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Mahnung und Androhung zum Gerichtlichen Mahnverfahren

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RuRo:

--- Zitat von: \"Evitel2004\" ---

@freiwi,

wenn man nicht fristgerecht bezahlt, sind Mahnungen berechtigt. Unter Umständen sogar Sperrungen, deswegen sollte der Handelsreisende sich von einem RA beraten lassen.
 
--- Ende Zitat ---


Deshalb  :wink: - Unbilligkeitseinwand wurde doch geführt

DieAdmin:

--- Zitat von: \"RuRo\" ---
--- Zitat von: \"Evitel2004\" ---

@freiwi,

wenn man nicht fristgerecht bezahlt, sind Mahnungen berechtigt. Unter Umständen sogar Sperrungen, deswegen sollte der Handelsreisende sich von einem RA beraten lassen.
 
--- Ende Zitat ---


Deshalb  :wink:
--- Ende Zitat ---


@RuRo,

du weißt nicht, inwieweit dieses Widerspruchsschreiben formuliert ist. Hat man einen Betrag definiert, den man zu zahlen bereit ist, muss dieser püntklich (fristgerecht) an den Versorger gehen. Also könnten die Mahnungen berechtigt und auch ein Mahnverfahren erfolgreich sein.

Aber dieser Fall ist so speziell beschrieben, dass sollte sich doch lieber ein RA ansehen.

freiwi:
Hallo Evitel2004 und RuRo.

Ich vermute mal das es ein ganz mormaler Privattarif ist.
Es wurde zumindest nichts anderes abgeschlossen.

Der Unbilligkeitseinwand bezog sich auf die Preiserhöhungen und auf
Preishöhe an sich.
Und darin wurde die Zahlung auf Gundlage von 09/2004 zugestanden.


--- Zitat von: \"Evitel2004\" ---wenn man nicht fristgerecht bezahlt, sind Mahnungen berechtigt.Unter Umständen sogar Sperrungen, deswegen sollte der Handelsreisende sich von einem RA beraten lassen.
--- Ende Zitat ---


Mahnungen berechtigt ok da hast du Recht.
Nur, selbst wenn er am 13. des Monats den Betrag überwiesen hätte, die Mahnung wäre dennoch gekommen. Sieht man ja am Abschlag von 10/06.
Und was dabei störrt ist nicht die Mahnung, sondern mehr die 5 Euro die der Versorger dafür verlangt. T-Com verlangt dafür z.b. nur 1 Euro.

LG
Freiwi

superhaase:
Wieso hat der Handelsreisende keinen Dauerauftrag eingerichtet?
Ist schon leichtsinnig, so zu schlampern, wenn man sich mit dem Versorger anlegt. Da sollte man keine unnötigen Angriffsflächen bieten.

Dass bei Überweisung am 18. das Geld am 23. beim Versorger noch nicht verbucht ist, ist durchaus normal: Banklaufzeiten, Wochenende, interne Buchungläufe etc. Deswegen kommt die Mahnung ja erst am 23. und nicht schon am 14.

ciao,
sh

hollmoor:

--- Zitat von: \"freiwi\" ---
Verwunderlich ist jedoch, dass laut der aktuellen Mahnung vom 23.11 der bereits gezahlte Abschlag vom 18.10 noch nicht verbucht wurde.


--- Ende Zitat ---


@superhaase

Ließ mal genau! Zahlung 18.10. u.am 23.11 noch nicht gebucht!

Eine Mahnung ist durchaus gerechtfertigt,wenn auch der gekürzte Abschlag,gemäß Widerspruch,nicht pünktlich eingeht.
5 Euros find ich allerdings auch ziemlich happig.Bei uns wollen sie 2,50 Euro.
Steht aber meist auch in den AGB,s der Versorger.

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