Energiepreis-Protest > swb
Könnte sich das mal jemand ansehen bitte...
Schöfthaler:
@Annny:
Hier sollte sich keiner wegen seines vermeintlich "geringen" Ausbildungsstand "schwach im Geiste" vorkommen! Ich selbst habe einen Titel mit zwei Buchstaben, das bewahrte mich aber beileibe nicht vor gewaltigen Unsicherheiten, als ich anfing, mich mit der Thematik zu beschäftigen und hier im Forum erstmals stöberte. Erst durch (schon fast tägliches) Mitlesen der geschätzten Beiträge äußerst aktiver Gleichgesinnter und vor allem juristisch erfahrener Schreiber hier bekommt man Sicherheit. Suchen Sie ruhig auch Mitstreiter in Ihrer näheren Umgebung - der Austausch hilft sehr!
Manchmal tun mir forsche Antworten einiger Forumsmitglieder richtig weh, wenn sie allzu hart auf die wiederholten Fragen der "Neueinsteiger" reagieren.
Klar, es gibt Leute, die sich selbst keine Mühe machen wollen und einfach Fragen hier einstellen, welche sich durch ein abendliches Stöbern im Forum problemlos selbst beantworten. Eine typische Konsumhaltung à la Fast Food.
Wenn allerdings jemand wie Sie, Annny, bereits viel gestöbert hat und dann aus dem bereits Verstandenen plus den existierenden Musterbriefen (die auch nicht alle immer komplett fehlerfrei waren in der Vergangenheit, lieber Achim!!!) das selbst verfasste Schreiben an den Versorger hier zur Diskussion stellt, dann finde ich das ok. Hier gibt es wie gesagt keinen Anspruch auf eine Antwort, aber es sind auch viele hilfreiche, geduldige Geister im Forum unterwegs.
@alle:
Lasst uns offen sein für die Neuen! Wenn ein Verweis auf bereits 100fach Gesagtes erforderlich scheint, dann bitte freundlich und einladend - jeder fing mal bei A an. Ich jedenfalls wurde durch die unterstützenden und vor allem häufig sehr kurzfristigen Antworten ein richtiger Fan dieses Forums! Und unsere örtliche Protestgruppe E.R.N.A. fand sich zusammen über den Austausch und die Kontaktaufnahme hier.
www.E-R-N-A.de
Energie-Rebellen Neckar-Alb (Reutlingen, Tübingen und Neckar-Alb)
Achim:
Mit SO waren beispielsweise gemeint:
--- Zitat ---kann auch keine juristischen Fehler entdecken. Also raus damit !
--- Ende Zitat ---
oder
--- Zitat ---Bitte unbedingt das Wort "Preiserhöhungen" durch "Preisforderungen" ersetzen, da sonst juristisch ungünstig, okay ?
--- Ende Zitat ---
Es geht hier um sehr viel Geld, vor allem Geld, das in Zukunft gezahlt werden soll. Die Energieversorger sind im Moment sehr stille, bestimmt aber nicht untätig. Ganz sicher werden im Hintergrund wichtige Positionen besetzt. Selbst Frau Merkel merkte schon dezent an, man solle die Energieversorger nicht zuviel gängeln, es könne ja sonst kein Wettbewerb entstehen (grins…).
Auch wird ein Team hochbezahlter Juristen keine Luftschlösser im Auftrag der Energieversorger bauen.
Die Energieversorger lenken die Dinge nach dem Motto: Gut Ding will Weile haben.
Eine kleine Drehung in der politischen Stimmung, ein wenig Auftrieb für die Energieversorger, schon rollt eine Klagewelle und unscharf formulierte Begründungen werden vor Gericht pulverisiert.
So muss es nicht sein, so könnte es aber sein.
@Schöfthaler: Ihre Nachricht von 23:21 habe ich vor Absenden meines Beitrags um 23:26 nicht gelesen. Meiner Meinung sehr wichtig Ihr Beitrag zu dem Musterschreiben. Wäre es nicht gut, die wichtigen „Pflichtinhalte“ des Musterschreibens beispielsweise durch Fettschrift hervorzuheben, damit sie auch unverändert in jedem Widerspruch auftauchen? Das würde die Sicherheit für den erhöhen, dem der Paragrafendschungel Kopfschmerz bereitet. Dazu zähle ich auch.
Es hat doch wenig Sinn, zu schreiben, was man nicht versteht. Gerade für Neueinsteiger ist es doch ganz besonders wichtig, einen eindeutigen, einfachen und begreifbaren Weg einzuschlagen. Ein blühendes Ausgestalten der „nicht-Pflicht-Teile“ im Musterschreiben mag ja der eigenen Rechtfertigung dienen. Vor Gericht gibt es den gegnerischen Anwälten aber auch zahlreiche Angriffspunkte.
Ich wundere mich jedes Mal, wie Richter in ihren Urteilen begründen und welche Informationen dazu herangezogen werden. Wie viele Urteile sind, Ihrem Rechtsempfinden nach, gerecht? Wie kann der eine Richter „ja“ sagen, der nächste aber „nein“, ohne dass Fakten und ohne dass Gesetze sich geändert haben?
Es ist nicht von Vorteil, ohne juristischen Beistand umfangreich zu begründen. Es reicht die einfache Begründung aus. Weniger ist hier mehr.
Das soll keine forsche oder harte Antwort sein auf die sich immer wiederholenden Fragen von Neueinsteigern. Im Gegenteil. Neueinsteiger müssen den roten Faden erkennen können ohne sich mehrfach durch das ganze Forum lesen zu müssen.
Das ging, meiner Meinung nach, beim alten Forum übrigens viel besser.
Neueinsteiger tragen unsere Sache weiter, und nur so kann es gelingen.
@Annny:
--- Zitat ---Herrn Fricke hatte ich bereits eine PN geschrieben und ihn um Hilfe gebeten, aber anscheinend ist ihm das zu lapidar
--- Ende Zitat ---
Ist mir einfach aufgestoßen. Es ist halt schlicht seine Aufgabe nicht. Ohne seine Beiträge wäre das Forum und somit die ganze Bewegung nicht das, was sie ist.
Sollte ich Sie angegangen haben mögen Sie mir dies bitte entschuldigen. Die Kritik war ganz und gar nicht gegen Sie gerichtet.
Da Forum ist ja inzwischen untergliedert. Vielleicht könnte man nun auch eine eigene Rubrik für Neueinsteiger einrichten?
RR-E-ft:
@Annny
Kommt jemand mit einer Frage per pn und ich antworte darauf, ward er danach nicht mehr gesehen.
Weil keiner weiß, was die Frage war und was ich geantwortet hatte, geht das in einer Tour so weiter. Ich komme gar nicht bis ins Forum, weil nur das Postfach aufblinkt....
Wenn ich gravierende Fehler sehe, melde ich mich schon in meiner oft charmanten, in jedem Falle unverwechselbar herzlichen Art, die Schöfthaler wohl meint. :wink:
Ich kann wirklich nicht jeden selbst entworfenen Brief kontrollieren, korrigieren, authorisieren. Das geht schlicht nicht.
In der letzten Zeit war ich in mehreren Bundesländern unterwegs, um Mitarbeiter der Verbraucherzentralen zu schulen, damit es auch dort weitergeht...
Die "Runaways" müssen die Newcommer deshalb unterstützen und leisten das auch sehr gut.
Keine Angst vor irgend einer "Pulverisierung".
Nicht der Musterbrief ist entscheidend, sondern die gerichtlichen Schriftsätze. In denen kann man grundsätzlich noch alles nachholen. Es geht immer um § 315 BGB oder § 307 BGB, also eigentlich ganz übersichtlich.
Aber ob und wann, das hat man nicht in der Hand. Vorher sollte man sich auch nicht zusehr den Kopf zerbrechen. Es bleibt immer genug Zeit.
Die Gasversorger mit ihren Heerscharen scheinen sich selbst zu verrennen. Jedenfalls wünschen diese sich nun offensichtlich, dass auch alle Sondervertragskunden umfassend von § 315 BGB Gebrauch machen können. Lasst diese also nur machen. Es ist schon wunderbar und wird womöglich noch besser. Am 20.12.2006 und am 16.01.2007 verhandelt der BGH Gaspreisurteile.
Also ganz ruhig bleiben und nicht aufgeregt sein. Wichtig ist, dass man sein Schreiben abschickt und dann auch kürzt. Bei geändertem Verbrauch rechnet man nicht mit Prozenten, sondern ermittelt die Abschläge selbst neu. Vortrefflich ist eine Vernetzung mit gleichgesinnten vor Ort.
Zudem auch den swb-Thread unter Stadt/ Versorger im Auge behalten. Dort hätte es womöglich noch schneller Hilfe gegeben. :wink:
Annny:
Hallo Herr Fricke :wink:
Lieben Dank für Ihre Worte - ich habe das Schreiben nun mittlerweile so abgeschickt und das überwiesen was auch drin steht. Außerdem behalte ich meinen Gaszähler in den nächsten Monaten im Auge 8)
Es freut mich, das sie vorraussichtlich Gutes zu berichten haben und ich glaube, wenn ich auf mein Schreiben überhaupt noch Antwort (von der swb) bekommen werde, dann wieder den gleichen BlankoSchrieb wie zu meinen anderen Widersprüchen etc..
Ich bin mittlerweile auch etwas ruhiger :wink:
LG
Annny
Annny:
Bin noch da :)
So, und dieses Jahr das Spielchen von vorn.
Beim durchforsten meiner Unterlagen und beim Schreiben der neuen Berechnung ist mir ein furchtbarer Faupax aufgefallen.
Statt des §31AVBGasV habe ich letztes Jahr §31AVBVGasV geschrieben.
Liegt es daran, daß die swb die letzte, nicht von uns gezahlte Nachzahlungsforderung auf die diesjährige Forderung mit drauf geschlagen haben...? Oder hätten sie es sowieso \"versucht\" ?
Boh, is mir das wohl peinlich. Da will ich so genau wie möglich sein und dann passiert mir sowas :( Habe den Paragraphen zweimal benutzt und einmal sogar nur gekürzt §31AVBV geschrieben. Ja, ich gehöre verkloppt.
Dieses mal ist es mir aber zum Glück rechtzeitig aufgefallen.
Die denken sich wahrscheinlich auch - 0815-NormaloLaien - können noch nicht mal die Paragraphen richtig schreiben.
Sorry, wenn hier jetzt geschmunzelt wird, aber das ärgert mich tierisch.
Im übrigen haben wir wieder mal 40,- drüberbezahlt :rolleyes:
Lieben Gruß
Annny
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