Energiepreis-Protest > Thüringen

Aufruf der Verbraucherzentrale Thüringen

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DieAdmin:
Hallo Herr Fricke,

herzlichen Dank für den Tipp mit dem Strom. Ich habe mir auch schon den Sendetermin fest eingeprägt.

Ich habe es endlich geschafft, eine entsprechende Antwort an die EVI zu formulieren unter Berücksichtigung aller Punkte (auch Strom-Zusatz).

Es fiel mir auf, der Bezug auf das BGH Urteil vom
--- Zitat ---vom 30.04.2003 - VIII ZR 279/02
--- Ende Zitat ---
Stimmt da das Aktenzeichen. In den Musterschreiben steht statt 279, 278?

Und da sich die EVI bei der letzten Antwort 3 Wochen Zeit gelassen hat, empfiehlt es sich es da, diesmal per Einschreiben fortzuschicken?[Anmerkung: Der Brief wurde mir mit dem THPS zugesandt und war offen]

Schönen Gruß aus Friedrichroda

RR-E-ft:
@Evitel2004

Es gibt genau gesagt zwei Urteile vom 30.04.2003, nämlich mit den Aktenzeichen VIII ZR 278/02 und VIII ZR 279/02.

In beiden findet sich die selbe Rechtsprechung.

Die Urteile können im Volltext abgerufen werden aus der Rechtsprechungsdatenbank des BGH unter www.bundesgerichtshof.de (Entscheidungen).

Dort entweder mit den Aktenzeichen und/oder Datum sowie ggf. mit den Suchbegriffen § 315 BGB, § 30 AVBV suchen.

Es handelt sich um Urteile zu Berliner Wasserpreisen.
Lassen sich davon aber nicht verunsichern.

§ 30 AVBwasserV sowie § 30 AVBGasV wie auch § 30 AVBEltV sind vollkommen inhaltsgleich, so dass die Rechtsprechung auf alle Versorgungsverträge passt.

Der BGH nimmt in dem Urteil ausdrücklich auf seine gefestigte Rechtsprechung zu Stromlieferungsverträgen Bezug.

Sie können sich den Eingang des Schreibens auch im Kundencenter Ihres Versorgers kurz schriftlich bestätigen lassen, wenn Sie es dort selbst abgeben.

Lesen Sie auch unter \"Fragen und Antworten\" auf der Seite.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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