@eislud
Doch, die Yello-Kündigung war rechtens! Yello unterliegt als überregionaler Versorger keinem Kontrahierungszwang und ist damit berechtigt Verträge ggf. auch zu kündigen. Frist und Form war zudem auch in Ordnung, somit alles korrekt. Ich bin allerdings gespannt, ob man mir die erhöhten Preise in Rechnung stellt. Mein Widerspruch zu diesen war ja gerade Kündigungsgrund.
Hatte inzwischen auch bereits einige Vorarbeit geleistet:
Angebot von Grundversorger eingeholt und promt erhalten.
Preisklausel als benachteiligend gerügt und um Änderung gebeten.
Verträge seien zwar derzeit in Überarbeitung, derzeit jedoch keine Möglichkeit mir einen anderen Vertrag anzubieten.
Werde dann ab 01.01.07 über den Allgemeinen Tarif versorgt. Habe allerdings noch keine Versorgungsbestätigung und keine Kundennummer, obwohl ich bereits am 15.11.2006 meine Pflichtmitteilung nach §2 GVV an meinen Grundversorger geschickt hatte und er mir den Eingang auch bereits bestätigt hatte.
Es fällt dem Versorger wohl sichtlich schwer, Argumente zu finden.
Sondervertrag geht derzeit nicht, andere Versorger haben vermutlich auch keine wirksamen Preisklauseln, zudem läuft man stets Gefahr nach Preiswiderspruch sofort wieder gekündigt zu werden. Als bleibt eigentlich nur der AT - mit allen Folgen. Wettbewerb unter o.g. Gesichtspunkten kaum haltbar. Billigkeitsnachweis bei aktuell mehr als 15% Gewinnausschüttung (ohne Investitionen) wohl auch kaum möglich.
Na dann warten wir doch einmal ab, was man zu entgegnen hat.
Frohe Weihnachten.
Monaco.