Energiepreis-Protest > Thüringen

Aufruf der Verbraucherzentrale Thüringen

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RR-E-ft:
@Evitel2004

Zahlen Sie keinesfalls unter Vorbehalt.

Dass etwas mit den Gaspreisen der EVI wohl nicht stimmt, sieht man allein daran, dass das Thüringer Wirtschaftsministerium ein förmliches Missbrauchsverfahren gegen das Unternhmen erwägt und zur Abwendung eines solchen EVI zur Preissenkung aufgefordert hat.

Die Eingriffsschwelle für ein kartellrechtliches Missbrauchsverfahren ist sehr hoch. Wenn kein Missbrauchsverfahren durchgeführt wird, sagt dies noch nichts darüber aus, dass die Preiserhöhungen angemessen waren.

Der Prüfungsmaßstab des Kartellrechts und der gerichtlichen Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB ist jeweils ein anderer, § 315 BGB ist viel strenger.

EVI hatte damit begonnen, alle Kunden telefonisch zu einem persönlichen Gespräch zu zitieren. Deshalb hatte ich mich gemeinsam mit der Verbraucherzentrale an das Unternehmen gewandt und eine öffentliche Diskussion über die Preisgestaltung gefordert. Eine solche gab es bisher nicht.

Lesen Sie hierzu auch den Thread \"Persönliches Gespräch mit dem Versorger\".

Nach alldem haben Sie allen Grund, Ihre Rechnungen bzw. Abschlagszahlungen zu kürzen.

Viele Versorger akzeptieren das auch schon.

Zahlen Sie jedoch nicht wie von EVI gewünscht unter Vorbehalt.
Lesen Sie hierzu den Thread zu \"Zahlungen unter Vorbhalt\".

Vielleicht gelingt es ja Ihnen, über die lokale Presse, noch nadere Kunden Ihres Versorgers zu mobilisieren bzw. die Leute wachzurütteln.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

DieAdmin:
Hallo Herr Fricke,

danke schön für Ihre Antwort. Hab gleich nochmal eine nachträgliche Frage zum Inhalt des Antwortschreibens von der EVI:

Da ich erst im Januar den EInspruch erhoben haben, schreibt die EVI:

\"Sie haben gegen die ab Januar 2005 zur Anwendung kommenden Erdgaspreise Einspruch eingelegt....\"

Obwohl ich in meiner Berechnung des neuen Abschlags den alten Wert bis September + 2% genommen hab. Also eigentlich will ich ab Oktober Einspruch erhebt haben. Muss ich das jetzt separat nochmal in einen Schreiben korrigieren bzw ist das überhaupt noch möglich?

Bin auch schon gespannt, wann ich eine Einladung zur EVI nach Waltershausen krieg.

Schöne Grüße aus Friedrichroda

RR-E-ft:
@Evitel2004

Schreiben Sie nochmals an Ihren Versorger, dass Sie die Unbilligkeit gegen die Preiserhöhung vom September/ Oktober einwenden und nur die Preise weiter zahlen, die bis dahin galten, ggf. Sicherheitsaufschlag von 2 %.

EVI wird wohl erst einmal niemanden mehr einladen, so lange das Verfahren beim Thüringer Wirtschsftsministerium nicht abgeschlossen ist. In Erfurt arbeitet man unter Hochdruck....


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

DieAdmin:
Hallo Herr Fricke,

da wär ich gern mal Mäuschen in Erfurt. :-)

Dass ich Strom und Gas vom EV beziehe, habe ich in einen anderen Thread gelesen, das man die Werte getrennt im Abschlag ausweisen sollte, damit keine Verrechnung erfolgt.

Muss ich nun den Abschlag von Strom und Gas getrennt überweisen oder reicht es, wenn ich der EVI die Aufschlüsselung einmal schriftlich mitteile und monatlich gesamt überweise?

Da die EVI bei ihrer Berechnung des Abschlags den (Gesamtrechnungsbetrag +5,8 %) : 12 berechnet hat [auch für Strom], habe ich meinen Abschlag mit 2 % und gekürzten Gas-Betrag ab Oktober vorgenommen.

Jetzt komm ich zu dem Problem, wie schlüssel ich den auf? Soll ich die errechneten Prozente nehmen, den die EVI zur Aufschlüsselung ihrerseits nimmt oder den prozentualen Anteil aus dem Gesamtrechnungsbetrag?
Beim Vergleich der EVI-Werte sind da auch Unterschiede.

Ich hoffe, das ich mich verständlich ausdrücken konnte, was ich meine.

Oder geht das völlig anders?

Gruß aus Friedrichroda

RR-E-ft:
@EVITEL2004

Weisen Sie EVI daraufhin, dass nach dem Einwand der Unbilligkeit nach dem Urteil des BGH vom 30.04.2003 - VIII ZR 279/02 - die neuen Preise bis auf weiteres vollkommen unverbindlich sind, die Abschlagsberechnung sich deshalb zu richten hat nach dem Vorjahresverbrauch = prognostizierter Jahresverbrauch zu den alten Preisen ggf. plus zugebilligtem Sicherheitsaufschlag 2 %.

Fordern Sie eine getrennte Ausweisung des Abschlags für Strom und Gas.

Teilen Sie mit, dass Sie im Übrigen die Zahlungen auch nur noch unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Billigkeitskontrolle und einer Rückforderung leisten.

Es gibt Grund zu der Annahme, dass die Strompreise in Thüringen längstens zu hoch sind. Diese liegen 9 % über dem Bundesdurchschnitt. An dem Thema wird gearbeitet.

Vielleicht können Sie deshalb später weiteres Geld zurück verlangen.

Beim Strompreis verlangen Sie eine gesonderte Ausweisung/ Mitteilung der EEG- und KWK- Umlage, der Stromsteuer, der Konzessionsabgabe (sog. Staatsanteil ohne Mehrwertsteuer).

Weisen Sie daraufhin, dass EEG- und KWK- Umlage seit 2000 als Abschläge im Strompreis enthalten sind, bisher jedoch nach dem bundesweiten Belastungsausgleich nach den gesetzlichen Regelungen Ihnen gegenüber diese Vorauszahlungen bisher nicht \"spitz\" abgerechnet wurden.

Verlangen Sie eine spitze Abrechnung dieser Vorauszahlungen.

Weisen Sie dabei darauf hin, dass das Jahr 2003 wider Erwarten und entgegen der Prognose des VDN Berlin ausgesprochen windschwach war und Sie deshalb eine Rückzahlungen in Bezug auf die Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG)- Vorauszahlung erwarten.

Weil es sich dabei um sog. weitergewälzte Kosten handelt, muss EVI sich deshalb an den vorgelagerten Netzbetreiber und Vorlieferanten TEAG in Erfurt wenden.

Dort kann wohl bisher noch nicht glauben, dass die Stromkunden Geld zurück verlangen....

Ich setze das hier in Jena gerade auf die Tagesordnung.
Der größte Stromer braucht jedoch genügend Rückmeldungen aus Thüringen, damit das endlich in Erfurt als Problem erkannt wird.

TEAG muss wegen des Problems dann bei Vattenfall Europe als vorgelagerter Übertragungsnetzbetreiber und Vorlieferant anklopfen.

Mutmacher:

Montag 28.02.2005 21.05 Uhr ARD \"Report\" aus Mainz.



Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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