Energiepreis-Protest > HanseWerk

Vom Kd. neu abgeschl. Verträge nach Preiserhöhung

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20artur01:
Guten Abend,

wir beziehen von e-on Hanse das Gas und haben den Typ Vario abgeschlossen (Kd kann im voraus die voraussichtliche Gasmenge bestimmen und erhält einen besonderen Preis).

 Am 1.10. haben auch wir die Preiserhöhung erhalten und waren zu dem Zeitpunkt in der Stufe 4 (hier ein Gasmengenverbrauch ab 45.000 kw).

Zum 15.10. haben wir uns entschlossen weniger Gas zu verbrauchen und haben den lfd. Vertrag in die niedrigere Stufe umstellen lassen. Vertragstext lautet: \"Zum Wechsel der Preisstufe senden Sie uns bitte ein Exemplar unterschrieben zurück...\" Der Vertragstext selber enthält  keinen Bezug zu Preisen, nur zu den vereinbarten Mengen.

Abgerechnet wird jetzt 15.7. (Jahresabrechnungsstichtag) - 14.10. Stufe 4, und 15.10. - 14.7.2005  Stufe 3. Wobei dann preislich abgerechnet werden wird: 15.7. - 30.9. Stufe 4 alter Preis, 1.10. - 14.10. Stufe 4 neuer Preis, ab 15.10. Stufe 3 neuer Preis.

Frage: Haben wir jetzt mit e-on Hanse einen ganz neuen Vertrag abgeschlossen incl. der nun höheren Preise  -  oder  - handelt es sich um einen Vertrag der nur die neue Mengenstufe festlegt - die preisrelevanten Bestimmungen aber unverändert weiterhin gelten läßt?

Gern würden auch wir dieser Preiserhöhung widersprechen.

Vielen Dank im voraus.

20artur01:
Guten Abend,

nicht das wir mit unserer Anfrage \"hintenraus\" fallen:

Vielleicht kann uns jemand mit unserer obigen Frage weiterhelfen:

Kurz gesagt, wenn Kunden einen neuen Vertrag abschliessen, muß man dann die höheren Preise, die ja dann eigentlich keine Preiserhöhung darstellen sondern eine Vereinbarung  zu diesem Zeitpunkt akzeptieren oder handelt es sich doch um eine Preisänderung?

Vielen Dank aus Schleswig-Holstein

20artur01:
Guten Abend!

Gut, anscheinend weiß hier keiner weiter. Ich denke mir also, dass für Neukunden und für neu abgeschlossene Verträge die angebotenen Preise (wie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vom Gasversorger angeboten werden) für beide Seiten verbindlich sind und Einreden wegen fehlender Billigkeit nicht gemacht werden können.

Cremer:
@ 20artur01

Dies ist natürlich ein Grenzfall. Vertragsumstellung mit gleichzeitig neuem Preis.
 
Persönlich würde ich Widerspruch nach §315BGB einlegen. Zum einen haben Sie sicherlich Ihre Änderung des Vertrages vor dem 15.10.04 kundgetan/angemeldet. Da galten noch die \"alten\" Preise.

Tatsächlich hatte aber Ihr Versorger andererseits ja die Preise bereits schon zum 1.10.2004 angehoben, damit auch diejenigen in der Preisstufe 3. Somit hat sich nur Ihre vertraglich vereinbarte Lieferquote von \"Stufe 4\" auf \"Stufe 3\" geändert, nicht die preislichen Konditionen.
Es wäre interessant, was Herr Fricke als Anwalt dazu meinen würde.

20artur01:
@Cremer

Guten Abend,

vielen Dank für Ihren 1. Hinweis / Tipp.

Nachfolgend meine Vertragsdaten zur genauen Bestimmung der rechtlichen Beurteilung (falls notwendig):

17. 9. Ankündigung von e.on Hanse über Preiserhöhung per 1.10.
30. 9.  Zustellung des Antrags auf Umstellung (\"Wechsel der
           Preisstufen)
02.10. Absenden des unterschriebenen Vertrages an e.on
09.11.  Bestätigung des Vertrages von e.on
           \".. Preisstufe 3 (30.000 - 45.000 kWh/Jahr\"  
lt. Bestätigung wird unser Vertrag ab 15.10. zu dem Vertrag abgerechnet.

Im unterschriebenen Vertrag sind die neuen Preise - leider - genannt: \"Es gelten folgende Preise (Preisstand 1.10.2004)...\"

Vielleicht hilft das weiter.

Gruß aus Schleswig-Holstein

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