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eprimo

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elektron:
@eislud:

Da eprimo (ehemals ÜWG) dein Grundversorger zu schein scheint, ist ein Protest offensichtlich angesagt. Nur dann nämlich greift, soweit ich die Rechtslage bislang verstanden habe, der Billigkeitsparagraph 315 BGB.

Wer wie wir bislang "freiwilliger" Kunde bei eprimo war, muss die Preise dagegen wohl schlucken - oder wechseln. Wir wechseln zum 1.3. zu einem "echten" Ökostromanbieter, auch wenn der noch etwas teurer als eprimo und die anderen "Großen" auf dem Markt ist.

eco

eislud:
@Cremer

--- Zitat ---nicht lange überlegen und nicht lange fackeln
--- Ende Zitat ---
:lol:
So habe ich mir das ja eigentlich auch gedacht. eprimo scheint aber trotzdem zu den billigeren Anbietern zu gehören, auch wenn es darauf ja nicht ankommt. Der Gedanke hemmt mich nur etwas, wenn ich einem der billigsten Anbieter durch die Blume sagen soll, dass er zu teuer ist.

@elekton
Ja, eprimo ist mein Grundversorger - kein Sondervertrag.

Zu welchem Ökostronanbieter willst Du denn wechseln, EWS - Elektrizitätswerke Schönau GmbH?

Gruss eifra

elektron:

--- Zitat von: \"eislud\" ---Zu welchem Ökostronanbieter willst Du denn wechseln, EWS - Elektrizitätswerke Schönau GmbH?
--- Ende Zitat ---

Die waren in unserer engeren Auswahl. Fürs erste haben wir uns aber dann doch für LichtBlick entschieden. Kann sich aber im Laufe des kommenden Jahres noch ändern.

elektron

eislud:
@elektron
Das eigentliche Dilemma bei Dir ist doch der Sondervertrag mit eprimo, weil Du damit den Billigkeitseinwand nach dem §315 nicht vorbringen kannst.
Nur mal angenommen eprimo würde Dir kündigen oder Du würdest selbst bei eprimo zum nächst möglichen Termin kündigen. Wäre es dann nicht möglich, daß Du Dich wieder von Deinem Grundversorger, ich glaube Bewag oder Vattenfall, versorgen läßt? Schließlich ist doch der für Dein Gebiet zuständige Grundversorger eben verpflichtet eine Grundversorgung für das Gebiet sicherzustellen.
Damit müßtest Du dann anschließend den §315 bei Deinem Grundversorger wieder anwenden können. Oder muss der Grundversorger Dich dann nicht mehr versorgen, weil Du Dich zuvor von ihm losgesagt hast. Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.

Gruss eislud

elektron:
@eislud

Die Sache verhält sich m. E., wie du es schreibst: Wenn ich zu meinem Grundversorger (RWE) zurückkehrte, könnte ich mich dort auf einen Billigkeitsstreit einlassen.

Doch will ich eben nicht nur billigen Strom, sondern vor allem ökologischen Strom beziehen und die (noch!) wenigen Ökostromanbieter stärken. :)

eco

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