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neue Bedingungen??

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biene:
In der Zeitung war eine Riesenanzeige der EWE - über "ergänzende Bedingungen ab 2007

www.ewe.de/download/pdf/Erg_Bedingungen.pdf ( hier ein wichtiger Teil!)

diejenigen, die aber Widerspruch gemacht haben, müssen ja keine Mahngebühren usw. bezahlen -

Was machen solche Betroffenen, wenn plötzlich bei denen von der EWE einer "auftaucht" und lt. Bedingungen dann 15 € abkassieren würde?

Ich hab das Gefühl, dass die Leute damit wieder unsicherer werden - oder?


Ist das auch bei anderen Anbietern inzwischen veröffentlicht worden?

Biene

RR-E-ft:
@Biene

Man kann sich ggf. selbst "Allgemeine Bedingungen" der eigenen  Familie neben die Hauseingangstür pinnen, wonach unerwünschte, nicht ausdrücklich vereinbarte Besuche von Unternehmensvertretern mit 70 EUR zu Buche schlagen. Es sollte klar geregelt sein, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Betätigung des Klingelknopfes oder Klopfen an der Tür oder lautem Rufen nach dem Wohnungsinhaber als akzeptiert gelten, bei Widerspruch gegen diese zugleich ein Hausverbot als erteilt gilt. Weiter sollte geregelt sein, dass der Betrag sofort zur Zahlung fällig wird und in bar gegen Quittung bereit zu halten ist und abkassiert wird, bevor das eigentliche Gespräch mit den Familienmitgliedern begonnen werden darf.

Schon sollte sich das Thema erledigt haben.  :D

In jedem Falle werden besuchswillige Vertreter von Unternehmen dadurch wohl wieder ganz schön verunsichert - oder?

Auch wenn die neuen Bedingungen bereits  mit öffentlicher Bekanntgabe (wie der Thesenanschlag Luthers: auf einem Zettel an der Haustür) wirksam werden, sollte man ggf. zusätzlich an eine Veröffentlichung auch auf der eigenen  Internetseite denken....

Was dem einen recht ist, muss dem anderen billig sein.

Nicht vergessen, einen Quittungsblock parat zu halten.

Man kann seine eigenen neuen Bedingungen auch schon den Unternehmen zuschicken, von denen man ggf. unerwünschten Besuch erwartet.

jroettges:
@Fricke
Gute Schmunzelidee!

Aber im Ernst. Was treibt die EWE denn da. Sie setzt die Gas- und StromGVV in den eigenen ergänzenden Bestimmungen um. Dabei erwähnt sie nicht, dass das alles nur für Kunden der Grund- und der Ersatzversorgung gilt.

Es steht aber auch nicht drin, dass die EWE ihre Bestimmungen "sinngemäß" auf die Sondervertragskunden anwenden will.

Wie will sie das aber für die Kunden außerhalb der Grund- und der Ersatzversorgung regeln und wie will sie diese neuen Bestimmungen dann zum Bestandteil geltender Vertäge machen?

Da ist Funkstille und eine seltsame Ratlosigkeit zu spüren.

Nun die Frage an die Auguren: Gibt es schon Anzeichen oder gar Entwürfe für Verordnungen nach EnWG §41 Satz 2, also für die Vertragsverhältnisse außerhalb der Grund- und der Ersatzversorgung?

RR-E-ft:
@jroettges

Die Unternehmen bezahlen ihre eigenen Juristen schon sehr gut, externe noch viel besser. Deshalb sollte man diesen auch die Arbeit überlassen und sich nicht deren Kopf zerbrechen. Hinterher wird man schon merken, was Gerichte dazu sagen, wie diese das Arbeitsergebnis der Kollegen beurteilen.

Cremer:
@jroettges,

private Sondervertragskunden sind im Sinne § 3 Nr. 22 des EnWG Haushaltsverbraucher (Letztverbraucher). Für diese gelten die StromGVV und GasGVV

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