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Autor Thema: Lob für Stadtwerke Kalkar  (Gelesen 11873 mal)

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Offline romet

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Lob für Stadtwerke Kalkar
« am: 14. November 2006, 16:00:48 »
Jetzt möchte ich mal etwas positives über Stadtwerke sagen.

Ich habe meinen Stadtwerken einen Widerspruch zugeschickt, indem ich die unbilligkeit anmahnte, gleichzeitig kürzte ich den Abschlug um 1/3 wegen eines zu erwartenden minderverbrauchs von Gas. ( Kaminofen )

Jetzt hab ich eine Antwortschreiben erhalten:

In diesem teilen die Sadtwerke mir mit, das sie auf keinen Fall ihre Kalkulation offen legen werden. Weiterhin teilen sie mir mit, das ich als einzigsten Nachteil bei der nächsten Jahresrechnung mit einer Höheren Nachzahlung zu rechen hätte.

Keinerlei Drohungen oder ähnliches.

Mal schauen ob das so bleibt, aber eigentlich müßte ich ja jetzt bis ende 07 ruhe haben.

Gruß

R.Carreira

Wer das Schreiben mal lesen will, kann es bei mir als Word Datei anfordern.

Offline svenschmi

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Lob für Stadtwerke Kalkar
« Antwort #1 am: 14. November 2006, 16:17:54 »
Wenn die das so locker hinnehmen, scheinen Sie ja genug Spielraum zu haben, der die fehlenden Einnahmen der Widersprüchler deckt....das sollte doch noch mehr zu denken geben...

Gruß
Sven

Offline kamaraba

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Lob für Stadtwerke Kalkar
« Antwort #2 am: 14. November 2006, 16:23:52 »
@romet

Die Drohung steht aber bereits drin.
Zitat
Weiterhin teilen sie mir mit, das ich als einzigsten Nachteil bei der nächsten Jahresrechnung mit einer Höheren Nachzahlung zu rechen hätte.


Gruss aus Karlsruhe

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Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

Offline romet

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Lob für Stadtwerke Kalkar
« Antwort #3 am: 14. November 2006, 20:15:52 »
Naja, das kann ich aushalten, da ich ja im nächsten jahr weiterhin auf die offenlegung der kalkulation dränge, und sich die fiktive nachzahlung ( vorderung) damit erledigt hat für mich!

Offline romet

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Lob für Stadtwerke Kalkar
« Antwort #4 am: 14. November 2006, 20:19:57 »
Sehr geehrter Herr ……,
Ihr Schreiben vom 27.10.2006 und Ihre Kritik haben wir zur Kenntnis genommen und bedanken uns für Ihre offenen Worte.
Die Erdgasversorgung für die obige Verbrauchsstelle erfolgt auf der Grundlage des bestehenden Erdgaslieferungsvertrages mit den für Sie noch geltenden Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVB).
Gemäß § 4 AVB stellt die Stadtwerke Kalkar GmbH & Co. KG (SWK) Erdgas zu den jeweiligen Tarifen und Bedingungen zur Verfügung.
Wie Sie uns mitteilen, sind Sie mit der Erhöhung der Erdgaspreise nicht einverstanden und
wollen die Begleichung Ihrer Rechnungs- und Abschlagsbeträge nur gekürzt vornehmen.
Hierbei berufen Sie sich auf 315 BGB und unterstellen, dass die Preise nicht nach billigem
Ermessen festgelegt wurden.
Zunächst möchten wir Ihnen versichern, dass es jederzeit unser Bestreben ist, Ihr fairer Partner zu sein. Wir möchten die Gelegenheit nutzen, Ihnen die Hintergründe der auch aus unserer Sicht insgesamt unangenehm hohen Energiepreise zu erläutern. Sicher haben Sie die seit längerer Zeit stetigen Steigenden der Energiepreise verfolgt. Ursache ist unter anderem eine weltweit erheblich steigende Energienachfrage, vor allem im asiatischen Raum. Der Gaseinkaufspreis von SWK lässt sich von dieser Entwicklung leider nicht abkoppeln. Um Ihnen eine sichere Versorgung zu garantieren haben wir langfristige Verträge mit unseren Vorlieferanten abgeschlossen. Diese sind an das weltweite Energiepreisniveau gekoppelt. So stieg unser Erdgasbezugspreis seit Anfang 2004 auch deutlich an.
Unternehmen, wie SWK, die Endabnehmer versorgen, haben keine Einflussmöglichkeiten auf die internationalen Preisentwicklungen. Zum 1 November eines jeden Jahres werden die Verkaufspreise der Gasversorgungsunternehmen vom Bundeskartellamt bzw. vom Landeskartellamt überprüft. SWK begrüßt diese Mal3nahme, die mehr Transparenz bringt.
Eine darüber hinausgehende Offenlegung der Kalkulation werden wir zum derzeitigen Zeitpunkt nicht vornehmen.
Die Jahresrechnungen erstellen wir auf der Grundlage die jeweils gültigen Preise für die Versorgung mit Erdgas. Insofern halten wir unsere Forderung über den gesamten Rechnungsbetrag aus der Jahresrechnung 2006 aufrecht. Zur Vermeidung von Nachzahlungen empfehlen wir Ihnen den kompletten Rechnungsbetrag zu überweisen.
Wunschgemäß haben wir den zweimonatlichen Abschlag, unabhängig von Verbrauch und Preisentwicklung, auf ……. brutto (bis 31.12.2006 incl. 16% MWSt. ab 01.01.2007 incl. 19% MWSt) geändert.
Die Fälligkeiten entnehmen Sie bitte Ihrer Jahresrechnung. Wir weisen daraufhin, dass im Rahmen der Jahresrechnung 2007 gegebenenfalls mit hohen Nachzahlungen zu rechnen ist.

 

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