Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Abrechnungsfalle für Gaskunden - Was wird berechnet?
RR-E-ft:
Erdgas ist ein Naturprodukt wie etwa Leder und Kork.
Die chemische Zusammensetzung und damit dessen Energiegehalt ist regelmäßigen Schwankungen unterworfen, abhängig auch davon, aus welchen Quellen und wann das Gas bezogen wurde, ob es etwa zwischengespeichert und vermischt wurde etc.
Weitere Faktoren wie Luftdruck und Temperatur haben Einfluss:
http://www.erdgas-suedsachsen.de/content/kdbetreuung_faq.php#Anchor-Was-11481
http://www.vip-potsdam.de/swp/de/energie/angebote-ewp/erdgas-ewp/erdgasumrechnung-ewp/st_erdgasumrechnung.php :idea:
http://www.stadtwerke-bochum.de/etc/medialib/stwbo/PDF/PDF_Broschueren_Allgemein.Par.0007.File.tmp/Stadtwerke_Bochum_GmbH_Broschuere_dvgw_Ihre_Gasabrechnung.pdf
http://www.ewe.de/33_5875.php
Es gibt folgende DVGW- Regelwerke:
G 685 Gasabrechnung inkl.1. Beiblatt von April 1995 -Arbeitsblatt- 4/93
G 685-2-B 2. Beiblatt zum DVGW-Arbeitsblatt G 685 - Mengenaufteilung innerhalb einer Abrechnungszeitspanne -Arbeitsblatt- 12/04
G 685-3-B 3. Beiblatt zum DVGW-Arbeitsblatt G 685 - Ersatzwertbildung von abrechnungsrelevanten Gasdaten -Arbeitsblatt- 12/04
http://www.dvgw.de/service/pdf/g685_2b_3b.pdf
Die Sicht der Eichbehörden:
http://www.agme.de/News/G685_Gasabrechnung.pdf
http://www.sachsen.de/de/bf/verwaltung/eichbehoerde/infos/pdf/BGW_DVGW_Chemnitz_2004.pdf
http://www.agme.de/News/Schwerpunktsaktion_Zusammenfassung.pdf :!:
Neue Zusatzproblematik:
http://www1.mlu.sachsen-anhalt.de/llg/konaro/vortraege/fachgespr7_060406/fg7_rieke.pdf
Bemerkenswert:
Einige Versorger geben vor, sie könnten den Faktor, beeinfluss durch die Zusammensetzung des gelieferten Gases, wie auch den Einfluss von Luftdruck und Temperatur für ein ganzes Abrechnungsjahr bereits im Voraus bestimmen, was eigentlich unmöglich sein sollte:
http://www.sw-doebeln.de/erdgas_erdgastarife.html
"Die am Zähler abgelesenen Kubikmeter werden mit einem Faktor, der den Heizwert und die physikalischen Zustandsgrößen des gelieferten Erdgas berücksichtigt, multipliziert. Dieser Faktor hat im Abrechnungsjahr 2006 den Wert von 10,55."
Der Faktor für das Abrechnungsjahr 2006 soll bereits zum 01.01.2006 in der Presse veröffentlicht worden sein. :roll:
Schließlich kann man indes nicht sicher wissen, ob der Vorlieferant im Wettbewerb seinen Erdgasbezug aus verschiedenen Quellen nicht umstellt. Im Wettbewerb ist nichts mehr fix, sondern alles immer im Fluss, so wie das Bezugsportfolio aus verschiedenen Quellen und Speichern. Der Gasversorger am Ende der Kette weiß also regelmäßig nichts davon, ob und wann der Vorlieferant seinen Bezug nach Marktlage (temporär) umstellt. Es kommt darauf an, wo der Impoteur auf dem weltweiten Energiemarkt gerade einkauft (Turkmenien, Kasachstan, Russland, Norwegen, Niederlande, Iran, Indien....)
An den Balgenzählern gemessen wird nur der Volumendurchsatz einer bestimmten Gasmenge in Kubikmetern.
Zur Abrechnung gebracht wird jedoch keine Gasmenge in Volumeneinheiten, sondern der in der Gasmenge enthaltene Energiegehalt in Kilowattstunden (kWh)- auch als Verbrauch bezeichnet, der von vielen Faktoren wie chemsischer Zusammensetzung des Gases, aber auch Luftdruck und Temperatur abhängig ist.
Der Kunde selbst kann diesen erst aus dem Gasvolumen zu ermittelnden Verbrauch deshalb nicht nachvollziehen. Er wird auch am Zähler nicht angezeigt, auch wenn man dies laienhaft denkt.
Man sollte deshalb, spätestens wenn man auf Zahlung verklagt wird, den zur Abrechnung gestellten Verbrauch mit Nichtwissen bestreiten.
Als Gaskunde ist man unter keinem Gesichtspunkt in der Lage, den Verbrauch selbst zu ermitteln und festzustellen.
Der Versorger muss dann Darlegungen zur Verbrauchsermittlung machen, wobei er nicht damit gehört werden kann, er sei in der Lage, den Energiegehalt der zukünftigen Erdgaslieferungen bereits im Voraus zu bestimmen. Das ist offensichtlich schlicht unmöglich.
Dazu müsste man nicht nur die chemische Zusammensetzung des Erdgases, sondern auch den jeweiligen wetterabhängigen Luftdruck und die Temperatur im Zeitpunkt der Lieferung bereits sicher vorhersagen können.
Wer das kann, ist ggf. nicht mehr darauf angewiesen, mit dem Verkauf von Erdgas sein Geld zu verdienen.
Erdgaskunden sollten deshalb die Augen offen halten und vorsichtshalber den abgerechneten Verbrauch mit Nichtwissen betreiten und sich dessen Ermittlung nachvollziehbar und prüffähig erklären lassen. Hierzu sollte man den Erdgaslieferanten schriftlich auffordern.
Schließlich will man ja wissen, wie die Zahlen auf der Rechnung zustande kommen und sich aus diesen der Rechnungsbetrag nachvollziehbar ergibt.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Cremer:
@Fricke,
das Thema hatten wir bereits letztes Jahr ausführlich
Brennwerte
Aber, es weihnachtet sehr: Alle Jahre wieder :wink:
In dieser Hinsicht habe ich meine Meinung.
Auch der rege Schriftverkehr seinerzeit mit der Eichdirektion Bad Keruznach zeigte es zwischen den Zeilen auf: "Wir kontrolllieren doch. Es ist doch alles in Ordnung, du blöder Bürger!"
RR-E-ft:
@Cremer
In diesem Beitrag geht es darum, dass Versorger den Faktor im Voraus festgesetzt haben und wie man sich als Kunde in einem Zahlungsprozess des Versorgers prozessual dazu verhält. Um die Arbeit der Eichbehörden geht es diesmal gerade nicht.
Möglicherweise spielt das bei Ihnen auch noch einmal eine Rolle.
Aufgeschoben ist nicht aufgehoben und versprochen ist versprochen.
Morgen Kinder, wird´s was geben..... :wink:
superhaase:
Ich hab mal wo gelesen, dass die Stadtwerke durch variables Beimengen von Luft den Brennwert in etwa konstant halten können.
ciao,
sh
RR-E-ft:
@superhaase
Vollkommen egal. Man sollte nicht versuchen, sich selbst etwas zusammenzureimen zu Dingen, bei denen man nicht dabei war und von denen man keine Kenntnis hat. Das ist genauso schädlich wie die Einbildung, man würde selbst den angemessenen Preis kennen.
Im Falle eines Falles sollte man auf einen schlüssigen und nachvollziehbaren Vortrag im Prozess gespannt sein. Eine einmalige Gelegenheit, die sich sonst nicht bietet.
Der Beitrag richtet sich deshalb an die Kollegen in der forensischen Praxis, wo schon Versorger auf Zahlung geklagt haben.
Man wird den Faktor als einseitige Festlegung des Versorgers zu bezeichnen und diese als unbillig zu rügen haben....
Es ist dann Sache des Klägers, darzulegen und ggf. zu beweisen, dass er keinerlei Ermessen in Anspruch genommen hat, sondern punktgenau bei dem Ergebnis landen musste und wie dieses ganz konkret zustande kam.
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