Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Abrechnungsfalle für Gaskunden - Was wird berechnet?
superhaase:
@AKW NEE:
Verwechselst Du da nicht Gasdruck mit Luftdruck beim Verbraucher?
Beides hängt natürlich zusammen, aber trotzdem ist Deine Argumentation nicht richtig denke ich. (die Abrechnung der Vorlieferanten untereinander interessiert mich erst mal nicht, ich beziehe mich im Folgenden auf den Endabnehmer)
Im Niederdruckgasnetz z.B. eines Stadtwerkes herrscht ein ständig schwankender Überdruck, der bei der Abrechnung überhaupt keine Rolle spielt. Das Netz hat insofern ein gewisses Atmungsvolumen, dass auch zur Speicherung und Pufferung schwankender Verbrauchslasten genutzt wird. Vor dem Gaszähler beim Verbraucher befindet sich ein Druckregler, der den Entnahmedruck auf meist 20mbar Überdruck bezgl. der Umgebungsluft regelt. Daher dann die normierten 1032mbar, die für Meereshöhe und durchschnittliches Wetter gelten. Dieser Wert wird dann mit einem Höhenfaktor an die Höhe der Entnahmestelle über N.N. angepasst. Der Wert kann also sehr wohl z.B. in Hamburg bei etwa 1030mbar liegen. In Oberbayern liegt er natürlich deutlich niedriger. Der reale absolute Entnahmedruck und somit die molare Menge des entnommenen Gases hängt dann nur noch vom Wetter ab: im Tiefdruckgebiet z.B. 970 + 20 = 990 mbar; im Hochdruckgebiet z.B. 1030 + 20 = 1050mbar (für Hamburg).
Der schwankende Druck im Stadtnetz spielt dabei wie gesagt wegen des Druckreglers vor dem Gaszähler keine Rolle.
Es ist nun m.E. eine zulässige Vereinfachung, als Berechnungsgrundlage den Durchschnittlichen Luftdruck von 1013 mbar heranzuziehen, da wohl eine berücksichtigung des Wetters etwas überkandidelt wäre.
Die Temperatur des Gases spielt natürlich auch eine Rolle, ist i.A. jedoch am Zählerort (Keller oder Wohnung) nach Durchströmen langer Erdleitungen relativ konstant .
@RR-E-ft:
Sie habe insofern Recht, als man auf einen Vortrag eines Versorgers bzgl. Nachweis des Brennwertfaktors gespannt sein darf. Es wäre nicht verwunderlich, wenn viele Versorger da schlampen würden und keine entsprechenden Aufzeichnungen vorweisen könnten.
Nichtsdestotrotz wollte ich nur auf die technische Machbarkeit der Festlegung eines Brennwertfaktors im Voraus hinweisen:
Ein Stadtwerk kennt aus Erfahrung die üblichen Schwankungen des Brennwerts des ihm gelieferten Gases (bezogen auf die molare Menge, nicht irgendwelcher Leitungsdrücke). Hier sei angenommen, dieser Brennwert, umgerechnet auf den Normaldruckkubikmeter, schwankt zwischen 10 und 12 kWh/m³. Das Stadtwerk nimmt nun laufend Brennwertmessungen vor, und mischt anschließend soviel unbrennbares Gas (Luft) bei, dass der Brennwert bei 10 kWh/m³ liegt. Somit wird je nach Ausgangsbrennwert mehr oder weniger Luft zugemischt, und der Endbrennwert bleibt konstant bei 10 kWh/m³. Diesen Vorgang sollte das Stadtwerk natürlich durch Protokolle belegen können, und das Eichamt sollte das unregelmäßig überprüfen. Auf diese Weise kann im Voraus festgelegt werde, dass der Brennwert 10 kWh/m³ betragen soll/wird.
Selbstverständlich darf nicht soviel Luft beigemischt werden, dass ein zündfähiges Gemisch entsteht. ;)
ciao,
sh
Cremer:
@superhaase,
teils gebe ich Ihnen recht, teils nicht.
Ich sag doch immer, dass der Brennwertfaktor eine prima Stellschraube für die Versorger ist.
Auch die Bildung von Höhenzonen hält die Versorger nicht davon ab in der ein und gleichen Zone unterschiedliche Brennwerte abzurechnen.
So auch die Stellungnahme der Eichdirektion Bad Kreuznach bzgl. den SW KH.
Nicht recht gebe ich Ihnen, dass Versorger "Luft beimengen würden". das habe ich noch nicht gehört und kann es mir als Techniker nicht vorstellen.
superhaase:
--- Zitat von: \"Cremer\" ---Nicht recht gebe ich Ihnen, dass Versorger "Luft beimengen würden". das habe ich noch nicht gehört und kann es mir als Techniker nicht vorstellen.
--- Ende Zitat ---
Als Techniker sollte die Vorstellung doch kein Problem sein. ;)
Ich habe das Verfahren bei irgendeinem Gasversorger gelesen weiß nicht mehr wo.
Habe grad gegoogelt und folgendes gefunden:
--- Zitat ---Erdgas H - erstklassige Qualität von der MVV Energie AG
Die MVV Energie AG versorgt Sie mit Erdgas H. Dies gehört zur Gasfamilie 2 nach DVGW-Arbeitsblatt G 260/I Gasbeschaffenheit mit dem Hauptbestandteil Methan (CH4).
Des weiteren betreibt die MVV Energie AG eine Butan-/Luft-Zumischanlage. An besonders kalten Tagen wird dieses Zusatzgas beigemischt. Grundsätzlich ist kein Eingriff in die von Ihnen betriebene Gasversorgungseinrichtungen notwendig, da der Brennwert und der Wobbe-Index konstant gehalten werden.
Die Abrechnung erfolgt nach DVGW-Arbeitsblatt G 685 Gasabrechnung in kWh. Die Umrechnung wird mittels Abrechnungsvolumen und Abrechnungsbrennwert durchgeführt.
--- Ende Zitat ---
Weist auf das gleiche hin.
Ich will allerdings gar nicht bestreiten, dass die Gasversorger mit dem Brennwert Schindluder treiben. Würde mich nicht wundern. Da müsste halt das Eichamt gegen vorgehen. Wenn es das nicht tut, dann hat es seine Berechtigung verloren und die Leute dort sollen stempeln gehen.
ciao,
sh
RR-E-ft:
@superhaase
Luft ist auch nur ein Gasgemisch.
In jedem Falle muss das Gasgemisch, wenn es beim Kunden ankommt, zündbar sein. Sonst ließe es sich nicht verbrennen. Es sollte jedoch nicht explosiv sein.
Das ist aber alles für die Frage vollkommen belanglos, ob der auf Zahlung klagende Erdgaslieferant nachvollziehbar darlegen und ggf. beweisen kann, wie es zu der auf der Rechnung ganz konkret genannten Zahl (Faktor) kommt. Darum geht es, nicht um mehr und nicht um weniger.
Dafür ist es auch vollkommen belanglos, was die Eichbehörden machen.
@AKW NEE
Der Versorger kann nicht wissen, aus welchen Quellen der Vorlieferant das Erdgas in welchem Verhältnis aktuell bezieht. An dieser Stelle hilft alle Erfahrung aus der Vergangenheit nichts. Selbst bei einer Konditioniereung des Gases dürfte es Schwankungen geben.
superhaase:
--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---In jedem Falle muss das Gasgemisch, wenn es beim Kunden ankommt, zündbar sein. Sonst ließe es sich nicht verbrennen. Es sollte jedoch nicht explosiv sein.
--- Ende Zitat ---
Das Gemisch in der Gasleitung darf nicht zündfähig sein - Gott bewahre!
Erst im Gasbrenner durch Vermischung mit angesaugter Umgebungsluft entsteht ein zündfähiges Gas-Luft-Gemisch.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln