet wir hätten zu zweit 13000KW verbraucht
« Antwort #1 am: 09. Dezember 2006, 12:45:46 »
Wenn die Sicherungen abgeschaltet werden, ist klar, dass der Zähler sich nicht mehr dreht. Auch ein vermeintlicher Stromdieb hätte in diesem Moment keinen Strom mehr. Sie sollten durch die Wohnung gehen und alle Geräte ausschalten. Dann prüfen ob der Zähler wirklich stehengeblieben ist.
Nacheinander alle Geräte wieder einschalten und ständig den Zähler überwachen. Vielleicht kommen Sie so dem hohen Verbrauch auf die Spur.
Ich habe es erlebt, daß versehentlich ein Gerät über eine Außensteckdose angeschaltet war und Tag und Nacht lief. Stromverbrauch 1kwh. Gemerkt habe ich es nur, weil ich den Verbrauch ständig (mind.monatlich)kontrolliere. Das sollten Sie auch tun, dann kann so etwas nicht passieren.
Sie sollten auf alle Fälle Widerspruch gegen die Preise einlegen und die Rechnung kürzen, dann wird die Nachzahlung etwas gemildert.

Offline Reza

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HILFE!! RWE behauptet wir hätten zu zweit 13000KW verbraucht
« Antwort #2 am: 09. Dezember 2006, 13:37:49 »
Hallo, danke für die antwort.
was meinen Sie mit einer Aussensteckdose?
Soll ich die nach zahlung bezahlen oder nicht?
oder soll ich die monatlichen rechnungsbeträge kürzen?
Woran liegt es? Haben wir tatsächlich soviel verbraucht oder könnte der zähler defekt sein?

Offline superhaase

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HILFE!! RWE behauptet wir hätten zu zweit 13000KW verbraucht
« Antwort #3 am: 09. Dezember 2006, 14:32:24 »
Es kann schon sein, dass der Zähler defekt ist.
Überprüfen lässt sich das provisorisch, indem wie schon erwähnt alle (wirklich alle!) Verbraucher aus den Steckdosen gezogen werden, und einzeln wieder angeschlossen werden dabei den Zähler beobachten - Umdrehungsgeschwindigkeit des Zählerrades beobachten und in Watt umrechnen. Diese Watt dann mit der Angabe auf dem angeschlossenen Gerät vergleichen.
Zum Vergleich kann man auch ein Steckdosen-Energiemessgerät zwischenschalten. Das gibts für ca. 20€ oder weniger zu kaufen. So entdeckt man auch stromfressende Geräte.

Sollte sich die Vermutung erhärten, dass der Zähler "durchdreht", kann man die Überprüfung durch das E-Werk fordern. Fordern kann man sie auch vorher, nur muss man dann die Kosten tragen, falls der Zähler doch i.O. ist und sich rausstellt, dass ein Haushaltsgerät der Stromfresser ist.

Haben sie einen Elektroboiler fürs Warmwasser? Nur damit ließe sich ein so hoher Verbrauch erklären. Oder seit kurzem einen Wäschetrockner?

ciao,
sh
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Offline Schwarzer Kürbis

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HILFE!! RWE behauptet wir hätten zu zweit 13000KW verbraucht
« Antwort #4 am: 09. Dezember 2006, 19:18:50 »
Zitat
Sollte sich die Vermutung erhärten, dass der Zähler "durchdreht", kann man die Überprüfung durch das E-Werk fordern.


Es "könnte" sein daß die Stadtwerke (bedingt duch die Tatsache daß der Zähler wirklich defekt sein sollte) diesen Zähler rein "prophylaktisch" ausbaut und austauscht.

Dann "könnten" die Stadtwerke, um an die volle Geldsumme zu kommen, behaupten daß sie den Zähler schon verschrottet haben.

Ich meine mich zu erinnern, mindestens von einem solchen Fall gelesen zu haben.

Man sollte, bevor man einen Zähler überprüfen lassen möchte, denke ich zumindest, diese Eventualität ausschliessen indem man sich eine Beratung bei einem Fachanwalt für Energierecht holt.

Vielleicht kann ein Fachanwalt den betroffenen Energiekonzern "mahnen", diesen Zähler nicht verschwinden zu lassen.

Wie gesagt, ich meine mich zu erinnern, zumindest über einen solchen Fall gelesen zu haben!

Mit freundlichen Grüssen,

der Kürbis

Offline superhaase

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HILFE!! RWE behauptet wir hätten zu zweit 13000KW verbraucht
« Antwort #5 am: 09. Dezember 2006, 20:59:46 »
Wenn die Überprüfung (Nacheichung) des gemieteten Zählers vom Kunden gefordert wird, dann hat dieser die Kosten dafür nur dann zu tragen, wenn der Zähler nach Eichprotokoll in Ordnung (Wort korrigiert) war/ist. Steht so in den gültigen Verordnungstexten.
Wenn also der Zähler verschwindet, ist der Versorger in der Nachweispflicht, dass der Zähler in Ordnung war.
Man sollte einfach nicht bezahlen und sich nicht einschüchtern lassen. Die werden es nicht wagen, ohne Beweis zu klagen.
Cool bleiben ist die erste Bürgerpflicht, wie so oft!  8)
ciao,
sh
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Offline Cremer

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HILFE!! RWE behauptet wir hätten zu zweit 13000KW verbraucht
« Antwort #6 am: 09. Dezember 2006, 22:37:12 »
@Reza,

1.)
bevor Sie die Meßgenauigkeit des Zählers anzeifen, sollten Sie nachschauen, wann dieser zum letzten Male geeicht wurde. Pflicht ist alle 15 Jahre.

2.)
GehenSie so vor, wie superhaase es beschrieben hat.

3.)
Was wird denn in Ihrer Wohung alles elektrisch betrieben?
- Herd,
- Waschmasch
- Spülmasch
- Trockner
- elektrischer Durchlauferhitzer oder auch Warmwasserboiler.

Beim Durchlauferhitzer kommt es auf die Leitstung drauf an.

Heizen Sie etwa elektrisch oder wie wird Ihre Wohnung beheizt?

Betreiben Sie etwa noch einen kleinen elektr. Heizofen?
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline HHeinz

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HILFE!! RWE behauptet wir hätten zu zweit 13000KW verbraucht
« Antwort #7 am: 09. Dezember 2006, 23:03:40 »
Ein Zählerstand ist schon mal kein schlechter Beweis. Zuerst einmal gilt es doch die Ursache für den hohen Verbrauch zu ermitteln.
Einfach nicht zahlen und nicht einschüchtern lassen funktioniert nur bedingt, denn der Anbieter wird dann früher oder später die Versorgung einstellen.
Eine Zählerüberprüfung kann ich aus eigener Erfahrung nur als letztes Mittel empfehlen (da kommt leider nichts bei rum).
PS: Als ich angefangen habe war der Beitrag von Gerd Cremer noch nicht da.

Offline superhaase

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HILFE!! RWE behauptet wir hätten zu zweit 13000KW verbraucht
« Antwort #8 am: 10. Dezember 2006, 10:33:39 »
Zitat von: \"HHeinz\"
Einfach nicht zahlen und nicht einschüchtern lassen funktioniert nur bedingt, denn der Anbieter wird dann früher oder später die Versorgung einstellen.

Das stimmt einfach nicht. Wegen der Kosten einer Zählerüberprüfung kann ein Versorger niemals eine Sperre durchsetzen. Völlig unmöglich.
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Offline Monaco

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HILFE!! RWE behauptet wir hätten zu zweit 13000KW verbraucht
« Antwort #9 am: 10. Dezember 2006, 13:15:22 »
Vielleicht hilft folgendes:

In §17 der StromGVV steht sinngemäß, dass eine Zahlungsverweigerung u.a. dann möglich ist, wenn der Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch ist wie in Vergleichszeiträumen.
Allerdings ist diese Verordnung erst seit 08.11.2006 in Kraft und gilt möglicherweise nur für die Grundversorgung.

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline Christian Guhl

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HILFE!! RWE behauptet wir hätten zu zweit 13000KW verbraucht
« Antwort #10 am: 10. Dezember 2006, 13:36:22 »
Strom GVV :
§ 17 Zahlung, Verzug
"(1) Rechnungen und Abschläge werden zu dem vom Grundversorger angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig. Einwände gegen Rechnungen und Abschlagsberechnungen berechtigen gegenüber dem Grundversorger zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur,
1.soweit die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht oder
2.sofern
 a)der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum ist und
b)der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt
und solange durch die Nachprüfung nicht die ordnungsgemäße Funktion des Messgeräts festgestellt ist."
Ich würde folgendermaßen vorgehen :
1.Mit Hinweis auf § 17 StromGVV die Zahlung verweigern.
2.Wie beschrieben auf Fehlersuche gehen.
3.Wen nichts festgestellt wurde, den Zähler überprüfen lassen.
Die Prüfung kann auch selbst vornehmen :
Alles ausschalten, bis auf einen Verbraucher, dessen Leistungsaufnahme bekannt ist. Nach 1 Stunde müßte der Zähler genau diesen Wert anzeigen,sonst stimmt etwas nicht.
Ist nicht irgendwo im Bekanntenkreis einen Elektriker, der bei der
Suche nach der Fehlerquelle behilflich sein kann. Sonst mal beim  ortsansäßigen Elektrofachbetrieb nachfragen.Die Welt wird das auch nicht kosten.

Offline Monaco

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« Antwort #11 am: 10. Dezember 2006, 14:04:49 »
@Christian Guhl

Die Frage wäre nur, ob die neue Verordnung in diesem Fall bereits Anwendung findet?


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline HHeinz

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« Antwort #12 am: 10. Dezember 2006, 14:41:36 »
Die Frage ist, ob es sinnvoll ist mit 1 (Zahlung verweigern). zu beginnen wenn 2 (Fehlersuche) noch nicht durchgeführt wurde.
Da ich selber einen ähnlich gelagerten Fall hatte (Zählersprung von 49999 direkt auf 60000 und damit ein Mehrverbrauch von 10000 kw/h) durfte ich mich mit einer ähnlichen Problematik beschäftigen.
Die Eichfrist ist ein Gummiparagraph. Nicht jeder Zähler muß geeicht werden sondern es reicht aus wenn innerhalb der Eichfrist ein Modell aus der Bauserie erneut geeicht wird (zumindest ist dies mein Wissensstand von Anfang 2006, hat sich also evtl. geändert), Zähler aus der selben Serie werden automatisch "mitgeeicht".  
Leider meiner Meinung nach eine Gesetzeslage die nicht berücksichtigt, das die Stromanbieter inzwischen weitgehend privatisiert wurden.
Eine so hohe Abweichung sollte sich sehr leicht ermitteln lassen (innerhalb weniger Stunden, auch ohne Elektriker).
Ich weiß, dies ist vielleicht eine Ansicht mit der man hier nicht viele Freunde gewinnt aber ich bin mir nicht sicher ob man Verbrauchern die schon bei der korrekten Ermittlung Ihres Stromverbrauchs Probleme haben, sofort den Einspruch gegen die Strompreise nahelegen sollte. Insbesondere wenn man mit seinem Versorger gerade noch eine "offene Rechnung" zu begleichen hat. Das mag für alte Hasen inzwischen Routine sein aber es gibt doch etliche Fallstricke die es zu beachten gilt.

Offline Christian Guhl

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HILFE!! RWE behauptet wir hätten zu zweit 13000KW verbraucht
« Antwort #13 am: 10. Dezember 2006, 17:11:21 »
Die Frage wurde gestern hier eingestellt. Die Kontrolle mit dem Ausschalten der Geräte hätte schon durchgeführt werden können.Wieviel Strom ist denn von gestern bis heute verbraucht worden? Nach dem Jahresverbrauch hätten es ja so ca. 33 kwh sein müssen. Eigentlich hätte @reza schon einen ganzen Schritt weiter sein können. Wenn man schnell ist, kann man natürlich erst den Fehler suchen und dann Einspruch einlegen.Jeder Tag, der vergeht, kostet ungefähr 6,-€ an Strom, von dem man nicht weiß, wo er bleibt.
Innerhalb einer Stunde könnte man schlauer sein. Ich persönlich habe noch nie gehört, daß ein Zähler tatsächlich defekt gewesen wäre.Meistens ist es unkontrollierter Verbrauch. Auch 6000 kwh sind viel zu viel. Bei 2 Personen liegt der Durchschnitt bei der Hälfte. Listen Sie doch mal auf, welche Geräte Sie haben.Die Leistungsaufnahme (Watt)kann man an den Geräten ersehen.
Dann überlegen Sie, wie lange das Gerät täglich läuft.
Watt x Laufzeit in Std./1000 = kwh
Dann sehen Sie, wie hoch der Gesamtverbrauch pro Tag sein kann.
Das vergleichen Sie mit dem Zählerstand. Und schon wissen Sie, ob der Zähler falsch läuft oder einfach der Verbrauch tatsächlich so hoch ist.

Offline Cremer

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HILFE!! RWE behauptet wir hätten zu zweit 13000KW verbraucht
« Antwort #14 am: 11. Dezember 2006, 08:21:06 »
@HHeinz,

ähnlicher Fall bei meiner Mutter, der Gaszähler hatte in dem Abrtechnungszeitraum 2004 einen zu geringen Verbrauch angezeigft, nur noch ca. 30%. Daraufhin haben die Stadtwerke diesen von sich aus ausgetauscht.

Will damit sagen, dass die Versorger auch Softwareprogramme haben, die den Verbrauch in einer gewissen Spannweite in etwa an Hand der angegebenen Daten (Kesselleistung, Gradtagszahlen etc.) kontrollieren.

Sonst wären die nicht gekommen und hätten den Zähler ausgetauscht. Meine Mutter hat jetzt wieder den "normalen Verbrauch"

So könnte es auch hier in diesem Fall bei dem Stromzähler vielleicht sein. Man muss sich mit dem Versorger unterhalten.

Ablesefehler kommen auch vor, z.B. bei den Wasserzählern, die noch die Zahnrädchen mit Zeigern haben. Da sind mal schnell 1000 qm Wasser zuviel abgelesen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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