Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Wann Sondervertragskunde (außerhalb der Grundversorgung)

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Fabio:

--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---@Fabio

Wenn der Versorger einen Vertragsschluss gem. § 2 AVBV bestätigt hat, ergibt sich doch aus § 1 Abs. 2 Satz 2, Abs. 2 AVBV, dass es sich dabei nur um einen Tarifkundenvertrag handeln kann.

Denn:

Nur für Tarifkunden gilt § 2 AVBV.
Und entsprechend dieser Vorschrift wurde ein Vertragsabschluss bestätigt.

Angaben zur Tarifhöhe bedarf es dabei nicht, weil sich diese gem. § 4 AVBV -ebenfalls nur für Tarifkunden - aus der jeweiligen öffentlichen Bekanntmachung ergibt.
--- Ende Zitat ---



Genau DAS ist es ja, was ich in meinen letzten Beiträgen dazu meinte (ob nun für mich § 315 BGB oder § 307 BGB gilt usw.), was mir die ganze Zeit "aufstösst", seitdem ich mich in den letzten Tagen intensiv damit beschäftige (bzw. warum ich Sie Herr Fricke per PN und per eMail anschrieb und evtl. doch noch - zumindest eine kurze - Antwort hoffentlich per PN oder eMail bekomme!).

Die Vertragsbestätigung lautet wie oben angeführt, aber mir wird die Versorgungsaufnahme innerhalb eines SONDERVERTRAGES bestätigt. Und hier beisst sich m.E. die ganze Geschichte! Aber der Versorger hat mir gestern (!), nach meiner Nachfrage fast erbost schriftlich bestätigt, dass ich ohne Frage SONDERVERTRAGSKUNDE sei! Und auch die Änderung des Vertrages im Jahr 2005 war wieder ein SONDERVERTRAG! - Es wäre in diesem Fall m.E. sehr interessant, wie ein Gericht diese Verträge und diese Vertragsbestätigung beurteilt und würdigt! - Der Versorger sieht es eben ganz anders....

Für weitere hilfreiche Angaben, wie ich am besten vorgehen soll, ob nun mit allen Konsequenzen nach § 315 BGB oder aber "nur" § 307 BGB etc., bin ich sehr dankbar!

Gruss
der Fabio

jroettges:
So langsam schälen sich die unterschiedlichen Merkmale heraus und die Diskussion wird spannender. Es ist nämlich nicht so einfach, die Frage ob S-Kunde oder T-Kunde am Vorhandensein von Unterschriften festzumachen.

--- Zitat ---Fabio schrieb: ...Aber NICHTS darüber wie dieses Produkt preislich bemessen wird, also keine Angaben zur Tarifhöhe, wie xx ct/kWh o.ä.!
--- Ende Zitat ---
Fehlt somit seinem Vertrag nicht ein weiteres wichtiges Merkmal eines Sondervertrages, nämlich das des abgesprochenen Preises?

Ergänzung zu meinem vorherigen Beitrag:

In meiner nicht unterschriebenen "Vertragsbestätigung" prangt der Satz:
... Bei Lieferung zu Sondervereinbarungen gelten auch die Allgemeinen Versorgungsbedingungen als Vertragsgrundlage...

Wie kann das "auch" gemeint sein?
Bedeutet es "ebenfalls" unter Bezug auf den Satz davor, der die AVBGasV als Vertragsgrundlage benennt?
Bedeutet es "zusätzlich", sodass die AVBGasV als zusätzlicher Vertragsinhalt einbezogen wird?

Die Fragen habe ich selbstredend dem EVU bereits zwei mal gestellt, bisher aber keine Antwort erhalten.

RR-E-ft:
@Fabio
@jroettges

Beim Sondervertrag muss man sich zunächst auf einen Preis einigen, sonst geht das schon nicht.

Der Tarifkunde muss sich auf keinen Preis einigen, weil klar ist, dass der Versorger die Tarife gem. § 4 AVBV jeweils einseitig festlegt und bestimmt (§ 315 BGB).

Wenn in einem Sondervertrag stehen sollte, dass die AVBV ebenfalls Vertragsbestandteil sein sollen, so kann es sich dabei nur um AGB des Versorgers handeln, so als hätte er die Bestimmungen der AVBV als eigene AGB abgeschrieben. Diese unterliegen dann dem AGB- Recht, vgl. zu den Voraussetzungen der wirksamen Einbeziehung und zur Wirksamkeit §§ 305 ff. BGB n.F. bzw. AGBG.

Die Unternehmen wissen selbst nicht mehr recht, welchen Unfug sie oft verzapft haben, und was deshalb jetzt eigentlich gilt. Das ist aber deren Dilemma und nicht das Dilemma der Kunden.

Wer seinen Versorger danach fragt, ob er Sondervertragskunde oder Tarifkunde ist, der stellt aus Sicht des Versorgers die Frage, wie dieser nun zwischen Pest oder Cholera bzw. zwischen Kugel oder Strick seine Wahl treffen will. Dieses Dilemma haben die Versorger nun längst für sich erkannt und das kam auch beim BGW- Kongress am 07.09.2006 in Frankfurt/ M. ganz deutlich zur Sprache, unter exakter Benennung der eben genannten Alternativen, nämlich Pest oder Cholera bzw. Kugel oder Strick.

Deswegen muss es nicht verwundern, dass von dieser Seite zu diesem Thema nichts zu hören ist, man als Kunde allenfalls gereizte Antworten erhält.

Das ist auch ein Stück weit verständlich. Man versetze sich in deren Lage.
Die wissen ganz genau, was ihnen blüht, wenn sie das eine oder das andere benennen. Der Kunde fragt ja nicht nach Jahren der Gleichgültigkeit danach, wenn er nichts im Schilde (oder besser im Köcher) führte. :shock:

Die Kunden sind nur deshalb über die entsprechenden Reaktionen der Versorger verwundert, weil sie gar nicht wissen, in welche Wunde sie damit getroffen haben..... Wer immer wieder beharrlich nachfragt, ist mit einem Salzstreuer unterwegs....


@Fabio

Wer § 315 BGB eingewandt hat und sich zutreffend auf die Unbilligkeit berufen hat, muss Geduld mitbringen und warten. Mehr kann man nicht tun. Es deutet nichts darauf hin, dass dieses Warten kurzfristig ein Ende haben könnte. Also bitte weiter wie bisher  in Geduld üben. Sie müssen warten, ob, wann und was der Versorger ggf. noch von Ihnen will. Etwas anderes als warten kann man nicht.

Fabio:

--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---@fabio
@jroettges

Beim Sondervertrag muss man sich zunächst auf einen Preis einigen, sonst geht das schon nicht.

Der Tarifkunde muss sich auf keinen Preis einigen, weil klar ist, dass der Versorger die Tarife gem. § 4 AVBV jeweils einseitig festlegt und bestimmt (§ 315 BGB).

...
Die Unternehmen wissen selbst nicht mehr recht, welchen Unfug sie oft verzapft haben, und was deshalb jetzt eigentlich gilt. Das ist aber deren Dilemma und nicht das Dilemma der Kunden.

Wer seinen Versorger danach fragt, ob er Sondervertragskunde oder Tarifkunde ist, der stellt aus Sicht des Versorgers die Frage, wie dieser nun zwischen Pest oder Cholera bzw. zwischen Kugel oder Strick seine Wahl treffen will. Dieses Dilemma haben die Versorger nun längst für sich erkannt und das kam auch beim BGW- Kongress am 07.09.2006 in Frankfurt/ M. ganz deutlich zur Sprache, unter exakter Benennung der eben genannten Alternativen, nämlich Pest oder Cholera bzw. Kugel oder Strick.

Deswegen muss es nicht verwundern, dass von dieser Seite zu diesem Thema nichts zu hören ist, man als Kunde allenfalls gereizte Antworten erhält.

Das ist auch ein Stück weit verständlich. Man versetze sich in deren Lage.
Die wissen ganz genau, was ihnen blüht, wenn sie das eine oder das andere benennen. Der Kunde fragt ja nicht nach Jahren der Gleichgültigkeit danach, wenn er nichts im Schilde (oder besser im Köcher) führte. :shock:

Die Kunden sind nur deshalb über die entsprechenden Reaktionen der Versorger verwundert, weil sie gar nicht wissen, in welche Wunde sie damit getroffen haben..... Wer immer wieder beharrlich nachfragt, ist mit einem Salzstreuer unterwegs....
--- Ende Zitat ---


Danke vielmals für die bisherigen Ausführungen!

Ergo, bedeutet das, dass ich weiterhin nach einer klaren Stellungnahme bohren sollte? - Wie schrieb der Versorger gestern noch (ich zitiere):


--- Zitat ---„Leider müssen wir feststellen, dass es uns bis jetzt nicht gelungen ist, eine Übereinstimmung in der Thematik der Erdgaspreise zu erzielen. Da die wesentlichen Argumente zwischen uns mittlerweile ausgetauscht sein dürften, schlagen wir zur Vermeidung unnötiger Kosten vor, von einem weiteren Briefwechsel vorläufig abzusehen. Festzuhalten bleibt, dass wir auf die Erdgaspreiserhöhung in der bekannten Form und Höhe sowie auf unseren daraus resultierenden Forderungen in voller Höhe bestehen.“
--- Ende Zitat ---


Oder soll ich entsprechend auf die unklare, problematische Vertragslage hinweisen und mich nun als einfacher Tarifkunde mit allen Konsequenzen betrachten, mich so erklären, handeln und damit den Versorger zum Zugzwang bewegen? (Ergänzung: bei mir geht es hierbei nur noch um einen strittigen Betrag aus 2005 und um die noch nicht beglichene Schlussrechnung!)

Danke!

Gruss
der Fabio

RR-E-ft:
@Fabio

Ich denke, dass ich mich verständlich machen konnte. Etwas anderes als abwarten kann man nicht. Ihnen stösst nur deshalb etwas auf, weil Sie denken, es wäre Ihr Problem. Ist es aber nicht. Das Problem hat der Versorger. Und Sie können getrost abwarten. Sie müssen aber nun einmal Geduld haben. Die gibt es nirgends zu kaufen. Also nicht vor Ungeduld im Kreis tanzen, sondern ganz ruhig abwarten.

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