Hallo Dany+Sahne,
in deinem Mietvertrag steht was sehr hinterlistiges: ..."schriftliches Angebot"... Hast Du schon mal ein schriftliches Angebot erhalten? Selbst in meiner Zeit als gebundener Kunde lief immer alles nur am Telefon, und seit die mich nicht mehr wollen auch bei freien Händlern genauso. Du wirst sehr Dich schwertun deiner Vertragsfirma ein schriftliches Gegenangebot vorzulegen, weil Du von niemandem eines kriegst.
Die sagen alle (zu recht...) sinngemäß:"Wozu schriftliches Angebot: Flüssiggas ist Tagepreisgeschäft. Wenn Ihnen mein Preis passt, bekomme ich von Ihnen umgehennd eine schriftliche Bestellung, und da schreiben Sie dann meinetwegen den besprochenen Preis rein. Wenn Ihnen mein Preis nicht passt, brauchen Sie den auch nicht schriftlich".
Und in Deiner Klausel steht auch nur drin, daß sich Dein Vertragsunternehmen "äußern wird". Nicht daß Du die Freigabe zur anderweitigen Betankung auch sofort umgehend schriftlich kriegst. Die brauchst Du aber schriftlich, da ohne schriftliche Genehmigung des Tankeigentümers Dir kein Fremdlieferant befüllt. Den Freien reicht Deine Aussage "ist vom Vertragsunternehmen genehmigt" schon lange nicht mehr...und die erkennen einen Vertragstank von weitem vor allem wenn Du nix gescheites auf dem Papier hast. Und Du hast eben nur ein Mietvertrag....
Viel Erfolgt!