@dattelner
Warum haben Sie den Beitrag denn nicht in Ihrem ursprünglichen Thread angefügt?
Würde besser passen, da die Ursprungsfrage von Monaco sich auf die Problematik bei Sonderverträgen und nach Vertragsabschluss fallende Preise bezieht.
Muss allerdings gestehen, dass ich das beim ersten Mal auch fehlinterpretiert hatte.
Gar nichts mehr zahlen geht bei Sondervertragskunden nicht. Steht u.a. oben mehrmals.
Versuchen Sie sich die Sonderbedingungen Ihres Vertrages zu besorgen, auch um die Preisänderungsklauseln prüfen zu können.
Wenn Sie einen SV haben (bei der Verbrauchsmenge gehe ich davon aus), hätte dieser vom Versorger schriftlich gekündigt werden müssen, sonst haben sie ihn immer noch. (Empfangsbedürftige Willenserklärung)
Also können Sie bis zum Ursprungspreis kürzen.
@jroettges
Stimmt ja alles.
Der Sondervertragskunde könnte also auf der Einhaltung seines Vertrages bestehen und auf die vertraglich abgesprochenen Gaspreise kürzen.
Die Frage war aber eine andere.
Was macht er dann bei
fallenden Preisen? Die vertraglich abgesprochenen wären dann ja höher.
@Evitel2004
wir haben da eine neue Kundennummer bekommen. Hab ich da jetzt einen neueren Vertrag?
Bei Änderung der Kundennummer ist immer Vorsicht geboten!
Bei uns gibt es bspw. eine Vertragskontonummer (Kunden-Nr.) und eine Vertragsnummer. Wichtiger ist letztere, die darf sich nicht ändern, sonst stimmt was nicht.
Es heißt jetzt aber auch, dass bei Wohnungswechsel ich partout darauf achten muss, nicht in einen Sondervertrag zu kommen, sonst bin ich verpflichtet den dann überteuerten Preissockel zu zahlen
Verstehe ich nicht. Ein SV ist doch eine
zweiseitige Willenserklärung, die der Unterschrift beider Vertragsparteien bedarf.
Und i.d.R sind die Preise niedriger.
Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.