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Autor Thema: GAVEG Miettank  (Gelesen 8114 mal)

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Offline tommi74

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GAVEG Miettank
« am: 15. November 2006, 16:03:48 »
Hallo zusammen

die Firma GAVEG vermietet Flüssiggastanks mit Wettbewerbsfreigabe
für rund 11€. Da ist auch Wartung beinhaltet. Wollte hier in der Runde
fragen ob jemand mit der Firma gute bzw Schlechte erfahrungen gemacht
habt. Ich möchte ja nicht auf eine Firma reinfallen wie bei Progas
die ebenfalls Flüssiggastanks vermieten allerdings bin ich gezwungen
bei Progas den Flüssiggas zu beziehen....

Gruß Thomas

P.S. Wettbewerbsfreigabe= Flüssiggasbezug auf dem freien Markt
Kein Flüssiggasbezug von GAVEG

Offline Watzl

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GAVEG Miettank
« Antwort #1 am: 19. November 2006, 21:35:27 »
Der Tank ist Eigentum von Gaveg und diese Firma erlaubt es trotzdem dem Kunden, dass dieser das Gas kaufen kann, wo er will? Ist das so richtig wiedergegeben?
Wie lautet der Verrtagstext?

H. Watzl

Offline tommi74

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GAVEG Miettank
« Antwort #2 am: 20. November 2006, 15:42:27 »
Das ist korrekt.

Zitat aus dem Angebot: Bei Miete mit Wettrbewerbsfreigabe
besteht keine Abnahmeverpflichtung für Flüssiggas, d.h. ohne Liefervertrag.
weiterer Zitat.
Die Wartungspauschale von 4,40€ pro Monat ist bei der Miete
beinhaltet.
Gruß Thomas

Offline Watzl

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GAVEG Miettank
« Antwort #3 am: 20. November 2006, 22:16:33 »
Trotz Miettank bei einem freien Händler Gas beziehen, das halte ich für problematisch angesichts einer nun eindeutigen Rechtssprechung.Es wird jeder freie Hänlder eine Bogen um einen Miettank machen, da er doch fürchten muss, gegebenenfallas vor den Kadi gezogen zu werden.

Ich würde mir hier eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung im Einzelfall einholen, um später nicht doch dumm aus der Wäsche gucken zu müssen.

Wurde in diesem Fall bereits bei einem freien Händler nachgefragt?


H. Watzl

Offline DanyplusSahne

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GAVEG Miettank
« Antwort #4 am: 22. November 2006, 09:19:05 »
Hallo!

Ich habe seit ein wenig mehr als einem Jahr einen unterirdischen Miettank der Firma GAVEG. Das Du den Tank zur Miete angeboten bekommen hast ohne Bezugsverpflichtung hat mich echt gewundert.
Ich habe mal in meinen Mietvertrag geschaut. Dieser beinhaltet eine Wettbewerbsklausel mit folgendem Text:
"Sollte der Kunde vom Wettbewerb ein günstigeres schriftliches Angebot vorliegen haben, hat die Firma GAVEG mbH das Vorrecht sich binnen 12 Stunden dazu zu äußern und diesen Preis zu übernehmen oder zum Befüllen durch einen anderen Anbieter freizugeben."
Frag lieber nochmal bei GAVEG nach, ob das mit dem Flüssiggasbezug auf dem freien Markt wirklich stimmt.

Viele Grüße
Dany

Offline tommi74

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GAVEG Miettank
« Antwort #5 am: 22. November 2006, 09:31:00 »
Ist doch auch in Ordnung. So kann GAVEG den Preis geben wo du
das erkundigt hast. Auserdem hast du ein Kaufrecht auf den Tank.
Die wollen ja keinen Kunden verlieren. Somit ist das recht fair und
geben Dir ja den Preis den du als Angebot bekommen hast.

Wollte ja nur die erfahrungen von Euch hören. Noch habe ich diesen
Vertrag nicht da ich bis nächstes Jahr bei Protzgas (Progas) gebunden bin.
Den möchte ich ja auflösen und bis dahin möchte ich nach möglichkeiten
erkundigen...

siehe auch http://www.gaveg.de/content/verbraucher.php?sCat=0000
vielleicht ist hier GAVEG großzügiger geworden....

Gruß Thomas

Offline FBO

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GAVEG Miettank
« Antwort #6 am: 26. November 2006, 19:03:20 »
Hallo Dany+Sahne,
in deinem Mietvertrag steht was sehr hinterlistiges: ..."schriftliches Angebot"... Hast Du schon mal ein schriftliches Angebot erhalten? Selbst in meiner Zeit als gebundener Kunde lief immer alles nur am Telefon, und seit die mich nicht mehr wollen auch bei freien Händlern genauso. Du wirst sehr Dich schwertun deiner Vertragsfirma ein schriftliches Gegenangebot vorzulegen, weil Du von niemandem eines kriegst.
Die sagen alle (zu recht...) sinngemäß:"Wozu schriftliches Angebot: Flüssiggas ist Tagepreisgeschäft. Wenn Ihnen mein Preis passt, bekomme ich von Ihnen umgehennd eine schriftliche Bestellung, und da schreiben Sie dann meinetwegen den besprochenen Preis rein. Wenn Ihnen mein Preis nicht passt, brauchen Sie den auch nicht schriftlich".
Und in Deiner Klausel steht auch nur drin, daß sich Dein Vertragsunternehmen "äußern wird". Nicht daß Du die Freigabe zur anderweitigen Betankung auch sofort umgehend schriftlich kriegst. Die brauchst Du aber schriftlich, da ohne schriftliche Genehmigung des Tankeigentümers Dir kein Fremdlieferant befüllt. Den Freien reicht Deine Aussage "ist vom Vertragsunternehmen genehmigt" schon lange nicht mehr...und die erkennen einen Vertragstank von weitem vor allem wenn Du nix gescheites auf dem Papier hast. Und Du hast eben nur ein Mietvertrag....
Viel Erfolgt!

Offline tommi74

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GAVEG Miettank
« Antwort #7 am: 27. November 2006, 12:52:00 »
Naja so sehe ich das nicht. Mittlerweile gibt es viele Anbieter wo man
Anfragen kann welchen Preis momentan es gibt. Da bekommt man per
E-Mail eine  Antwort. Schließlich ist das ja ein Geschäft für denen und die
wollen was dran verdienen.

Gruß Thomas

Offline Watzl

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GAVEG Miettank
« Antwort #8 am: 27. November 2006, 17:22:01 »
Wenn dem mal so wäre. Das Flüssiggasgeschäft ist eben eines, das sich z. T. außerhalb des üblichen Marktgebahrens entwickelt.

Ich hätte gerne die email Adressen der Händler, die auf diesem Wege ihre Preise kundtun (per priv. Nachricht bitte)

Danke

H. Watzl

Offline Hinnerk

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GAVEG Miettank
« Antwort #9 am: 08. Dezember 2006, 14:50:57 »
habe aber den Tank vom alten Vertragslieferanten gekauft (überhöhter Preis natürlich).
Gaveg ist der billigste Lieferant hier in Südhessen.
Insofern kann man bei Tankmiete nicht viel falsch machen, wenn alles so bleibt.
Trotzdem sollte man grundsätzlich einen eigenen Tank kaufen.
Wozu Miete? Verstehe ich nicht!

 

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