Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...

Mahnung und Androhung zum Gerichtlichen Mahnverfahren

(1/4) > >>

freiwi:
Hallo.
Konnte über die Forum-Suche leider nichts vergleichbares finden.

Nach Zugang der Jahresabrechnung am 17.06.2006,
wurde am 28. Juni 2006 der Unbilligkeitseinwand Bezgl. des Gaspreises beim Versorger erhoben.
Und gleichzeitig Hausverbot erteilt.

Nach Neuberechnung auf Grundlage des alten Preises von 09/2004, ergab sich ein Guthaben.
Dieses Guthaben wurde dann bei der ersten Abschlagzahlung einbehalten.
<Dies ist auch der Grund meines Beitrags. Bin nicht sicher ob er dass hätte machen dürfen.>

Mahnungen kamen jeden Monat ins Haus immer + 5Euro.
Doch die letzte enthielt die Androhung:
Das man am 04.12 das Gerichtliche Mahnverfahren einleiten werde, wenn der Kunde bis dahin nicht zahlt.

Eventuell wichtig.-
Da dieser Kunde ein Handelsreisender ist, konnte er seine gekürzten Abschläge jedoch nicht immer Termingerecht überweisen. Die Einzugsermächtigung wurde ja bei Wiederspruch entzogen.
Die Abschläge waren normal immer am 13. eines Monats fällig, aber wegen der o.g. Tätigkeit wurden sie meist erst am 18 oder 20. überwiesen.
Verwunderlich ist jedoch, dass laut der aktuellen Mahnung vom 23.11 der bereits gezahlte Abschlag vom 18.10 noch nicht verbucht wurde.

Welche Möglichkeiten hätte dieser Kunde nun?

LG
Freiwi

PS:
Hat schon mal jemand versucht die Mahnkosten wegen Unbilligkeit nach § 315 zu rügen?

DieAdmin:

--- Zitat von: \"freiwi\" ---
Eventuell wichtig.-
Da dieser Kunde ein Handelsreisender ist, konnte er seine gekürzten Abschläge jedoch nicht immer Termingerecht überweisen. Die Einzugsermächtigung wurde ja bei Wiederspruch entzogen.
Die Abschläge waren normal immer am 13. eines Monats fällig, aber wegen der o.g. Tätigkeit wurden sie meist erst am 18 oder 20. überwiesen.
Verwunderlich ist jedoch, dass laut der aktuellen Mahnung vom 23.11 der bereits gezahlte Abschlag vom 18.10 noch nicht verbucht wurde.


--- Ende Zitat ---


@freiwi,

wenn man nicht fristgerecht bezahlt, sind Mahnungen berechtigt. Unter Umständen sogar Sperrungen, deswegen sollte der Handelsreisende sich von einem RA beraten lassen.


--- Zitat von: \"freiwi\" ---
Nach Neuberechnung auf Grundlage des alten Preises von 09/2004, ergab sich ein Guthaben.
Dieses Guthaben wurde dann bei der ersten Abschlagzahlung einbehalten.
<Dies ist auch der Grund meines Beitrags. Bin nicht sicher ob er dass hätte machen dürfen.>
--- Ende Zitat ---


Auch das hätte dieser nicht tun dürfen. Aber darauf wurde Ihnen auch schonmal geantwortet

RuRo:
@freiwi
Frage: Tarif- oder Sondervertragskunde?

Sollte Tarifkunde zutreffend sein, sollte der Unbilligkeitseinwand gegen die Höhe des Verbrauchspreises insgesamt und nicht nur gegen die Erhöhung geführt worden sein.

Aufrechnung von Guthaben ist unzulässig - Suche im Forum verwenden
Richtig wäre gewesen, falls Abschläge abgebucht wurden, die Abbuchung rückgängig zu machen und zwar solange zurück in die Vergangenheit, wie es die Bank zulässt. Bleibt danach immer noch eine Überzahlung, muss diese als Lehrgeld verbucht werden :wink: Gleiches gilt bei selbst vorgenommener Überweisung.

Nach geführtem Unbilligkeitseinwand ist die Forderung insgesamt strittig. Bedeutet im Klartext bei Tarifkunden - Null komma Null nix; bei Sondervertragskunden ist es der Eingangspreis, auf den man sich vermeintlich geeinigt hat

Was nicht fällig ist, kann auch nicht angemahnt werden - netter Versuch ohne rechtliche Substanz.

Bei gerichtlichem Mahnbescheid unbedingt mit Kreuzchen an der richtigen Stelle reagieren  :!:

Egal ob Hausfrau, Arbeiter, Angestellter, Beamter oder eben Handelsreisendem, nach Unbilligkeitseinwand ist alles strittig und nichts fällig. Wenn dennoch Zahlungen geleistet werden ist das zwar ganz nett für den Versorger, eine Verpflichtung Seitens des Verbrauchers besteht aber gerade nicht, Tarifkundenvertrag unterstellt. Für Sondervertragskunde vgl. oben

RuRo:
@Evitel2004

Jetzt verblüffst du mich aber, leider nicht positiv  :shock:

DieAdmin:

--- Zitat von: \"RuRo\" ---@Evitel2004

Jetzt verblüffst du mich aber, leider nicht positiv  :shock:
--- Ende Zitat ---


Inwiefern?

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Zur normalen Ansicht wechseln