Energiepreis-Protest > Thüringen

Aufruf der Verbraucherzentrale Thüringen

(1/3) > >>

RR-E-ft:
Quelle: http://www.tlz.de 08.12.2004


Gaspreise: Die Kunden sollen sich wehren

 
 
Erfurt. (tlz) Auf die Macht der Verbraucher und auf die Furcht der Gaskonzerne, ihre Kalkulationen offenzulegen, baut die Verbraucherzentrale Thüringen. Sie ruft die Gaskunden im Freistaat erneut auf, gegen die höheren Gaspreise Einspruch einzulegen und die Gaspreiserhöhungen nicht zu zahlen. Ramona Siefke, Energieberaterin bei der Thüringer Verbraucherzentrale: \"Wer das Erhöhungsverlangen seines Gasversorgers für unberechtigt hält, der sollte verlangen, dass die Berechtigung zur einseitigen Preisanpassung nachgewiesen wird.\" Was sollte er tun? Siefke: \"Den Gaspreis sollte er in der bisherigen Höhe weiter zahlen, gegebenenfalls zuzüglich einer zugebilligten Preiserhöhung von höchstens zwei Prozent. Darüber hinausgehende Forderungen sind nicht gerechtfertigt und brauchen nicht bezahlt zu werden. Teilen Sie Ihrem Gasversorger schriftlich mit, dass Sie die Forderung bis zur Feststellung der Billigkeit nicht begleichen werden.\" Entsprechende Musterbriefe gibt es auf der Internet-Seite der Verbraucherzentrale zum Herunterladen.


Das Risiko ist gleich Null

Das Risiko, das der Kunde dabei eingeht, ist nach Meinung von Siefke gleich Null. Niemand müsse befürchten, dass ihm der Gashahn zugedreht werde. Die Gasversorger würden auf diese Weise gezwungen, die Angemessenheit ihrer Preiserhöhungen zu begründen. Im schlimmsten Fall müssten die Verbraucher später eben den höheren Gaspreis bezahlen.

Ein Gerichtsverfahren scheuen die Energieversorger nach Einschätzung Siefkes. Denn dann wären sie gezwungen, ihre Kalkulationen offenzulegen, was sie bislang immer verweigern. Denn dass die angekündigten Preiserhöhungen nicht zu begründen sind, steht für Siefke außer Frage. Sie verweist auf Untersuchungen des Statistischen Bundesamtes, wonach die Gasimportpreise derzeit sogar niedriger sind als vor einem Jahr. Allerdings beziehen sich diese Angaben nur auf Hochrechnungen, da offenbar die Herausgabe konkreter Unterlagen derzeit verweigert wird.

Wie viele Verbraucher in Thüringen bis jetzt schon Einspruch eingelegt haben, entzieht sich der Kenntnis von Siefke. Sie bezweifelt aber die offiziell eingeräumte Zahl von 26. Ihr Appell an Gaskunden: \"Nutzen Sie die Einspruchsmöglichkeit, denn nur wenn viele dabei mitmachen, hat die Aktion Aussicht auf Erfolg.\"

Auch der Bund der Energieverbraucher ist mit dem bisherigen Verlauf der Kampagne sehr zufrieden. \"Bislang beteiligen sich bundesweit mehr als 50 000 Einwender daran. Es müsste locker drin sein, dass es bald 170 000 und damit ein Prozent aller mit Gas versorgten Haushalte in Deutschland sind\", sagte der Vorsitzende Aribert Peters. Fernziel sei es, die Gaskonzerne von überzogenen Preiserhöhungen abzubringen. Bis jetzt sei seines Wissens noch kein Verbraucher beklagt, mit einer Gassperre bedroht oder mit Mahngebühren belastet worden. \"Die Versorger haben Angst vor Klagen, weil sie dann ihre Kalkulation offen legen müssten\", bestätigte Peters die Einschätzung der Thüringer Verbraucherzentrale. meinte Peters. Die Energiekonzerne hätten immer größere Rekordgewinne und erhöhten dennoch fortwährend die Preise. Hinzu kommt, dass nach einer Untersuchung des MDR-Magazins \"Umschau\" und des Westdeutschen Rundfunks die Gaspreise im Osten überdurchschnittlich hoch sind. Bundesweit liegen sie ein Drittel über dem europäischen Durchschnitt.

@ Musterbrief zum Herunterladen im Internet unter: http://www.vzth.de

07.12.2004   Von Hartmut Kaczmarek und dpa


Hintergrund:


Protestwelle gegen hohe Gaspreise

 
 
Erfurt. (tlz) Durch Deutschland rollt eine Protestwelle gegen zu hohe Gaspreise. Die Verbraucherzentrale Thüringen rechnet damit, dass die Gaspreise zum 1. Januar erneut steigen. Ankündigungen bundesweit agierender Konzerne liegen bereits vor. Angepeilt sind Erhöhungen von etwa zehn Prozent.
...

07.12.2004   Von Hartmut Kaczmarek

RR-E-ft:
Die Verbraucherzentrale hat doch darauf hingewiesen, dass derjenige, der Unbilligkeit gem. § 315 BGB einwendet, mit dem so einredebehafteten Betrag nicht in Verzug geraten kann, weil dieser bis zur Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung gar nicht fällig ist (vgl. unter www.vzth.de)

So kann der Verbraucher mit einer einfachen Methode dem Versorger seine bisher fälligen Forderungen vorerst aus der Hand nehmen.

Ohne fällige Forderung kein Zahlungsverzug, ohne Zahlungsverzug keine Verletzung einer Zahlungsverpflichtung, ohne Verletzung einer Zahlungsverpflichtung keine Berechtigung des Versorgers zur Versorgungseinstellung gem. § 33 Abs. 2 AVBV.

Wegen der Nichtfälligkeit der Forderungen können auch keine Mahnkosten oder Inkassokosten entstehen.

Lesen Sie hierzu gern auch meinen Beitrag im Forum \"Eigene Erfahrungen\" (auf Seite 2 verfügbar)

Letztere Inkassokosten, die sie nannten, sind bei den Versorgern zudem höchst verschieden.

In Thüringen sind sie besonders hoch. Es gibt Stadtwerke, die etwa 15 EUR verlangen, wenn der Sperrkassierer kommt.

Deshalb können Sie sich ggf. an die Energieaufsichtsbehörde beim Thüringer Wirtschaftsministerium (www.thueringen.de) wenden, Abteilungsleiter dort ist Herr Pultke Tel. 0361/ 3799-0.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

DieAdmin:
Hallo Herr Fricke,

auch ich bin dem Aufruf der Verbraucherzentrale Thüringen gefolgt, und habe Einspruch im Januar erhoben.

Und die Energieversorgung Inselsberg (EVI) hat mir geantwortet. Ähnlich den beschriebenen Antworten in den FAQ, aber auch einen weiteren Absatz:

\"Derzeit sind wir in Gesprächen mit dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur, um den Vorwurf der unangemessenen Weitergabe von Erdgaspreisen an unsere Kunden auszuräumen.\"

Sie warten also die Entscheidung ab, über die sie mich umgehend informieren werden. Hat es überhaupt Sinn, wenn das Ministerium das O.K. gibt, sich weiter zu wehren?

Auch ich soll unter Vorbehalt Ihren errechneten Abschlag zahlen mit folgender Erklärung:

\"Ich erkläre hiermit, dass ich die Rechnungen der EVI GmbH in 2005 nur unter Protest begleichen werden. Meine bisher der EVI GmbH erteilte Einzugsermächtigung [Anmerk.: ist gar nicht erteilt] erhalte ich aufrecht, erkläre aber ausdrücklich, dass damit kein Zugeständnis verbunden ist, dass ich die Preise der Energieversorgung Inselsberg GmBH akzeptiere.

Ich erkläre ausdrücklich, dass meine Zahlungen/Abbuchungen unter dem Vorbehalt der Rechtmäßigkeit und Angemessenheit der Gaspreise der EVI GmbH stehen.\"

Da mit der Jahresabrechnung auch eine kräftige Rückerstattung verbunden war, habe ich den neuen Abschlag teilweise verrechnet. bzw wird er mit der Februaerzahlung ganz getilgt sein, da ich bis heute keinerlei Rückzahlung erhalten hab!!!

Schöne Grüße aus Friedrichroda

Cremer:
@ Evitel 2004

Würde ich nicht tun. Denn wenn Sie auch unter Vorbehalt zahlen, wird Ihr Versorger in 4 Wochen aus heiterem Himmel einfach erklären: ups, die Preise entsprechen der Billigkeit

Also nicht unter Vorbehalt zahlen, ist nur eine Masche des Versorgers, haben dies auch bei uns versucht

DieAdmin:
Hallo Herr Cremer,

herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Ich hab festgestellt, dass auch ich nur einen Serienberief von meinen EV erhalten hab. Denn auf die Rückerstattung wird gar nicht eingegangen bzw auch nicht gezahlt. (Im umgekehrten Fall würden schon die Mahnungen einfliegen).

Da ich ja nun den noch offenen Betrag mit dem von mir errechneten Abschlag für Februar verrechnen werde, sollte ich da nochmal meinen EV anschreiben und wenn ja, was wäre an Formulierungen noch wichtig?

Da sich viele auch nicht trauen oder abwarten, eh sie Einspruch erheben (Manche haben die Diskussion auch nicht mitgekriegt), wäre es möglich bzw auch erlaubt, auf meiner HP einen entspechenden Infotext (\"Gaspreiserhöhungen\") mit Link ins Forum bzw zur www.gaspreise-runter.de zu setzen?

Schönen Gruß aus Thüringen

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Zur normalen Ansicht wechseln