Energiepreis-Protest > swb
Könnte sich das mal jemand ansehen bitte...
Annny:
...bevor ich mir wieder selber in den Schwanz beiße....
"swb Vertriebs GmbH
Postfach 10 78 03
28078 Bremen
Nachtrag/Korrektur zur Neuberechnung, Schreiben vom 09.10.06
Sehr geehrte Damen und Herren,
laut Neuberechnung der diesjährigen Jahresabrechnung ergab sich ein Guthaben/eine Überzahlung von 46,33 Euro.
Da wir zwischenzeitlich neue Informationen hinsichtlich des Aufrechnungsverbotes § 31 AVBVGasV eingezogen haben, ergibt sich hieraus folgendes :
1.Wir werden unser Guthaben nicht vom ersten Abschlagsbetrag abziehen bzw. damit verrechnen.
2.Wir sind nicht gewillt, Ihrer Forderung auf Nachzahlung von 136,51 Euro nachzukommen – solange gerichtlich nicht entschieden wurde, ob Ihre Preiserhöhungen der Billigkeit gemäß §315 BGB entsprechen.
Desweiteren werden wir für 10/06 den ersten Abschlag mit 130,-Euro festsetzen, weitere
mit 180,- Euro mtl. , bis einschl. 08/07.
Wir weisen Sie nachdrücklich darauf hin, daß es Ihnen ebenfalls nicht erlaubt ist, Nachzahlungsforderungen mit diesen Abschlägen oder kommenden Jahresabrechnungen zu verrechnen (§31 AVBV).
Wir verweisen nochmals auf bereits eingelegte Widersprüche (2005+2006) und rügen Ihre geforderten Preise und Preiserhöhungen insgesamt als unbillig.
Abschließend dürfen wir noch auf Folgendes hinweisen:
Bis zur gerichtlichen Feststellung ist ungeklärt, wie hoch der geschuldete
Rechnungsbetrag überhaupt ist. Aus diesem Grund kann nach der
obergerichtlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Betrag zur
Zahlung nicht fällig werden. Deshalb dürfen Sie die Gasversorgung weder
einstellen noch mit der Einstellung drohen. Sollten Sie dies trotzdem
tun, werden wir einstweiligen Rechtschutz in Anspruch nehmen und erlauben
uns, Sie darauf aufmerksam zu machen, daß die Gerichte unter Berufung
auf die obergerichtliche Rechtsprechung zugunsten der Verbraucher
entschieden und eine Einstellung der Versorgung nicht erlaubt haben.
Von Mahnungen bitten wir abzusehen, denn durch den Billigkeitseinwand werden die geforderten Rechnungsbeträge nicht fällig.
Die Mahnungen und Berechnung von Mahnkosten erfolgt daher rechtsgrundlos.
Mit freundlichen Grüßen "
Ich habe der swb zunächst ein Schreiben mit der Neuberechnung geschickt und mit dem Hinweis, daß wir das Guthaben von unserem ersten Abschlagsbetrag einbehalten. Nun habe ich aber gelesen, das das laut dieses Aufrechnungsverbotes gar nicht geht. Deshalb dieses neue Schreiben (noch nicht abgeschickt). Den ersten Betrag habe ich auf 130 Euro gesetzt, damit wir bei der nächsten Jahresabschlußrechnung nicht wieder ins Guthaben fallen.
Habe ich die Paragraphen richtig ??? Kann ich das überhaupt so abschicken ?
Bitte bitte - ich mach den Kram alleine und habe keinen Anwalt zur Hand.
Herrn Fricke hatte ich bereits eine PN geschrieben und ihn um Hilfe gebeten, aber anscheinend ist ihm das zu lapidar :cry:
LG
Annny
Annny:
Ach bitte - eine kleine Antwort würde mir schon reichen... :cry:
Santos:
--- Zitat von: \"Annny\" ---...
Aus diesem Grund kann nach der
obergerichtlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ... obergerichtliche Rechtsprechung zugunsten der Verbraucher
entschieden und eine Einstellung der Versorgung nicht erlaubt haben.
...
Kann ich das überhaupt so abschicken ?
Bitte bitte - ich mach den Kram alleine und habe keinen Anwalt zur Hand.
Herrn Fricke hatte ich bereits eine PN geschrieben und ihn um Hilfe gebeten, aber anscheinend ist ihm das zu lapidar :cry:
LG
Annny
--- Ende Zitat ---
Auch als Nicht-Jurist fällt mir folgendes auf: es gibt KEINE obergerichtliche Rechtsprechung. Es reicht sicherlich, wenn Sie z.B. formulieren: "nach langjähriger, gefestigter Rechtsprechung des BGH..."
Zumindest hoffentlich eine keine Hilfe. Aber ansonsten erscheint mir Ihr Schreiben verständlich, begründet und nachvollziehbar. Ich habe allerdings Ihre konkreten Angaben nicht mit den juristisch wichtigen Postings hier verglichen.
Gruss
Santos
Free Energy:
Hallo Annny,
kann auch keine juristischen Fehler entdecken. Also raus damit !
Nur Eines ist noch wichtig, sollte sich Ihr Gasverbrauch in Zukunft vermindern, müssen Sie unbedingt auch den Abschlag um den gleichen Prozentsatz nochmal einkürzen, okay ?
Denn Guthaben, dass dadurch entstanden ist, dass Sie zuviel gezahlt haben, bekommen Sie als Widerspruchsführer in Zukunft nicht zurück!
Also immer schön den Gaszähler beobachten !
Gruß
Free Energy
Annny:
Oh danke danke danke :D :D :D
Ja - mein Guthaben kann ich mir wohl abschminken - Pech würd ich sagen.
Aber ich glaube, das das schon gut hinkommen würde mit der jetzigen Abschlagsberechnung. Denke ich da doch so an die erhöhte Mehrwertsteuer ab nächstem Jahr. Weniger verbraucht haben wir schon letztes und vergangenes Jahr - und trotzdem sollten wir nachzahlen...
Eine Frage hätte ich vielleicht noch... Ich habe den Preis jetzt anhand von 3,8448 ct/kwh berechnet - das war der letzte Preis den wir bezahlt haben bevor wir letztes Jahr ab Oktober Widerspruch eingelegt haben. Nun hörte ich, ich kann sogar mit 3,46 ct (Stand 2004) berechnen ? Ist für mich unlogisch - haben da noch keinen Widerspruch eingelegt (waren also quasi ein Jahr zu spät dran). Eigentlich isses egal - würde sich nur das Guthaben erhöhen - und das bekommen wir ja eh nicht wieder :?
LG und vielen vielen Dank !
Annny
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