Sehr geehrter Herr ……,
Ihr Schreiben vom 27.10.2006 und Ihre Kritik haben wir zur Kenntnis genommen und bedanken uns für Ihre offenen Worte.
Die Erdgasversorgung für die obige Verbrauchsstelle erfolgt auf der Grundlage des bestehenden Erdgaslieferungsvertrages mit den für Sie noch geltenden Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVB).
Gemäß § 4 AVB stellt die Stadtwerke Kalkar GmbH & Co. KG (SWK) Erdgas zu den jeweiligen Tarifen und Bedingungen zur Verfügung.
Wie Sie uns mitteilen, sind Sie mit der Erhöhung der Erdgaspreise nicht einverstanden und
wollen die Begleichung Ihrer Rechnungs- und Abschlagsbeträge nur gekürzt vornehmen.
Hierbei berufen Sie sich auf 315 BGB und unterstellen, dass die Preise nicht nach billigem
Ermessen festgelegt wurden.
Zunächst möchten wir Ihnen versichern, dass es jederzeit unser Bestreben ist, Ihr fairer Partner zu sein. Wir möchten die Gelegenheit nutzen, Ihnen die Hintergründe der auch aus unserer Sicht insgesamt unangenehm hohen Energiepreise zu erläutern. Sicher haben Sie die seit längerer Zeit stetigen Steigenden der Energiepreise verfolgt. Ursache ist unter anderem eine weltweit erheblich steigende Energienachfrage, vor allem im asiatischen Raum. Der Gaseinkaufspreis von SWK lässt sich von dieser Entwicklung leider nicht abkoppeln. Um Ihnen eine sichere Versorgung zu garantieren haben wir langfristige Verträge mit unseren Vorlieferanten abgeschlossen. Diese sind an das weltweite Energiepreisniveau gekoppelt. So stieg unser Erdgasbezugspreis seit Anfang 2004 auch deutlich an.
Unternehmen, wie SWK, die Endabnehmer versorgen, haben keine Einflussmöglichkeiten auf die internationalen Preisentwicklungen. Zum 1 November eines jeden Jahres werden die Verkaufspreise der Gasversorgungsunternehmen vom Bundeskartellamt bzw. vom Landeskartellamt überprüft. SWK begrüßt diese Mal3nahme, die mehr Transparenz bringt.
Eine darüber hinausgehende Offenlegung der Kalkulation werden wir zum derzeitigen Zeitpunkt nicht vornehmen.
Die Jahresrechnungen erstellen wir auf der Grundlage die jeweils gültigen Preise für die Versorgung mit Erdgas. Insofern halten wir unsere Forderung über den gesamten Rechnungsbetrag aus der Jahresrechnung 2006 aufrecht. Zur Vermeidung von Nachzahlungen empfehlen wir Ihnen den kompletten Rechnungsbetrag zu überweisen.
Wunschgemäß haben wir den zweimonatlichen Abschlag, unabhängig von Verbrauch und Preisentwicklung, auf ……. brutto (bis 31.12.2006 incl. 16% MWSt. ab 01.01.2007 incl. 19% MWSt) geändert.
Die Fälligkeiten entnehmen Sie bitte Ihrer Jahresrechnung. Wir weisen daraufhin, dass im Rahmen der Jahresrechnung 2007 gegebenenfalls mit hohen Nachzahlungen zu rechnen ist.